„Gehweg + Radfahrer frei“ sind keine Radwege!!!

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Im gesamten Landkreis Diepholz gibt es eine Menge Straßen, die mit den Zeichen „Radfahrer frei“ ausgeschildert sind. Welche Konsequenzen hat das für den Radfahrer?

Keine Benutzungspflicht für Radfahrer

  • Solche Wege brauchen selbstverständlich NICHT benutzt zu werden, denn es sind keine Radwege (erst recht keine Radwege mit Benutzungspflicht), sondern Gehwege.
  • Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr.  Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Deshalb ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Bei Bedarf ist anzuhalten.

Manchmal sinnvoll, manchmal nicht

Der Gesetzgeber hat eigentlich gedacht, dass solche Beschilderungen nur selten verwendet werden sollen: Denn das Fahren von Radfahrern auf Gehwegen ist weder im Interesse der Fußgänger noch der Radfahrer. Außerdem: Falls wirklich ein Sonderweg für Radverkehr erforderlich ist, weil die Benutzung der Fahrbahn unzumutbar ist, dann soll dieser Weg vernünftig breit und an Kreuzungen und Einmündungen sicher geführt sein. D.h., dann sollte wirklich ein vernünftiger Radweg gebaut werden – ein Gehweg ist nichts Halbes und nichts Ganzes, zumal dort nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.

Mit einem zur Benutzung auch durch Radfahrer freigegebenen Gehweg erweisen die Behörden den unsicheren Leuten einen Bärendienst. Denn es sind gerade die älteren und unsicheren Leute, die dann an der nächsten Kreuzung oder Einmündungen vom nächstbesten Auto umgefahren werden, weil die Autofahrer auf die Fahrbahn gucken, aber nicht auf die nicht radfahrergerecht geführten Gehwege. In Tempo 30-Zonen ist „Radfahrer frei“ schon gar nicht erforderlich und deshalb rechtlich nicht zulässig; dort können alle Radfahrer gut und gerne auf der Fahrbahn fahren, zumal selbst ältere Leute mittlerweile mit Motorunterstützung unterwegs sind. (Anm. KInder siehe hier)

StVO,  § 41 Vorschriftzeichen:

Ge- oder Verbot

2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehweges für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.

Empfehlung

„Gehweg – Radfahrer frei“ ausgeschilderte Wege empfehlen wir Ihnen in der Regel nicht zu benutzen – jedenfalls dann, wenn die Fahrbahn problemlos mit dem Rad zu befahren ist. Auf der Fahrbahn werden Sie von den Autofahrern besser gesehen und haben ein geringeres Unfallrisiko an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstücksausfahrten, weil Sie Kreuzungen und Einmündungen ganz genau so befahren können wie die Autos. Das ist am sichersten, weil Sie dann nicht übersehen werden. Obendrein werden dann die Fußgänger in Frieden gelassen.

Grenzwertig wird es natürlich auf stärker befahrenen Hauptverkehrsstraßen, wo ein ordentlicher Radweg fehlt und es lediglich die „Notlösung“ mit dem freigegebenen Radweg gibt. In Weyhe z.B.: Hauptstraße, Leester Straße. In Stuhr: Stuhrer Landstraße, Bassumer Straße. – Wer die Fahrbahn mit dem Fahrrad benutzt (§2 Abs. 4 S. 1 StVO) wird dort von vielen Autofahrern als Störenfried empfunden und mehr oder weniger übel behandelt. Vom Anhupen über Anpöbeln bis Abdrängeln ist alles möglich. Kein Wunder, dass nur wenige Radfahrer Lust haben, in solchen Straßen auf der Fahrbahn zu fahren: der Stressfaktor ist zu hoch.

Das Fahren auf dem -unzureichenden- Hochbord ist aber eben auch problematisch. Denn es ist schlichtweg gefährlich. Die meisten Fahrrad-Unfälle im Landkreis geschehen auf den Innerorts-Radwegen, und da liegen die untermaßigen, schlecht ausgebauten gemeinsamen Geh-/Radwege ganz vorne.

Mit oder ohne Schild?

MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG — kein Radweg!

44 Kommentare

  1. Thorsten on

    Eine Straße hier im Ort hat einen unter 2m breiten Gehweg mit „Rad frei“ Schild. Schlechter Zustand, Wurzelscjöden und Haustüren direkt am Gehweg aus denen jederzeit Leute raustreten können.

    Da fahr ich nicht.

    Gestern fuhr ich da also – wie immer – auf der Fahrbahn. Einem Autofahrer war ich mit knapp 22 km/h (in einer 30er Zone) zu langsam, er überholte mich also , indem er mit Vollgas an einer Verkehrsinsel links vorbei auf der freien Gegenfahrbahn durchzog.

    10s später – nach der Verkehrsinsel – überholte mich ein zwei zweiter, diesmal recht eng an mir vorbei, und hupte als er direkt neben mir war. Hätte fast das Rad verrissen.

    Er war offensichtlich der Meinung, ich gehöre auf den „Radweg“.

    Diese Wege sind gefährlich für Fußgänger und für Radfahrer und weil offensichtlich niemand weiß, wie man sich darauf zu verhalten hat, auch ein echtes Ärgernis.

    Ich glaube, meine Gemeinde hat diese Schilder an vielen Stellen, weil sie so tun kann, als hätte sie eine gute Infrastruktur für Fahrräder. „Schaut, überall Radwege“

    • Diese Wege sind gefährlich für Fußgänger und für Radfahrer und weil offensichtlich niemand weiß, wie man sich darauf zu verhalten hat, auch ein echtes Ärgernis.

