Gefahr – Radwegschäden und die Radwegbenutzungspflicht

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Warnschilder statt Reparaturen. Ist das rechtens? — Es ist ein allgemeines Übel: „Radwege“ werden gerne als politisches Unterfangen gebaut. Denn es macht sich gut in der Öffentlichkeit, ein paar Kilometer Radweg gefördert zu bekommen und mit Tamtam zu eröffnen. Dann kommt die Straßenverkehrsbehörde und ordnet „blaue Lollis“ an: Radwegbenutzungspflicht„. — Radfahrer runter von der Fahrbahn, denn schließlich gibt es jetzt einen hübschen Radweg, „extra für Euch Radfahrer“.

Schaeden

Doch das war’s dann. Der Weg wird dem Verfall anheim gegeben. Während die daneben liegende Fahrbahn gepflegt wird, überläßt man den Radweg sich selbst. Und da ein Radweg i.d.R. von vorn herein nur sehr klapprig gebaut wird, treten die ersten Schäden also spätestens 12 Monate nach der feierlichen Eröffnung auf.

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Gut, dass es die StVO „Fahrradnovelle“ von 1997 gibt, sollte man meinen. Darin steht nämlich festgeschrieben, dass ein „blauer Lolli“ (die Radwegbenutzungspflicht) nur dann angeordnet werden darf, wenn der Radweg nach den Bedürfnissen des Radverkehrs gebaut und unterhalten wird. — Offensichtlich ist diese Erkenntnis nicht in alle Amtsstuben vorgedrungen. Es ist gang und gäbe, dass fahrbahnbegleitende Radwege mit Benutzungspflicht einfach nicht „unterhalten“ werden. Stattdessen stellt man dann irgendwann ein „Gefahrenzeichen“ auf, wenn die Radfahrer durch den Zustand des Weges an Leib und Leben gefährdet werden.

Bereits in mehreren Fällen haben wir uns die Arbeit gemacht, mit Anträgen auf Neubescheidung eine Lösung zu erzwingen. Die Behörden haben dann entweder die Wahl, den Weg zu sanieren oder die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben. (Weser-Radweg, Landkreis Verden / L333 Bramstedt / L348 Harpstedt / B51 Klüvenhausen.

Landkreis Diepholz: Vertröstung auf 2017

Ende 2013 hat sich ein Radfahrer beim Landkreis Diepholz wegen der seit Jahren an der Kreisstraße 118 in Weyhe aufgestellten Zeichen „Gefahr – Radwegschäden“ in Verbindung mit der Radwegbenutzungspflicht beschwert. Der Landkreis schrieb (sinngemäß) zurück:

  • Wir kümmern uns nur um die Kreisstraßen (hiermit waren wohl „die Fahrbahnen der Kreisstraßen“ gemeint)
  • Radwege und Brücken sind aus finanziellen Gründen zweitrangig
  • Um die Radwege werde man sich ab 2017 kümmern. Dann werde man ein Qualitätsmanagementsystem einführen.

Aha. Im Jahre 2017 wird man anfangen, eine Bestandsaufnahme zu machen.

Lieber Landkreis Diepholz: mit Stimme des Landes Niedersachsen hatte der Bundesrat im Jahre 1997 beschlossen (StVO-Fahrradnovelle), dass im Zeitraum 1.9.1997 bis 1.10.1998 eine Bestandsaufnahme und Neubewertung ALLER Radwege zu machen ist.
Es ist eine erstklassige Provinzposse, dass man 20 Jahre später damit anfangen will. Was ist in der Zwischenzeit geschehen????????????

In der Zwischenzeit habe ich mehrere Landräte und Heerscharen von Sachbearbeitern und Fachdienstleitern erlebt. Sogar eine völlige Umstrukturierung des Landkreises habe ich erlebt. 20 Jahre!!!!!!

