Der Landkreis hat jetzt die Zeichen 240 StVO (Radwegbenutzungspflicht) abschrauben lassen. Endlich kann man - was ohnehin seit langem unsere Forderung war - auf der Fahrbahn fahren. Die Aufhebung der Benutzungspflicht ändert allerdings nichts daran, dass der Mast in des Weges Mitte nichts zu suchen hat. Lt. Landkreis wird an einer Lösung gearbeitet.
Bassum. Eine eklatante Form gedankenloser Radweg-"Baukultur" haben wir in Bassum vorgefunden: mitten in einen ohnehin nur 1,50 Meter schmalen (benutzungspflichtigen!) Geh-Radweg wurde ein Verkehrszeichen-Mast einbetoniert. So etwas ist hochgradig verkehrsgefährdend.
Immerhin haben sich die verantwortlichen Damen und Herren etwas dabei gedacht: "Wenn schon ein Radfahrer gegen den Mast fährt, ist es von Vorteil wenn ein Prallschutz angebracht ist!" dachten sie clever. -- Nach StVO wäre deren Farbe zwingend rot-weiß (Markierungen). Aber auch die Farbwahl ging daneben. Wir wollen jedoch nicht nur meckern; immerhin haben sie das richtige Verkehrszeichen zum Fußgängerüberweg hingehängt, na bravo."
Der ADFC geht davon aus, dass der eine oder andere Radfahrer bereits gegen den Mast gefahren und gestürzt ist. Diese Personen möchten sich bitte beim ADFC Kreis Diepholz melden:
Tel. 04203-810238 H. Opitz (abends)
Es ist leider festzustellen, dass das Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Radverkehr seitens der an Planung, Bau und Überwachung beteiligten Institutionen auf regionaler Ebenen nicht ausreichend entwickelt ist. Anders sind solche Blödsinnsleistungen wie diese nicht erklärbar. Im übrigen ist es ja nicht der Verkehrszeichenmast allein, der die Radfahrer gefährdet:
Der Radweg endet am Bordstein an der unteren Bildkante, dort ist die Nebenanlage zu Ende (nur noch handtuchbreit).
Es ist schon bemerkenswert, dass die Behörden den Radfahrern zutrauen, an dieser Stelle in die Fahrbahn einzufahren! Denn zu allererst muss der Radfahrer überhaupt erkennen, dass der Radweg zu Ende ist -- bei Dunkelheit für Ortsfremde gar nicht so einfach. Und dann muss der Radfahrer gleichzeitig 3 Aktionen ausführen:
- Er muss den rückwärtigen Kfz-Verkehr beobachten, weil er auf eine Lücke im Kfz-Strom warten muss. (siehe § 10 StVO! Radfahrer fährt von einem anderen Straßenteil in die Fahrbahn ein!)
- Gleichzeitig muss er nach vorne gucken und aufpassen, dass nicht plötzlich Kfz aus der Nebenstraße auftauchen. Denn schließlich sind gerade Unfälle mit einbiegenden Kfz typisch für Radwege.
- Und er muss aufpassen, dass er nicht auf den Bordstein und den dort ebenfalls im Weg stehenden zweiten Verkehrsmast dengelt.
Ironie der Geschichte: Diese vielfältigen, komplexen Abläufe muten die Behörden gerade den vermeintlich "besonders schutzbedürftigen" Radfahrern zu, denen man angeblich nicht zumuten wolle, die ach so gefährliche Fahrbahn zu benutzen. -- Die Tatsache ist doch dementsprechend, dass die meisten Radfahrer an jener Stelle völlig überfordert sind und kaum 1 einzige der oben genannten 3 Aktionen beherrschen.
Bassumer Aktive bereiten jetzt Anträge auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht vor.