B6: Radweg-Verschwenkung mit Rechtsabbieger

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Asendorf. Bundesstraße 6 bei Dillertal.

——– NACHTRAG 17-4-2013 ————

Die Berufungsverhandlung am 17. April 2013 endete mit einem Vergleich: das Urteil der ersten Instanz wurde aufgehoben, soweit die Klage abgewiesen wurde. Allerdings mochte das OVG nicht an der Radverkehrsführung rütteln: der Senat vertrat die Ansicht, dass die Straßenverkehrsbehörde (Landkreis Diepholz) und der Baulastträger (Bund bzw. sein Beauftragter, die Nds. Landesbehörde für Straßenbau) unterschiedliche Rechtsträger seien; deshalb habe der beklagte Landkreis keinen unmittelbaren Zugriff auf den baulichen Zustand.

Die Behörden verpflichteten sich jedoch, bei einer ggf. anstehenden Sanierung (den Radweg zieren derzeit Gefahrenzeichen) auch die Kreuzungssituation zu berücksichtigen. Immerhin ein Teil-Erfolg.

Aus der mündlichen Verhandlung

  • Unser Ziel war gewesen, feststellen zu lassen, dass ein 22 m abgesetzter Radweg jedenfalls nicht mehr zur Straße gehört und sowit die Stetigkeit unterbrochen ist. Der Senat meinte hingegen gleich bei der Begrüßung, dass der Weg sehr wohl zur Straße gehört, auch wenn er so weit abgesetzt sei.
  • Die Polizei und der Landkreis ritten immer auf den „Rad fahrenden Kindern“ herum, die zur Bushaltestelle führen. Zu dessen Schutz sei der Radweg vor wenigen Jahren verlegt worden. — Allerdings waren am Tag der Verhandlung (vormittags, gutes Wetter) an der Bushaltestelle keinerlei Fahrräder von Schülern zu entdecken. Offensichtlich gibt es die Schüler nur in den Erzählungen der Behörden.
  • Auf die Amtliche Verkehrszählung 2010 kann man sich auch nicht stützen: die Daten wurden nämlich nachmittags erhoben, und dann einfach auf Tageswerte hochgerechnet. Da die Schüler aber vornehmlich morgens und mittags fahren, wurden sie gar nicht erfasst — wenn sie denn überhaupt unterwegs sind.
  • Im übrigen musste der Landkreis seine Verkehrsbelastungszahlen auf der B6 nochmals reduzieren: in der ersten Instanz hatte er erst 15.000 Kfz/24 Std. angegeben, dann 7.500 Kfz/24h, und lt. Zählung 2010 sind es nur noch 6.200 Kfz/24h. — Soweit die Verlässlichkeit amtlicher Zahlen.
  • Gleiches gilt für Unfallzahlen: die Polizei redet ständig von einem „Unfallschwerpunkt“, der durch die Maßnahme beseitigt worden sei. Das ist schlichtweg gelogen: tatsächlich wurde nie ein Radfahrer angefahren. Es gab 1 Unfall mit 1 Fussgänger ohne Personenschaden. Ansonsten gab es nur Unfälle zwischen dem Kfz-Verkehr, was mit den Radfahrern nun gar nichts zu tun hatte. Aber trotzdem holen die Polizei und der Landkreis immer das Schein-Argument „Unfall“ hervor, um das Gericht zu beeinflussen.

———– NACHTRAG 3-5-2012 ————

Mit Urteil vom 3-5-2012 wurde die Klage abgewiesen. Die Berufung wurde jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ausdrücklich zugelassen.


 Vorgeschichte

Asendorf/Dille. Um 22 Meter wurde der Radweg der Bundesstraße 6 von der Kreuzung Dillertal verschwenkt. Jetzt wurde den Radfahrern die Verantwortung übertragen, die Kreuzung sicher zu überqueren. Hiergegen zog der ADFC vor das Verwaltungsgericht.

Von Bremen bis Hannover verläuft der Radweg mehr oder weniger direkt neben der B6. Ein sogenannter „fahrbahnbegleitender“ Radweg nimmt immer an der Vorfahrtsregelung der Straße teil. So war es bis vor einiger Zeit auch an der Kreuzung B6 / Scholener Straße in Asendorf, Gemarkung Dillertal. Dann jedoch hatten Straßenverkehrsbehörde, Baubehörde und Polizei beschlossen, dass die Radwegeführung 22 Meter von der Fahrbahn wegverlegt werden soll. Jetzt nehmen die Radfahrer nicht mehr an der Vorfahrt teil, sondern sie queren die K 135. Das ist umso prekärer, als der freie Rechtsabbieger von Syke nur schlecht einsehbar ist. Die rechts abbiegenden Autofahrer können jedoch mit einem Affenzahl um die Ecke sausen, denn sie brauchen ja nicht mehr auf Radfahrer oder Fußgänger zu achten. Und falls es mal kracht, dann steht in der Unfallstatistik seit dem Umbau der Kreuzung: „Falsches Verhalten der Radfahrer.“ Zuvor hatten die Autofahrer die Schuld, denn sie hatten beim Abbiegen nicht aufgepasst.

Der ADFC Kreis Diepholz ist mit der Verlagerung der Sorgfaltspflichten vom Autofahrer auf den Radfahrer nicht einverstanden. Da der Landkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde einer außergerichtlichen Einigung nicht zugestimmt hat, haben wir Anfang September Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover erhoben.Unser Antrag geht dahin, die verpflichtende Führung entlang der B6 über die K 135 in einem Abstand von 22 Metern zur Fahrbahn der B6 aufzuheben.Indirekt stecken da mehrere Entscheidungsmöglichkeiten hinter, z.B. die Aufhebung der RwBPfl. entlang der B6 in unbestimmter Länge, oder die Entscheidung, die Führung fahrbahnnah zur B6 zu legen.

Grundsatz der Stetigkeit

Primär sei der Radweg nicht mehr stetig und deshalb die RwBPfl. nicht mit der VwV-StVO vereinbar, hatten wir argumentiert. Die Radwegführung sei ein Verstoß gegen die sichere Linienführung:

  • Anstatt über mehrere Verkehrsinseln, muss der Radfahrer die Nebenstraße jetzt in einem Zuge überqueren.
  • Dabei kann er den freien Rechtsabbieger kaum einsehen.
  • Letztere rechnen nicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Radfahrern
  • Die Markierung der Furt, die gerade zum Schutz von Radfahrern erforderlich ist, musste wegen der Verlegung ins Hinterland und Anordnung von Z205 entfallen.
  • Die Abbiegegeschwindigkeit der rechtsabbiegenden Kfz hat sich erhöht
  • die Vorrang/Vorfahrtsregelung wurde zu Gunsten der stärkeren Verkehrsteilnehmer und zu Lasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer umgekehrt.

Keine geeigneten Maßnahmen geprüft

Die Behörden haben es vermutlich unterlassen, andere – besser geeignete – und den Radverkehr weniger belastende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.

  • So hätte man zu allererst den freien Rechtsabbieger stillegen können und eine scharfe, enge Kurve zum Rechtsabbiegen bauen können.
  • Ggf. hätte man auch eine Lichtsignalanlage einrichten können.
  • Oder man hätte den Radweg hochpflastern können.

All diese Möglichkeiten hätten noch den Charme gehabt, dass sie auch dem Fußgängerverkehr zugute gekommen wären. Denn die Verlegung der Furt wurde auch mit der Gefährdung von Fußgängern (Schulkindern) begründet.

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