      Fürwahr, fürwahr. — Das kennen wir auch: „Da iss’n Radweeeeeech“ wird aus dem Auto heraus gebrüllt. Autofahrende haben eher wenig Verstand, scheint es. Andererseits liegt es auch daran, dass sich (zu) viele Radfahrer freiwillig auf die Gehwege verpieseln, selbst in T30-Zonen.
      Hier in unserem Ort wird diesbezüglich gerade die Umsetzung des neuen Verkehrsentwicklungsplanes in Angriff genommen, und das bedeutet: konsequente Demontage aller „Gehweg / Radfahrer frei“ Beschilderungen in den T30-Zonen. Vielleicht könntest Du Eure Verkehrsbehörde aufmischen und Dich – in Deiner Eigenschaft als Fußgänger (!) – beschweren, dass Dir die Radfahrer in die Hacken fahren. Insbesondere würden die Radfahrer auf dem Gehweg auch zu schnell fahren, jedenfalls deutlich schneller als die zulässige Schrittgeschwindigkeit. Und ohnehin sei es in einer T30-Zone gar nicht erforderlich, Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ auf einem Gehweg anzuordnen.

      • Oliver Timm on

        Ich bin in Funktion alles drei. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Mit den Kindern mal auf dem Fußweg. mit dem Rennrad auf der Straße, dann aber auch als Autofahrer unterwegs. Ich lebe in einer Kleinstadt mit 18000 Einwohner und hier sind ca. 70% aller Gehwege Radfahrer frei. Teilweise auch in beide Richtungen.
        Jedes Z. 239 hat eigentlich Radfahrer frei. Das aber nur in eine Richtung. Da gibt es lange Gehwege, wo der der Fußgänger gar nicht weiß dass für Radfahrer frei ist.
        Dann haben wir ein paar Gehwege, welche gemeinsame Fußradwege sind, welche beidseitig befahren werden müssen. Das bei Gehwegbreiten von 60cm – 1,5m.
        Aktuell erstelle ich einen Gehwegplan. Die Schilder müssen weg.
        Es kommt ja auch hinzu dass viele Radfahrer wenn auf dem Gehweg unterwegs, nicht am Gehwegende absteigen. Oder fahrend den Zebrastreifen überqueren.
        Auch kommt hinzu, dass wie bei uns der Radfahrer die Fußgängerfurt eines Gehwegs, fahrend überquert (vergl. § 26 Abs. 1 StVO).

        Fußwege sollten nur für Fußgänger sein. Als Radfahrer sollte also die Fahrbahn benützt werden. Da am besten mittig fahren. Bloß nicht rechter Fahrbahnrand, weil man dann von den Pkw Fahrern abgedrängt wird. Wichtig ist es nicht ängstlich zu sein. Gut währen natürlich Fahrradschutzstreifen, aber auch da fahren die Pkw drauf.
        http://www.buerger-fuer-garching.de/2019/11/b471-alt-wird-zurueckgebaut/
        https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/verkehr-garching-radwege-1.4996448
        Nun 2022 ist der Schutzstreifen noch immer so. Der separate Gehweg (1,5m) ist in beide Richtung Radfahrer frei und gleichzeitig kann der schutzstreifen befahren werden. Da fährt der Rennradfahrer auf dem Fußweg und der langsame Radfahrer auf dem Schutzstreifen. Busse zur Schule müssen wegen der Breite den Schutzstreifen befahren. Das ist die irrsinnigste Verkehrsplanung.

  2. Danke für diesen informativen Artikel, der auch Jahre später noch interessant ist.

    Ich hatte heute auf dem Fahrrad ein merkwürdiges Problem: Ich bin auf dem „Gehweg – Radfahrer frei“ ganz normal gefahren und hatte Schwierigkeiten zwei Passanten zu passieren, da diese nebeneinander gehend die volle Breite des Gehwegs ausgenutzt haben. Ich habe dann mit ordentlich Abstand über den Rasen links überholt, was die beiden protestieren ließ – warum ist mir erst später klargeworden.

    Ich habe mich dann zu einem „verkehrspädagogischen Gespräch“ hinreißen lassen. Mir wurde mitgeteilt, ich solle auf der Straße fahren. Ich sage sinngemäß, dass es sich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg handelt und jeder gegenseitig Rücksicht nehmen muss. Dann hat mir die Dame erklärt, dass sie weiß, dass der Gehweg freigegeben ist, aber zusammen mit ihrer Begleitung absichtlich den Weg versperrt und auch nicht frei macht, wenn ein Fahrrad kommt, weil sie es nicht einsieht, dass Radfahrer nicht auf der Straße fahren. Während unserer netten Konversation hat sie verschiedene Radfahrer blockiert und für gefährliche Situationen und heftigen Unmut gesorgt.

    Für mich hat dieses Verhalten etwas von Nötigung, aber mal konkret gefragt: Ist der Vorrang von Fußgängern auf „Gehwegen – Radfahrer frei“ völlig ohne Pflichten? Also dahingehend zu verstehen, dass diese keine Pflichten bezüglich der Leichtigkeit des Verkehrs haben und ich mich radfahrend rechtelos diesem Schicksal beugen muss? Das heißt, Frau Fußgänger-Aktivist blockiert absichtlich den Weg, ich komme angeradelt, steige ab, passiere per Pedes die „Gefahrenstelle“, höre mir einen flotten Spruch an und steige wieder auf?

    • Au backe, die militanten Fußgänger!
      Deren Verhalten ist völlig verkehrswidrig, nachzulesen in §1 StVO:
      https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html

      㤠1 Grundregeln
      (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
      (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

      Wenn das Paar den Radverkehr absichtlich behindert, dann handelt es den auf Rücksicht gerichteten Grundregeln der StVO zuwider. Das ist mit Bußgeld zu ahnden.
      Wenn das Paar meint der Radweg dürfe nicht für Radfahrer freigegeben werden, dann muss es sich an die Verkehrsbehörde wenden und eine Überprüfung beantragen. Aber keineswegs kann geduldet werden, dass selbsternannte Hilfssheriffs den Verkehr nach Gutdünken ‚regeln‘. Also hast Du mit Deinem Krisengespräch alles richtig gemacht.
      Auf einem anderen Blatt steht, so ist jedenfalls meine Beobachtung, dass nicht wenige Radfahrer tatsächlich zu eng an Fußgängern vorbeifaren. Das gehört sich auch nicht, aber berechtigt nicht zur Gegenoffensive.

      Kurzum, Dein Erlebnis war tatsächlich eine unterirdische Begegnung.