Landkreis: Radwege bewusst heruntergewirtschaftet — stattdessen: Fördermittel-Jagd

Der heutige sehr schlechte Zustand vieler Radwege kommt nicht von ungefähr. Denn sowohl die politische Führung des Landkreises (Kreistag) als auch die Verwaltung hatten sich im Laufe der Jahre einvernehmlich darauf verständigt, die für den Straßenbau zur Verfügung stehenden Steuermittel vorwiegend für Maßnahmen auszugeben, für die es öffentliche Förderung gibt. Da die laufende Unterhaltung nicht gefördert wird, ist die laufende Unterhaltung unterblieben. Stattdessen hat man lieber neue, sinnfremden Radwege in der Pampa gebaut. Nicht unbedingt, weil sie verkehrstechnisch wirklich erforderlich sind, sondern weil es Fördermittel gibt. Entlang von Straßen, wo kaum ein Auto unterwegs ist (K2, Rathlosen etc.) oder innerorts bei 1000 Kfz/Tag (Syke-Okel).

Und es geht weiter:

Man läßt den vorhandenen Radweg Barrien-Leerßen auf 4km Länge verkommen, um ein paar Kilometer weiter einen völlig nutzlosen und überflüssigen Weg zu bauen. Kosten incl. GVFG-Zuwendung: 1 Mio. Euro. Hier muss man sich natürlich auch fragen, nach welchen Kriterien der Zuwendungsgeber (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) prüft. Wenn Zuwendungen für Radwege an Straßen vergeben werden, wo nach den akzeptierten fachlichen Regelwerken gar keine Radwege erforderlich sind (Entwurfsklasse 4), und wo in diesem Falle auch nicht einmal Schülerverkehr unterwegs ist und wo der Tourismusverkehr auf einer Parallelstrecke vorbeigeführt wird. Das ist Verschwendung von Steuermitteln und ein Fall für den Landesrechnungshof.

 

Der mit Gefahrenzeichen ausgewiesenen Radweg zwischen Barrien, Gessel und Leerßen wurde zwischenzeitlich von ‚Lollis‘ befreit. Man darf dort auf der Fahrbahn fahren.  

8 Kommentare

  1. Matthias on

    Tolle Arbeit die Ihr da leistet, Respekt. Bei mir in BAWÜ das gleiche Drama, trotz grüner Landesvater!
    Bürgermeister die was leisten wollen kümmern sich noch darum, die Betonköpfe sitzen im LRA.
    Die Idee mit dem Antrag auf Neubescheidung ist klasse, das will ich auch mal über diese Schiene angehen.
    Frage: Was „kostet“ so ein Antrag wenn er abgelehnt wird. Wie beim Widerspruch gegen Verkehrszeichen 25,60€ nach BMVI ( GebOSt) Nr.400 ? Grüße aus Böblingen.

    • Frage: Was „kostet“ so ein Antrag wenn er abgelehnt wird.

      Ich habe noch nie eine Rechnung bekommen… – entweder wurde die Sache freiwillig erledigt oder man verweigert eine Bescheidung. Das endet dann gern in einer Untätigkeitsklage, so wie hier.
      Der formelle Antrag ist nicht zuletzt ein Druckmittel, um behördliches Nachdenken zu erzwingen, weil man ja bei Ausbleiben des Bescheides (oder der Abhilfe) den Klageweg beschreiten kann.

  2. Thomas Schmidt on

    An der L 202, zwischen den Ortschaften Affinghausen und Schwaförden, verläuft ein benutzungspflichtiger Radweg, der seit Menschengedenken mit dem Gefahrenzeichen “ Schäden am Radweg“ ausgezeichnet ist. Dieser wird immer mal wieder notdürftig ausgeflickt (teilweise sind Flickstellen mehrfach geflickt), ohne das eine Verbesserung des Gesamtzustandes erreicht wurde. An der der Fahrbahn abgewandten Seite, bricht die Asphaltdecke immer mal wieder weg. Über weite Strecken ist keine definierte Radwegkante zu erkennen, so daß Begegnungsverkehr zwischen Radfahrenden oder Zusammentreffen von Radverkehr und Fußgängern zum Glücksspiel wird, vor allem bei Dunkelheit.
    Vor vielen Jahren, habe ich mit einer Person des Straßenverkehrsamtes Diepholz gesprochen. Dabei ging es um die Benutzungspflicht von viel zu schmalen und total kaputten Nebenanlagen innerhalb der Ortschaft Affinghausen.
    Telefonische Aussage des Mitarbeiters T (der übrigens bestritt zuständig zu sein) zu den Mindestsandards der Verwaltungsvorschrift, seit 1998: “ Aber das gilt doch nur für neue Radwege!“
    Übrigens Wort für Wort übereinstimmend mit der Aussage von Frau S, der Strassenmeisterei Bassum, die mir Herrn T als zuständigen Sachbearbeiter genannt hat.
    Entweder Herr T wollte mich für dumm verkaufen oder er war massiv inkompetent. Es ist schließlich eines der hässlichsten Telefongespräche geworden, die ich je geführt habe.
    Ich bin dem Menschen offenbar so auf den Geist gegangen, daß er dann einfach vorschlug, die Nebenanlage mit dem Vekehrszeichen 237 (Radweg) zu versehen. Fußgänger hätten auf der Fahrbahn gehen müssen! An diese Stelle habe ich das Gespräch abgebrochen, da ich sonst auf Beleidigungen zugegriffen hätte.
    Nach langem schriftlichem hin und her, wurde mir nach Rücksprache mit Hauptkommisar Rehlig schriftlich zugesagt, die Benutzungspflicht in Affinghausen aufzuheben.
    Dieses ist bis zum heutigen Tag nicht vollständig geschehen!
    Ich würde gerne gegen die Benutzungspflicht an der L 202 vorgehen, muss aber gestehen, daß ich den Arbeitsaufwand scheue.
    Der ADFC hat ja wohl auch seine Erfahrungen mit Hinhaltetaktiken der Verkehrsbehörden.

