Präzedenzurteil zu Radwegen im LK Diepholz
Radwegbenutzungpflicht ist unrechtmäßig-- Gericht hob Bescheide
auf
Zur Vorgeschichte: In der Gemeinde Stuhr
gab es bei der Umsetzung der "Fahrradnovelle" der StVO
von 1997 Schwierigkeiten, da das von der Fachbehörde ausgearbeitete
Umsetzungs-Konzept vom Verwaltungsausschuss blockiert wurde.
So blieben linke Radwege in zahlreicher Zahl ausgewiesen, die Mindestbreite
benutzungspflichtiger Radwege wurde meist unterschritten, und oft
stehen auf den Radwegen Laternenmasten und anderes Mobiliar.
Verwaltung scheiterte in allen Gerichts-Instanzen
Gegen einen besonders
schlimmen 'linken' Radweg in der Gottlieb-Daimler-Str. in Brinkum-Nord
habe ich dann im Frühjahr 2001 formellen
Widerspruch eingelegt: der Weg endete ungesichert auf einer
Kreuzung, war viel zu schmal und z.T. uneinsehbar.
Die Gemeinde Stuhr und die Widerspruchsbehörde
beim Landkreis Diepholz wollten meinem Widerspruch
hingegen nicht abhelfen.
Im Dez. 2001 wurde Klage
am Verwaltungsgericht Hannover erhoben.
Das Urteil
erging am 23.07.2003 (11 A 5004/01, NZV 2005, 223-224)
OVG sah keine Berufungs-Gründe
Die Gemeinde Stuhr hatte, mit Rückendeckung
durch den Niedersächsischen
Städtetag, dessen Mitglieder sich nach den alten Zeiten
vor der Fahrradnovelle zurücksehnen, Antrag
auf Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg
gestellt. Mit den Begründungen, dass das VG-Urteil in die Finanzhoheit
der Kommune eingriffe, dass es sachlich falsch sei, dass versäumt
worden sei die Polizei und den Baulastträger zu hören
etc.
Mit Beschluss
vom 5. Dezember 2003 hat das OVG Lüneburg den Antrag auf
Berufung abgelehnt, so dass das Urteil des VG Hannover jetzt endgültig
rechtskräftig ist. Die Lüneburger Richter haben die von
der Gemeinde Stuhr im Berufungs-Antrag vorgetragenen Gründe
in allen Punkten widerlegt und ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass der Fall keine Besonderheiten aufweist, sondern sich aus der
VwV-StVO erschließt.
Neuer Bescheid und erneuter Widerspruch
Die Gemeinde Stuhr hat mir am 13.01.2004 entsprechend
dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover einen
neuen Bescheid geschrieben.
Allerdings fand ich darin m.E. nicht die Rechtsmeinung des VG Hannover
wieder, d.h. mein rechtswirksam erstrittenes Urteil gegen die Radwegbenutzungspflicht
wurde m.E. nicht angemessen umgesetzt.
Deshalb hatte ich wiederum Widerspruch
gegen den neuen Bescheid eingelegt.
Einigung auf dem kurzen Dienstweg
Zwischenzeitlich gibt es eine Einigung, die sowohl
den Interessen des Radverkehrs als auch der Gemeinde entgegenkommt
und die jetzt zeitnah umgesetzt wird.
Noch mehr Urteile
In Hamburg und in Berlin gibt es bisher die meisten
Urteile gegen unzulängliche Radwege bzw. gegen die Radwegbenutzungspflicht.
Eine vollständige Übersicht gibt es bei
http://www.critical-mass-hamburg.de/Urteile.htm
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