      • Lieselotte on

        Es handelt sich hier NICHT um einen gemeinsamen RAD und GEHWEG – es ist nur ein GEHWEG und der Radfahrer hat zu warten, wenn ihm Leute entgegen kommen. Und klingeln geht gar nicht, weder von vorne noch von hinten!

    • Radler, die auf dem für sie per Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegebenen Gehweg fahren, müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und insbesondere „angemessen“ fahren. Gerichte definieren das mit maximal 15 km/h, Fußgänger dürfen nur mit einem ausreichendem seitlichen Sicherheitsabstand überholt werden.

      Es ist also keineswegs wie beim gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240), wo sich Fuß- und Radverkehr sich nicht gegenseitig behindern dürfen. Allerdings muß der Radverkehr auch hier „angemessen“ Rücksicht nehmen mit erwähnten max. 15 km/h. Daher nennt man Gehwegradler auch „die anderen Fußgänger“.

      • Oliver Timm on

        @ an Alle

        im Prinzip sieht man hier dass Z. 239 mit Radfahrer frei ein Bärendienst ist. Der Fußgänger muss erstmal gar keinen Platz machen. In den Weg springen darf er auch nicht. Bei Kollision sieht es für einen Radfahrer schlecht aus, zumal hier mehrere Fußgänger sind (Zeugen). Im Prinzip muss man absteigen (als Laufrad könnte man an den Fußgängern vorbei). Bei Kollision wird es schwierig. Ich wurde als Fußgänger bereits 4 mal angefahren. Als Fußgänger lässt man am besten die Polizei kommen. Einmal hat ein Radfahrer behauptet ich hätte mich in den Weg gestellt was zur Anzeige gegen mich als Fußgänger führte. Eine Zeugenaussage hatte mich aber gerettet.
        Die Kombination gehört einfach weg. In der Regel wird der unfair verteilte Verkehrsraum einfach auf die schwächsten aufgeteilt. In der Regel ist der Fußweg auch keine 2,5m breit. Hauptsache der Pkw kann frei fahren. Eigentlich sollte bauliche Maßnahmen erfolgen und der Platz besser aufgeteilt werden aber das kostet im Vergleich zu Schildern richtig Geld.

    • Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass es das Radfahrer-Frei-Problem wohl in der ganzen Bundesrepublik gibt.
      Weil ich dieses Schild allein für wirkungslos halte, habe ich mich mit der Satdtverwaltung Kamen angelegt. Und die hat sich an das zuständige Ministerium des Landes NRW gewandt und folgende Antwort erhalten:
      „Wenn ein Gehweg ausnahmsweise für den Radverkehr freigegeben werden soll, sind hierzu die Zeichen 239 (Gehweg) und 1022-10 (Radverkehr frei) gemeinsam anzuordnen. Für diesen Zweck scheidet die Anordnung des allein stehenden Zusatzzeichens 1022-10 aus. Denn nach den Maßgaben der VwV-StVO ist eine solche Anordnung nur auf den Fall der Freigabe eines linksseitigen baulichen Radwegs ohne n Benutzungspflicht beschränkt (vgl. VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 Satz3 und Satz 4 Rn 34). Gehwege sind von dieser Vorschrift nicht erfasst.“
      Es ist also klar, dass diese Zeichen allein nicht aufgestellt werden dürfen, schon gar nicht, um die in der VwV-Stvo festgelegten Mindestbreiten zu unterlaufen.
      Das ergibt sich auch aus der VwV-StVO zu §§ 39-43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Es heißt dort unter III:
      Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.
      Das schließt auch alle zulässigen Kombinationsmöglichkeiten ein, lässt aber (auch nach meiner Ansicht) Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen nicht zu. Im Gegensatz zu den zulässigen Verkehrszeichen ist für diese Aufstellvariante (weil ja nicht vorgesehen) kein Geltungsbereich definiert: Soll das „Radfahrer frei“ auch um die Ecke gelten oder über die nächste Kreuzung hinaus? Radfahrer sind also gut beraten, wenn Sie diese allein stehenden Zusatzzeichen ignorieren.

  3. Da mich heute zum wiederholten Male während ich in meiner Straße den Gehweg entlang laufe ein Radfahrer absichtlich eng geschnitten (quasi fast umgefahren, auch mein Hund hatte echt Glück) und dann auch noch angepöbelt hat, ich solle den Radweg frei machen, habe ich langsam an meinem Verstand gezweifelt. Ich bin dann zum Ende der Straße gelaufen und habe mich noch mal des „Gehweg+Radfahrer frei“-Schildes versichert. Schade, dass Leute, die sich im Recht fühlen, sich so schnell in Rage bringen lassen und zu so gefährlichen Aktionen hinreißen lassen, um andere zu „belehren“. Selbst wenn man im Recht wäre, kommt man meiner Meinung nach mit etwas Besonnenheit und ein paar gut gewählten Worten weiter. Meine Nachbarin (82) erzählte mir neulich sie habe immer große Angst die Haustür zu verlassen, wegen der Radfahrer die mit vollem Schwung von der Brückenabfahrt über unseren Gehweg brettern. Das Problem ist, dass sich durch die Mitte des Gehwegs eine Linie zieht, die diesen optisch teilt. Wenn man schilderresistent ist, kann man hier schnell annehmen, dass es sich um einen Radweg neben einem Gehweg handelt.

    • Selbst wenn man im Recht wäre, kommt man meiner Meinung nach mit etwas Besonnenheit und ein paar gut gewählten Worten weiter.

      Fakt ist, dass
      • der Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf (wobei damit auch durchaus 10 km/h gemeint sein können)
      • der Radfahrer in jedem Falle Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen hat — nicht umgekehrt — und ggf. auch anzuhalten hat
      • der Radfahrer ganz besonders auf ältere Menschen und Kinder Rücksicht zu nehmen hat

      Es fehlt mir ebenfalls jedes Verständnis für solch rücksichtslose Radfahrer, da stimme ich Ihnen völlig zu. Zumal der Radfahrer ja probemlos auf der Fahrbahn fahren kann; dort gehört er hin. Aber es gibt eben Menschen, die aus Dummheit und Egoismus nicht in der Lage sind, sich vernünftig am Straßenverkehr zu beteiligen.
      Falls der Gehweg eh zu schmal ist, dann fragen Sie doch mal bei der Stadtverwaltung nach, weshalb Radfahrer auf den Gehwegen rumflitzen dürfen. Lt. Verwaltungsvorschrift zur StVO soll das innerorts nur im Ausnahmefall zugelassen werden. Hier bei uns im Ort werden demnächst die meisten „Gehweg – Radfahrer frei“-Schilder abmontiert; allein schon deshalb, weil so viele ‚Radfahrer‘ mit dem Elektrorad unterwegs sind und deshalb eh zu schnell auf Gehwegen unterwegs sind.

