Gras wuchert auf dem Radweg

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In Bassum wurde eine Radfahrerin von einem vorbeifahrenden Auto zu Boden gerissen. Wie kann das passieren? – Nicht zuletzt ist der Radweg zu schmal und liegt zu dicht an der Fahrbahn, denn er war zugewachsen. Leider ist das kein Einzelfall, sondern ein generelles Problem: Die Radwege werden praktisch nicht von Erde und Gras gesäubert und wachsen langsam aber sicher dicht. — So geht es nicht weiter!

  • Gras wuchert -- Kreiszeitung

    Gras wuchert — Kreiszeitung

    Wir fragten die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, in welchen Intervallen Radwege gereinigt werden. Antwort:

    „Es gibt keine vorgegebenen Reinigungsintervalle für Radwege. Diese werden künftig jeweils aufgrund des Verschmutzungsgrades angepasst.“

    Das ist der Hohn, wenn man bedenkt, dass das Gras über Jahre munter auf dem Radweg wächst und NICHTS passiert. Also zu DEUTSCH meint die Landesbehörde sinngemäß: Radwege werden nur dann gereinigt, wenn sich jemand beschwert. – Das werden wir in Zukunft vermehrt tun und insbesondere die Radwegbenutzungspflicht in Frage stellen, wenn der Radweg nicht vom Grün gesäubert wird.

    Bassum Osterbinde L 332

    Bassum Osterbinde L 332

    ** NACHTRAG ***

    Zwischenzeitlich hat die Straßenmeisterei den Gras-Filz entfernt, siehe Foto.

  • Nicht nur auf dem Radweg an der Landesstraße 334 in Bassum wuchert das Gras. Auch die Bundesstraße 6 in Syke ist dichtgewachsen: Knapp 200 Meter in der Nähe der Kafu-Kreuzung sind auf 200 Metern Länge um 50 cm ( = 1 Viertel ) dezimiert.

    Es ist festzustellen, dass der zur Straßenreinigung Verpflichtete (Landesbaubehörde, Kommune oder wer auch immer) seinen Obliegenheiten nicht nachkommt. Und zwar kommt der Verpflichtete seinen Obliegenheiten konsequent nicht nach, denn das Gras wächst ja nicht von heute auf morgen.

    Das einzige, was die Behörden mit großem Eifer beherrschen, ist das Aufstellen von „Lollis“, also Radwegbenutzungspflicht-Zeichen. Hauptsache, die Radfahrer verschwinden von der Fahrbahn. Alles andere ist den Behörden egal. – Aber so geht es nicht! Im hier vorliegenden Falle (B6 Syke) haben wir beantragt, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben:

    Antrag auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht  ( Zeichen 240 StVO )
    in Syke, Bundesstraße 6 (Nienburger Str.), zwischen Wiesenstr. und Waldstr.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beantrage die Aufhebung des negativen Verwaltungsaktes in Gestalt des Verkehrszeichens 240 StVO in Syke, Bundesstraße 6 (Nienburger Str.) zwischen Wiesenstr. und Waldstr., soweit dadurch mir gegenüber die Benutzung der Fahrbahn verboten wird und ich zur Benutzung des mit Z 240 markierten Sonderweges gezwungen werde.

    Begründung

    Als Radfahrer muss ich grundsätzlich die Fahrbahn benutzen, § 2 Abs. 1 StVO. Rechte Radwege darf ich benutzen, § 2 Abs. 4 S. 1 StVO. Radwege, die mit Zeichen 237, 240, 241 ausgewiesen sind, muss ich hingegen benutzen, § 2 Abs. 4 S. 2 StVO. Jene Schilder verbieten mir gleichzeitig, die Fahrbahn zu benutzen.

    Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dann angeordnet werden, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das normale Maß der im Verkehr üblichen Gefahren „erheblich übersteigt“ (§ 45 Abs. 9 S. 2 StVO). Eine Radwegbenutzungspflicht ist hieran zu messen (ständige Rechtsprechung). Ob die Radwegbenutzungspflicht überhaupt erforderlich ist, bestreite ich mit Nichtwissen. Jedenfalls ist es so, dass die B 6 im besagten Abschnitt keine Unfälle mit Radfahrern aufwies, als es dort noch keinen Radweg gab.

    Als weitere – notwendige – Voraussetzung muss der Radweg hinreichend breit, im Verlauf und an den Kreuzungen sicher gestaltet sein und den üblichen Bedürfnissen des Radverkehrs genügen.

