Erstmals Entwurfsklasse 4 EKL4 angewendet

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Als erste Landstraße im Landkreis Diepholz wurde die K 102 bei Bassum-Heiligenloh gemäß der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen RAL in der Bauweise „Entwurfsklasse 4“ erstellt. Der ADFC KV Diepholz begrüßt die Maßnahme.

Was sind „Entwurfsklassen“?

Seit Erscheinen der RAL 2012 sollen Landstraßen grundsätzlich in 4 verschiedenen Kategorien einsortiert werden (EKL1, … EKL4). Jede Kategorie wird durch eine bestimmte Bauweise gekennzeichnet und soll insbesondere dem Autofahrer / Motorradfahrer von vornherein klarmachen, welche Geschwindigkeit auf dieser Straße angebracht bzw. nicht angebracht ist. Insgesamt soll dadurch die Sicherheit der Autofahrer / Motorradfahrer verbessert werden, denn jene landen wegen überhöhter Geschwindigkeiten viel zu oft auf der Intensivstation oder auf dem Friedhof.

Mittellinie raus – Geschwindigkeit runter

Die unterste Kategorie „EKL 4“ gilt für Außenorts-Straßen bis max. 3.000 Kfz / 24 Stunden und einer Fahrbahnbreite von ca. 6,00 – 7,00 Meter. In diese Kategorie fällt ein Großteil der Kreisstraßen im Landkreis Diepholz hinein. Die meisten Kreisstraßen im Nordkreis haben nur eine Verkehrsbelastung von 1.000 Kfz pro 24 Stunden, im Südkreis oft nur 500 Kfz / 24 Stunden.

Die typische Gestaltung für solche Straßen ist lt. „Richtlinie für die Anlage von Landstraßen“:

  • Fahrbahnbreite ca. 6,50 Meter
  • KEINE Radwege
  • KEINE Mittellinie
  • Seitliche Leitlinien (gestrichelte Linien im Abstand von 50 cm zum Fahrbahnrand)
Fahrbahnquerschnitt Entwurfsklasse 4

Fahrbahnquerschnitt Entwurfsklasse 4

Radfahrer fahren LINKS von der Leitlinie

  • WICHTIG: die seitlichen Linien sind KEIN Schutzstreifen für Radfahrer !!!!!
  • Denn der Streifen ist mit nur 50 cm Breite selbstverständlich viel zu schmal.
  • ALSO fahren Radfahrer selbstverständlich dort, wo sie immer gefahren sind, also ca. 80-100 cm vom Fahrbahnrand entfernt — und damit LINKS von der gestrichelten Linie!
  • Merke: ein Schutzstreifen für Radfahrer ist nur dann ein Schutzstreifen für Radfahrer, wenn er mit dem „Radfahrer“-Piktogramm markiert ist! Das Piktogramm fehlt hier. Also ist der Streifen rechts von der Leitlinie KEIN Schutzstreifen für Radfahrer.

 

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