    • Martin Zöller on

      Leider zeigt das tägliche Erleben, dass Radfahrer (bin selber einer) häufig die Bedeutung des Schildes „Radfahrer frei“ nicht kennen oder nicht kennen wollen.

      Radfahrer-frei-Schild in direkter Nähe zum Hbf einer bayrischen Großstadt. Es geht in die Bahnunterführung natürlich etwas abschüssig, so dass man auch ohne E-Bike locker 20-25 km/h schafft! Es steht sogar -eigentlich unnötiger Weise!- ein Schild „Schritt fahren“ zusätzlich dort! Anzahl der Fahrradfahrer, die sich daran halten: 0 (in Worten: Null).

      Das Problem ist, dass es hier wegen Ampel zum Hbf auch extrem viel „Querverkehr“ durch Fußgänger gibt. Erfolg: In den letzten 6 Jahren bin ich fünfmal von Radfahrern angefahren worden, einmal Bruch mit 2 Wochen Krankenhausaufenthalt. Die Radfahrer sind jedesmal aufgestanden, haben mich angepöbelt und sind weitergefahren! Anzeigen wegen Fahrerflucht sind natürlich jedesmal im Sande verlaufen.

      Für mich gehören diese Schilder schlicht auf den Müll!

  4. Giovanni on

    Mir ist gestern folgendes passiert: Ich fahre auf einem „Fahrrad frei“-Gehweg, bei dem meherere Seitenstrassen von rechts einmünden. Von einer dieser Strasse kommt rechts ein Auto rangebraust, ohne auf mich achten. Ich konnte zwar bremsen, da ich ja auf einem solchen „Fahrrad frei“ Gehweg eh nur langsam fahren darf, habe aber dennoch mit dem Kopf geschüttelt, wie dreist mir der Autofahrer die Vorfahrt nahm. Er ist dann richtig böse ausgerastet, meinte, ich sei auf diesem Weg als Fahhradfahrer nur geduldet und er hätte selbstverständlich Vorfahrt! Ich habe nirgends im Internet eine Antwort gefunden, wer hier tatsächlich Vorfahrt hat, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Autofahrer hier überhaupt nicht auf Rader achten müssen?!

    • Ich fahre auf einem “Fahrrad frei”-Gehweg, bei dem mehrere Seitenstrassen von rechts einmünden.

      Du hast den freigegebenen Gehweg entlang einer ausgewiesenen Vorfahrtstraße benutzt, d.h. Du hattest Vorfahrtzeichen und der Autofahrer „Vorfahrt gewähren“ oder die Nebenstraße war eine „Spielstraße“? — Dann hast Du selbstverständlich Vorfahrt gehabt. Die Vorfahrtszeichen erstrecken sich auf die komplette Straße, also auf die Fahrbahn, die Radwege und auch auf die freigegebenen Gehwege. Falls Du das Kfz-Kennzeichen usw. noch parat hast, solltest Du Anzeige erstatten. Denn
      – es liegt Vorfahrtverletzung mit Gefährdung vor
      – Du wurdest *gefährdet*, weil Du den Unfall nur durch Bremsen verhindern konntest.
      – Die Reaktion des Autofahrers legt nahe, dass er Dir **absichtlich** die Vorfahrt genommen hat, dass es sich also nicht um Fahrlässigkeit gehandelt hat.

      • Häufig ist an den Gehwegen mit „Radfahrer frei“ allerdings eine Bordsteinkante im Kreuzungsbereich. Und meines Wissens nach bedeutet es, dass ein Fahrzeug, das über die Bordsteinkante fährt vergleichbar ist mit einem Fahrzeug, welches aus einem Grundstück raus fährt und daher Vorfahrt achten muss.

      • Und meines Wissens nach bedeutet es, dass ein Fahrzeug, das über die Bordsteinkante fährt vergleichbar ist mit einem Fahrzeug, welches aus einem Grundstück raus fährt und daher Vorfahrt achten muss.

        Hi, stimmt und stimmt nicht.
        • Tatsächlich gibt es jenen §10 StVO, wonach, wer über einen abgesenkten Bordstein in die Fahrbahn einfährt, niemanden behindern oder gefährden darf.
        • Im obengenannten Falle („Gehweg Radfahrer frei“ entlang einer Vorfahrtstraße) zieht § 10 StVO nicht: denn die Vorfahrt ist mit Verkehrszeichen geregelt, sowohl in der Vorfahrtstraße als auch in der wartepflichtigen Straße. Auf den Bord kommt es nicht an. §39 Abs. 2 StVO: „Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Regelungen vor.“ D.h. selbst wenn an der Stelle ein abgesenkter Bordstein wäre (was wir ja nicht wissen), so würde die allgemeine Regel aus §10 StVO durch die speziellere Anordnung der Verkehrszeichen verdrängt.

      • 3-2-1-meins on

        Aus aktuellen Anlass ich bin noch immer geschockt was heute passiert ist.

        Hier gibt es eine Eisenbahnbrücke die Fußgänger über den Rhein nehmen dürfen. Entgegenkommen der DB. Wenn es hoch kommt ca. 2 Meter breit. Rechts davon der Bahnverkehr. Links geht es nur noch runter in den Rhein.

        Ganz klarer Fall es ist das „Fußgänger Schild“ also rund, blau, Mutter mit Kind.

        Von der einen Rheinseite ganz klar NUR Fußgänger. Kommt man von der anderen Rheinseite mit „Sonderschild“ Radfahrer frei. Aber noch immer NUR als Fußgänger das Radfahrer geduldet sind.

