Kein Vorrang auf landwirtschaftlichen Wegen

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Auf Veranlassung des ADFC wurden die Pseudo-Verkehrszeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr hat Vorrang!“ im Herbst 2016 aus der Leester Marsch entfernt und durch ordnungsgemäße Verkehrszeichen ersetzt.

Ein Radfahrer hatte bei der Behörde um Neuordnung der Verkehrszeichen gebeten. Denn die vom (privaten) Realverband aufgestellten Durchfahrverbote seien rechtswidrig. Ebenso würden die Schilder „Privatweg“ einen falschen Eindruck über das -zulässige- Befahren der Wege durch Radfahrer erwecken. Und insbesondere würden die Schilder „Landwirtschaftlicher Verkehr hat Vorrang“ den Treckerfahrern einen Vorrang suggerieren, den sie tatsächlich nicht haben. Denn das (landwirtschaftliche) Außengelände ist „quasi-öffentliches“ Gelände. Dort gilt also die Straßenverkehrsordnung (StVO). Und ein Vorrang für Trecker ist dort nicht vorgesehen. Vielmehr gilt gegenseitige Rücksichtnahme, § 1 StVO.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Ärger mit aggressiven Fahrern landwirtschaftlicher Maschinen, die sich wohl nicht zuletzt durch die „Vorrang“-Zeichen berechtigt fühlten, ungebremst auf Radfahrer zuzurasen.

Siehe zum Thema auch:
Kreiszeitung vom 27.04.2016

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