    • Auweia, das liest sich wie ein Horror, kommt mir aber bekannt vor. Eigentlich könnte man den Landkreis abschaffen, denn er fühlt sich ohnehin immer nicht zuständig. Aber natürlich ist er zuständig! Denn er, der Landkreis, hat die blauen Lollis aufstellen lassen. Dann muss er sich auch drum kümmern, dass die Baubehörde spurt und den Weg in Ordnung hält. Aber stattdessen herrscht eine Kultur des Wegschauens. Wir werden uns die Stellen mal genauer anschauen.
      Gerade dieser Tage haben wir einen Antrag auf Neubescheidung wegen der L341 bei Ehrenburg / Schwaförden zum Landkreis geschickt. Da hat der LK dann 3 Monate Zeit, eine Lösung zu finden.

      • Thomas Schmidt on

        Ostern bin ich da mal wieder lang gefahren. Die Verkehrszeichen 240 sind an der betreffenden Schrott-Stelle ( beim Blitzkasten ) weg. Das erste Zeichen 240 steht jetzt für Radler in Richtung Twistringen, einen knappen Kilometer westlich von Stocksdorf.
        Ein Erfolg für den ADFC .
        Allerdings finden Radler und Radlerinnen, die aus Richtung Schweringhausen oder etwas weiter aus einem Feldweg kommen und auf die L341 einbiegen wollen, schon vorher wieder Benutzungspflicht vor.
        Ein- und derselbe Radweg – auch in gleicher Fahrtrichtung – ist also für die Einen benutzungpflichtig, für die Anderen nicht. Wieder mal ein komplettes Regelchaos.

  3. Werner Messing on

    Ich bin im Mai im Norden (Niedersachsen) Richtung Hamburg mit dem Rad gefahren. Die Kommunen müssen das Schild „Radwegschäden“ in sehr großen Mengen gekauft haben. Die Radwege waren miserabel in der Regel. Die Übergänge an Einmündungen und privaten Ausfahrten sind extrem schlecht. In Kopenhagen werden pro Jahr und Einwohner 23 Euro für Radwege und deren Sicherheit ausgegeben. In Deutschland kommen wir nicht über 3 Euro. So verbessern wir niemals unsere Infrastrukturen in den Kommunen. Für ein so hoch entwickeltes Land, ist das ein Armutszeugnis. Niederlande und Dänemark zeigen das es besser geht.

  4. Gibt es nicht diese „StVO-Fahrradnovelle“ von 1997? Da steht doch drin, dass Radwege nur dann benutzungspflichtig sein dürfen, wenn sie auch in gutem Zustand sind, oder?

    • *** dass Radwege nur dann benutzungspflichtig sein dürfen, wenn sie auch in gutem Zustand sind, oder?****

      Ha! Ja, theoretisch hast Du Recht. Aber in der Praxis ist eben doch alles anders als es im Gesetz steht. — Nur Deine Steuern, die musst Du treu nach den Buchstaben des Gesetzes bezahlen!

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