        Recht am Anfang und Ende dieser Brücke auf der die Züge auch den Rhein überqueren gibt es kleine „einbuchtungen“ an der man „besonders eilige durch lassen kann“ und es kein Problem ist dort auf Seite zu gehen. Dazwischen ist nichts.

        Eigentlich bin ich auch ein Radfahrer und auch mit auf dieser Brücke. Jetzt war ich aber mal ausnahmsweise mal als Fußgänger auf diesem besagten Weg unterwegs. Ich bin nie einer der sich die Fußgänger auf Seite klingelt. Warum auch? Es ist eh zu eng. Also „wie es sich gehört“ fahre ICH den Fußgängern immer hinterher. Wenn sie von sich aus merken da ist ein Radfahrer und „Meinen sich Quetschen zu müssen“ ok dann sollen sie.

        Also aber wie gesagt heute war ich dann mal der Fußgänger. Hinter mir ein Geschrei gezeter anstiften des Kindes mit Radfahrenden Eltern – Wenn ich keinen Platz machen würde hätte mich das Kind an zu fahren O-Ton des Keifenden Vater. Davor waren noch andere Radfahrer. Es sind auch so einige Dinge Gefallen von dem hinter mir fahrenden – sowas nach dem Motto ich Suppenhuhn hätte gefälligst Platz zu machen und weiß der Geier was.

        Naja und dann je unruhiger es wird je mehr gekeift wird steigt auch in mir der Puls. Aber ich weiß ja. DAS IST EIN FUßGÄNGER Weg auf dem Radfahrer geduldet sind. Also ich auf ein – Los mach gefälligst Platz – öhhmm neee „so schon mal gar nicht“ noch mal zur Erinnerung der weg ist vielleicht gerade mal 2 Meter breit. Also erwiderte ich – Mache ich wenn es die Situation zu lässt.

        Mal ehrlich ich sehe es doch nicht ein das ich hier als Fußgänger auf dem Fußweg den Radfahrern auf Seite zu springen habe. Und wenn wo soll man denn da hin? Vor den nächsten Zug oder in den Rhein rein?

        Also führte ich meinen Weg weiter über die Brücke gefühlt ca. 10 Meter in dem es möglich gewesen wäre auf Seite zu gehen Quetscht sich ein Radfahrer neben mir von rechts. Da hab ich ihn auch gefragt – Ja was das denn hier soll – ich hätte meine Fresse zu halten wenn er hier vorbei will hätte ich ihn durch zu lassen – und was von wegen gegenseitige Rücksichtnahme.

        Komisch „gegenseitige rücksichtsnahme“? Warum konnte er nicht beginnen damit diese zu üben?

        Also ehrlich ich sehe nicht das ich hier einen „Fehler“ also blockieren des Verkehr gemacht haben sollte nur weil sich eine Fahrrad Traube bis zu 30 Radfahrer hinter mir versammelt hat und wenn sie gekonnt hätten mir am liebsten an die Gurgel gesprungen wären.

        Also mal ne ehrliche Frage- „Muss ich in so einem Fall hier die Radfahrer auf dem Fußweg durch lassen“? Möglicherweise weil sie so viele sind? Weil ein Belangen hatte ich ja genauso wie die – ich wollte zusehen das ich so schnell wie möglich auf die andere Seite komme.

      • Also mal ne ehrliche Frage- „Muss ich in so einem Fall hier die Radfahrer auf dem Fußweg durch lassen“?

        Ooops, danke für die ausführliche Schilderung der Story.
        Auf einem Gehweg hat sich etwaiger zugelassener Fahrzeugverkehr rücksichtsvoll zu verhalten. Es gilt Schrittgeschwindigkeit; erforderlichenfalls ist anzuhalten. Niemand darf den anderen mehr behindern als nach den Umständen erforderlich ist.

        Soweit die Vorschriften in der StVO.

        Das geschilderte Verhalten des Radfahrer-Pulks dem Fußgänger gegenüber kann wohl in den Straftatbestand Nötigung einsortiert werden. Das ist ja genau das, was wir Radfahrer sonst von Autofahrern gewohnt sind, die uns anpöbeln wenn wir die Fahrbahn benutzen.
        Du bist wohl auf Menschen getroffen, die schlichtweg dumm und frech und rücksichtslos waren…..

  5. Peter Brülls on

    Moin…

    Ich kann mir leider anhand dieses Artikels und anderer nicht folgende entschlüsseln.

    Unsere Ort wird durch eine lange Durchgangsstraße definiert, die beidseitig einen kombinierten Rad- und Gehweg hat. Der geht dann außerorts für einen Kilometer weiter, bis es im nächsten Ort so weiter geht.

    Gekennzeichnet durch StVO, Zeichen 240 als Fußgänger über Radweg und damit vorrangig für Fußgänger.

    Die Wege erfüllen in Breite und Qualität so gerade eben die Mindestansprüche. Außerorts schrumpft die effektive Breite aber auf einen Meter.

    Nun ist jedoch eine Straßenseite ausgehend vom Nachbarort mit einem alleinstehenden „Radfahrer frei“-Zusatzschild ausgezeichnet worden, wiederholend bei jeder Einmündung, bis zur Straße, die dann zur Grundschule führt. (Geradelt wird natürlich weiter.)