    Hiervon ist zumindest die notwendige Breite nicht (mehr) gegeben.

     Zum Zeitpunkt des Umbaus der OD Syke vor ca. 10 Jahren war die Breite halbwegs hinreichend.
    Jedoch wurde seit jenen 10 Jahren auf dem Radweg Gras gezüchtet. Der Graswuchs wurde gefördert, da die zuständige Baubehörde offensichtlich NIEMALS mit dem Besenwagen in geeigneter Weise über den Weg fährt. Die Wegesbreite hat sich um ca. 50 cm dezimiert.

    Fotos siehe Anlage

    Gegenüber der ursprünglichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vor ca. 10 Jahren hat sich also eine erhebliche Veränderung der baulichen Substanz zu meinem Nachteil ergeben. Dies muss zur Neubewertung (Ermessensausübung) hinsichtlich des Zeichens 240 StVO führen.

    Allg. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung Zu § 2
    Zu Absatz 4 Satz 2

    „IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. [….]“

    Bitte stellen Sie in Ihre Ermessenabwägungen ein, ob die genannten Behörden die Radwege tatsächlich im gebotenen Maße prüfen / überwachen. Soweit dies nicht geschieht – was angesichts des ausgeprägten und unbemerkten Graswuchsen zu vermuten ist –, ist deren Auflassung aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten.

    Die Fahrbahn ist sauber, wird regelmäßig mit dem Bürstenwagen geputzt und ist deshalb (siehe §2 Abs. 1 StVO) die bessere Wahl, um sicher Rad zu fahren.

    Anmerkung:

    Nicht einmal 100 Meter weiter in der L 333 / Ernst-Boden-Straße wurde, trotz mehrfacher Erinnerung und trotz der Nähe zu einem Schulzentrum, der Grasbewuchs von dem untermaßigen Radweg entfernt.

    Die Vernachlässigung der Radverkehrsanlagen hat also System.

    Lieber bauen das Land, der Kreis und die Kommune mit Millionenaufwand NEUE Radwege an unbedeutender Stelle (zuletzt K 121 Okel), anstatt des Radweg-Bestand in Ordnung zu halten. Das ist nicht länger hinnehmbar.

    Die Stadt Syke und die NLStBV erhalten eine Kopie dieses Schreibens.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nachtrag: binnen kurzer Zeit, nachdem wir den Antrag gestellt hatten, war der Weg aufgeräumt. Es stellt sich gleichwohl die Frage, weshalb es eines Hinweises bedarf, ehe die Baubehörde tätig wird.
  • Munter wächst das Gras seit Jahren über den benutzungspflichtigen Radweg-Asphalt auf der K116 in Weyhe-Melchiorshausen. Die Restbreite des Weges beträgt nur noch 1,50 Meter, obgleich der 2-Richtungs-Radweg nahezu unmittelbar neben der Fahrbahn verläuft. Es besteht die Gefahr, dass Radfahrer von Kfz „touchiert“ werden, wie kürzlich in Bassum geschehen. Also: bitte Gras entfernen.

    K116 Melchiorshausen

    K116 Melchiorshausen

  • „Historischer Radweg“ [weiterlesen]

Wildkräuterbürste würde helfen

Es ist zu vermuten, dass die verantwortlichen Straßenmeistereien oder kommunalen Baubetriebe nicht einmal über das erforderliche Handwerkszeug verfügen, um das wucherndes Gras regelmäßig zu entfernen. Zwar reicht ein Besen und eine Schafel aus; effizienter geht es aber mit einem Wildkräuterbürsten-Vorsatz, der vor die Kommunalfahrzeuge geklemmt wird. – Solche Geräte sind entweder nicht in den Fuhrparks vorhanden oder werden nicht zur Radwegreinigung eingesetzt. Das muss sich ändern.

In diesem Werbefilm wird gezeigt, wie solch eine Wildkräuterbürste funktioniert:

Die „Besen“ sind in verschiedenen Drahtstärken verfügbar, bis hin zu zentimeterdicken Stahl“fingern“. Damit bekommt man dann auch die dicken Sedimentschichten von den Radwegen herunter.
Solche Geräte werden als Vorsatz an die vorhandenen Kommunalfahrzeuge geschraubt. Der Investitionsaufwand ist also gering.

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