    Ist diese Kombination überhaupt zusätzlich? Die andere Straßenseite hat ja schon einen Benutzungspflichtigen Radweg,

    • Ist diese Kombination überhaupt zusätzlich? Die andere Straßenseite hat ja schon einen Benutzungspflichtigen Radweg,

      Jedenfalls ist die Beschilderung verwirrend, wenn nicht gar unzulässig.
      A. Auf der linken Seite folgt hinter Z 240 StVO „gemeinsamer Geh-/Radweg mit Benutzungspflicht“ ein einfaches Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Die Behörde will vmtl. aussagen, dass die Radfahrer ab hier auf der linken Seite weiterfahren dürfen, aber nicht müssen. Das ist hingegen unzutreffend. Zutreffend ist vielmehr, dass Z 240 durch „Radfahrer frei“ nicht aufgehoben wird. Also gilt die Radwegbenutzungspflicht weiter.
      B. Da auf der rechten Seite ebenfalls eine Radwegbenutzungspflicht anfängt, hat man den Fall des „Doppel-Lollis“, den das Verwaltungsgericht Hannover am 17.11.2016 lang und breit entschieden hat (VG Hannover, Urt. v. 17.11.2016, 7 A 2528/16). Doppel-Lollis sind demnach rechtswidrig.
      Normalerweise muss das linke Zeichen 240 StVO z.B. mit dem Zeichen 240 plus Zusatzzeichen „Ende“ aufgehoben werden. Je nach Beschilderung könnte dann ein Straßenseitenwechsel erforderlich sein — und es *muss* eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn vorhanden sein (ausführlich: VG Hannover, Urteil v. 14.08.2019 -7 A 6675/17-). Die Weiterführung des ‚linken‘ Radweges dürfte wegen der nur noch 1 m schmalen Breite ausgeschlossen sein.

  6. Daß die Lösung in Deutschland wieder mal mißbraucht wird ist klar:

    Viel zu viel Infrastruktur ist nicht vernünftig ausgebaut und dann wird eben mit so einer Beschilderung ein Pseudo-Radweg hin gebastelt.

    Gerade heute war ich wieder auf so einer Strecke unterwegs, wo dann einige Leute den Gehweg als Radweg genutzt haben aber einige eben die Fahrbahn nutzen wollten. Das Ergebnis war natürlich ein unmöglicher Verkehrsstau, da die Strecke sowohl von PKW wie auch von Lastkraftwagen frequentiert wird und so kein vernünftiger Verkehrsfluss mehr gegeben war.

    Eine sehr unbefriedigende Situation. Ich fahre auch regelmäßig Rad, aber ich habe kein Verständnis für Radfahrer, die je nachdem wie es für sie besser passt auf der Fahrbahn oder auf so einem Weg fahren:

    Besonders toll finde ich die Leute, die die Fahrbahn mit benutzen und dann an einer roten Ampel nicht an der Haltelinie halten, sondern mal eben schnell vorher auf den freigegebenen Gehweg fahren.

    Da dieses Schild so inflationär und an völlig ungeeigneten stellen genutzt wird, müsste man es eigentlich abschaffen und konsequent Radwege bauen. Und zwar so, dass auch der PKW Verkehr nicht behindert wird und passend fahren kann.

  7. Hallo, trotz intensiver Suche konnte ich mir eine Frage nicht beantworten, und zwar zu den Mindestbreiten in Verbindung mit Fahrt/Laufrichtungen. In den Verordnungen und Empfehlungen ist immer von einem Radweg entlang einer Fahrbahn die Rede, also der „rechte“ Gehweg. Für den „linken“ Gehweg gibt es Sonderregelungen. Wie verhält es sich aber bei einem Fußweg, an dem überhaupt keine Straße existiert, mit den Mndestbreiten? Also ein Fußwege, der sozusagen linker und rechter Gehweg ist, falls man das so sagen darf?

    Ganz konkretes Beispiel: Ein Fußweg führt über eine Strecke von vielleicht 200m entlang zwischen einem Bach und einem Grundstückszaun. Weit und breit keine Straße. Der Weg über die Fahrbahn der nächstgelegenen Straße wäre etwa 100 bis 150m weiter.

    Die Abkürzung, also der Fußweg, wurde gerade aufwendig versiegelt / asphaltiert und ist nun etwa 2,50m breit. Allerdings stehen diese 2,5m eben den Benutzern in beiden Richtungen zur Verfügung. Der Verkehr ist rege, es ist eine sehr beliebte Abkürzung.

    Kann die Stadt hier den Gehweg für Radler freigeben? z.B. mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ oder gar gemeinsamer Fuß/Radweg? Reichen für beide Verkehrsarten, jedoch jeweils in beide Richtungen, die 2,50m Breite? Habe in den Vorschriften dazu nichts finden können und würde mich über eine Antwort sehr freuen!

    • Wie verhält es sich aber bei einem Fußweg, an dem überhaupt keine Straße existiert,

      Sowas ist dann ein „selbständig geführter Gehweg“ bzw. selbständig geführter (gemeinsamer Geh-/)Radweg. — Siehe ERA 2010, Abschnitt 10.

      Die Abkürzung, also der Fußweg, wurde gerade aufwendig versiegelt / asphaltiert und ist nun etwa 2,50m breit. Allerdings stehen diese 2,5m eben den Benutzern in beiden Richtungen zur Verfügung. Der Verkehr ist rege, es ist eine sehr beliebte Abkürzung.

      Die ERA verweist hinsichtlich der Regelbreiten für solche Wege auf die Regelbreiten für Wege entlang von Straßen (Tabelle 5, Seite 16). Danach ist dann 2,50m das empfohlene Regelmaß für einen 1-Richtungs-Weg, wobei Fußgänger ja immer in beide Richtungen laufen dürfen. Bei hohem Verkehrsaufkommen empfiehlt die ERA eine größere Breite. Allerdings ist die ERA zuerst einmal ein Planungs-Hilfsmittel, soll den Bauleuten also bei der Gestaltung helfen. Die Schilder werden hingegen von der Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt) aufgestellt, und da gelten die StVO-Kriterien bzw. die VwV-StVO. Zur konkreten Breite steht da nichts, sondern nur dass das Zulassen des Radverkehrs mit den Belangen der Fußgänger vereinbar sein muss. Das ist dehnbar. Wenn ein Altenheim o.ä. am Weg ist, dann wird man strenger sein müssen. — Ich kenne viele solcher selbständigen Wege, die auch nicht breiter als 2,50m sind, und wo das Miteinander unproblematisch ist. Kommt eben auf die Verkehrsmenge und -Zusammensetzung an.

    • Mindestbreiten für gemeinsame Rad- und Gehwege sind in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu finden. Ich denke, diese Maße gelten auch, wenn es daneben keine Straße gibt.

  8. Anti-Velo on

    Schade, dass es mit den Radfahrern immer wieder zu Stress kommen muss. Da gibt es Oma Enzebach, die lieber auf’m Gehweg radelt und da gibt es Velo Sportschnitt, dem selbst eine maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h nur ein Lächeln abringt …
    Aber beide müssen sich den benutzungspflichtigen Radweg teilen. Das will Velo natürlich nicht, denn da müsste er ja auf die Oma Rücksicht nehmen. Also fährt er rücksichtslos auf der Fahrbahn, überholt rechts etc., wobei er nie vergisst, die Rücksicht der Kraftfahrer einzufordern. Irgendwas ist doch hier faul am Apfel, oder?
    freundliche Grüße
    der Anti-Velo

    • Ihnen ist aber klar, dass so extreme Raser die absolute Ausahme sind? Außerdem dürfen diese auf der Straße fahren. Natürlich sollten sie sich dann an die Regeln halten und nicht rechts überholen. Aber Ihre Polemik ist lächerlich, die meisten Radfahrer fahren auf der Straße, weil es keinen richtigen Radweg gibt und sie schneller vorankommen wollen als mit der Gehgeschwindigkeit. Auf der Straße werden sie dann von Autofahrern (wie Ihnen?) bedrängt und teils massiv gefährdet, obwohl sie nichts falsches tun. Also ja hier ist etwas faul, aber meistens haben die „Bösen“ 4 Räder und nicht 2.

      • Günther on

        Beim ‚Anti-Velo‘ ist Sachlichkeit kaum zu erwarten, allein das Pseudonym ist Programm. ‚Radfahrer stören, weg damit‘ ist wohl dessen Motto. — Manchmal habe ich tatsächlich den Eindruck, dass Menschen mit solchen Ansichten im Kfz unterwegs sind und auch so handeln…..

      • Zurück zum Thema: Ich laufe tgl. vier Mal bei mir die Straße entlang (Gehweg/Radfahrer frei). Der Weg ist ca. 1 m breit und teilweise begrenzt durch eine kleine Mauer, auf der anderen Seite ist ein Arkadengang von einem Hotel. Täglich werde ich von 50 km/h fahrenden Radfahrerrasern von vorn oder angeklingelt und angepöbelt. Teilweise passieren „Streifschüsse“. Es kommt zu Streit. In Stuttgart fühlen sich die ach so gebeutelten Radfahrer immer im Recht. Für mich ist es sehr unbefriedigend, denn ich habe au keine Wege-Alternative. Wenn ich auf DIESE Verkehrsregel hinweise, kriegen die Schaum vor den Mund und schreien nur.

      • Schon mal beim Stg. Bürgermeister um Erläuterung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung gebeten? Stichworte: Recht auf körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz) ==> VwV ist bindend ==> Freigabe des Gehweges ‚kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist‘ ==> bei einem 1m schmalem Weg dürfte das nie vertretbar sein, weil Lenkerbreite plus Schulterbreite größer als Gehwegbreite = Ausweichen auf die Fahrbahn ist zwingend. ==> Welche Alternativen der Verkehrsführung wurden geprüft? ==> Welche Abwägungen wurden bei der Prüfung im Einzelnen getroffen?

        Im Zweifel kann man einen Antrag auf Neubescheidung stellen (Grundrecht verletzt + (falsche?) Ermessensentscheidung) und klagen. Zu den Erfolgsaussichten kann natürlich nur ein Rechtsanwalt Auskunft geben.

    • Besserwisser on

      Tempo 50 innerorts gilt in Deutschland nur für Kraftfahrzeuge, nicht für Radfahrer. Andererseits kommt man normalerweise auch nicht in die Nähe von 50km/h mit dem Fahrrad.

      • Martinmike on

        Von der Nähe zu 50km/h mit dem Fahrrad mal abgesehen: grundsätzlich gilt eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auch für Fahrräder. Das gilt gerade auch in Fahrradstraßen, in denen immer Tempo 30 für alle gilt, für Fahrräder und ggf. auch für freigegebenen PKW-Verkehr.

  9. danke für die Aufklärung im Artikel. da ich der Meinung bin dass es sich um einen Sachverhalt handelt, zum aufklären des Lesers, finde ich es nicht gut dass hier persönliche Meinungen mit hineinkommen im Artikel. Bitte wirklich nur den Sachverhalt wiedergeben, sonst ist das umprofessionell.

  10. Wenn das Zusatzschild „Radfahrer frei“ nun alleine da hängt, also ohne das Fussgängerschild oder sonstwas darüber (kommt hier in SH vor allem an Landstraßen mit linksseitigem Zusatzweg vor), muss der Radfahrer dann in dieser Richtung auch Schrittgeschwindigkeit fahren? Die Regelung der Schrittgeschwindigkeit ergibt sich ja eigentlich aus dem Fußgängerschild.

    • In § 2 Abs. 4 StVO über die Straßenbenutzung durch Fahrräder heißt es in Satz 3: „Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen ‚Radverkehr frei‘ angezeigt ist.“ – Für Dich als Verkehrsteilnehmer bedeutet dies: Du kannst bei einer solchen Beschilderung davon ausgehen, dass es sich um einen „Radweg“ handelt. Also darfst Du außenorts max. 100 km/h fahren 😉
      Ich bin mir aber nicht sicher, ob das Zeichen auf einem Gehweg aufgestellt werden darf, denn OHNE jegliche Beschilderung wäre der Weg tatsächlich ein Gehweg. Aber das muss Dich als Verkehrsteilnehmer nicht interessieren. Maßgeblich sind die Zeichen, die dort tatsächlich stehen. Und die deuten auf einen Radweg hin. Der ist allerdings nicht benutzungspflichtig. Du kannst wahlweise die Fahrbahn benutzen.

  11. Gregor Koch on

    Mir ist heute folgendes passiert: ich fahre auf der Straße, ein anderer Radfahrer auf dem Bürgersteig rechts davon. Ich biege rechts ab, er fährt geradeaus und mir dadurch ins Hinterrad.
    Ich glaube nicht, dass an dieser Stelle der Gehweg für Radfahrer freigegeben ist; falls doch: war ich rücksichtslos oder er (abgesehen davon, dass er beim Überqueren der Straße nicht links und rechts geschaut hat)?

    • Hallo, Du hättest den Falschfahrer auf dem Gehweg wohl durchlassen müssen. §9 StVO, Abbiegen, Wenden Rückwärtsfahren: wer abbiegt, muss andere Fahrzeuge durchlassen. Radfahrer auch dann, wennn sie neben der Fahrbahn fahren. — Aber er hätte dort nicht fahren dürfen und schon gar nicht so schnell. Also haben beide Beteiligten Fehler gemacht. Beim Amtsgericht (wenn’s soweit kommen sollte) wird dann jeder soundsoviel Prozent des Schadens zu tragen haben. Welche Quoten der Richter ansetzt, hängt sehr vom Einzelfall ab.

  12. Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass Radfahrer auf der sicheren Fahrbahn fahren, insbesondere innerorts, wo es viele Einmündungen gibt. Verkehrsteilnehmer, die nie oder nur selten Fahrrad fahren, können sich glaube ich nur schwer vorstellen, wie gefährlich es an jeder Einmündung ist, wie häufig es zu brenzligen Situationen kommt und wie selbstverständlich es erscheint, dass Radfahrer auf ihre Vorfahrt verzichten müssen.

    Nun, so finde ich, ufert es allerdings aus. Auf der L203 zwischen Verden und Weserbrücke ist der gute Radweg, der nur wenige schadhafte Stellen aufweist, neuerdings auch ein Radweg zu einem Fußweg mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ umgewandelt worden. Ich habe das mal ausprobiert und bin auf der Landesstraße gefahren. Trotz Rushhour wurde ich von keinem Autofahrer geschnitten. Bemerkenswert jedoch, dass die Fahrbahn schlechter ist als der Fußweg, auf dem fast nie Fußgänger unterwegs sind. Ein Gewinn an Sicherheit ist es sicherlich auch nicht, wenn ich nun auf der stark frequentierten Fahrbahn fahre, zumal es hier keine Einmündungen gibt.
    Tatsächlich fahren nun alle weiterhin mit ihren Fahrrädern auf dem (ehemals) Radweg , jedoch alle zu schnell, schneller als Schrittgeschwindigkeit. Es ist wirklich lächerlich…

    • Richtig, es ist eigentlich Unsinn, dass dort auf „Gehweg — Radfahrer frei“ umgeschildert wurde. Es wurden an der gleichen Landesstraße 203 kilometerlange Streckenabschnitte zwischen Hutbergen und Thedinghausen-Lunsen sowie zwischen Ahausen und Eißel aus der Radwegbenutzungspflicht herausgenommen. Der Grund ist folgender: seit Jahren wird vor dem Zustand des Radweges mit „Gefahr! Radwegschäden“ gewarnt. Die zuständige Baubehörde (NLStBV) will keine Sanierung vornehmen und die Aufsichtsbehörde (Nds. Wirtschaftsminister) will nicht einschreiten. Deshalb hat das Ministerium verordnet, stattdessen „Gehweg — Radfahrer frei“ aufzuhängen. Ich verstehe auch nicht, weshalb es den Behörden nicht gelingt, die Schäden zu beseitigen. Dann kann man die Lollis hängen lassen und basta.

  13. Peter Schnitker on

    Wie man lesen konnte sind nachweislich über 40% der Radfahrer Unfälle SELBST VERSCHULDET. Nutzen das Radfahrer frei falsch und NIETEN FUßGÄNGER UM, Kreisverkehr falsch Rum etc.

    • Marco Reppenhagen on

      Ich gehe davon aus, sie haben die 40% korrekt recherchiert? Dann weise ich darauf hin, dass es die Mehrheit ist, nämlich ihren Angaben zur Folge 60%, die unverschuldet in Unfälle mit KFZ verwickelt werden und dass es bei einem Unfall mit einem Radfahrer immer zu einen Schaden am Menschen kommt, während der Autofahrer natürlich wohl behütet hinter Blech sitzt.
      Nur so am Rand, oh: Ich muss meine Formatierung der ihren anpassen: NUR SO AM RANDE…

      • Es kommt noch besser: in den 40% sind auch die 18% Rad-Alleinunfälle drin und 8% Radfahrer-Radfahrer-Unfälle. — Bei Kfz-Rad-Unfällen trägt der Autofahrer zu 75% der Fälle die Hauptschuld. (Quelle: Stat. Bundesamt, „Zweiradunfälle im Straßenverkehr“, 2011)

  14. Es wäre schön, in den Kommentaren und Berichten NICHT von beknackten und Idioten usw. zu schreiben! Es geht NUR miteinander.

  15. Fahrradheini on

    Schade, ich hatte beim Satzbeginn „Falls Ihnen solch eine Kanallie begegnet…“ eine befriedigendere Lösung als „ignorieren“ zu bekommen. Irgendeine geniale Idee. Aber Hauptsache, diese Seite klärt darüber auf, dass „Fahrrad frei“ nicht „Radweg“ bedeutet“, wie viele Autofahrer aufgrund von anscheinender Leseschwäche wohl vermuten.

    • …eine befriedigendere Lösung als „ignorieren“ zu bekommen. Irgendeine geniale Idee.

      Nee, auf die göttliche Eingebung warten wir leider auch noch vergebens 😉
      Manchmal mache ich mir den Spaß und fahre den Leuten hinterher, um sie dann vor der Haustür anzusprechen: „Hoppla, woher kennen wir uns denn?“. Das klappt gelegentlich, wenn die Leute in die nächste 30-Zone hineinfahren. Wenn ein freundliches Gespräch keine Einsicht bringt, dann komme ich ggf. nochmal vorbei und überreiche ein Faltblatt von der Polizei: „Schaun-se-mal, da steht alles drin. Dann brauchen wir uns in Zukunft nicht mehr zu streiten.“ Mit Telefonnummer vom hiesigen Revier und der Straßenverkehrsbehörde. Ein anderer Kollege fährt gern direkt beim Revierleiter der Pol.wache vorbei, damit er höflich bei den Leuten anruft. Eine Anzeige ist eh‘ sinnlos, aber Nachhilfe von der Polizei ist schon blamabel genug…

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