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VG Hannover
Antrag auf
Berufung
Beschluss des
OVG Lünebg.
neuer Bescheid neuer Widerspruch            
 

WESER-KURIER / Regionale Rundschau, 23. Dezember 2003      (PDF, 195 KB)

Stuhr unterliegt auch in Lüneburg
Rechtsstreit um Radweg an der Gottlieb-Daimler-Straße in Brinkum-Nord beendet

Von unserem Redakteur Michael Rabba

Das OVG hat den Prozess um den Radweg beendet.

 

Stuhr. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 23. Juli im Rechtsstreit zwischen Holger Opitz vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) und der Gemeinde Stuhr über den Radweg an der Gottlieb-Daimler-Straße in Brinkum-Nord ist jetzt rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Antrag der Gemeinde auf Berufung abgelehnt.

Wie berichtet, hatte der Weyher Opitz gegen die von der Stuhrer Verkehrsbehörde für den 129 Meter langen Radweg auf der Nordostseite der Gottlieb-Daimler-Straße angeordnete Benutzungspflicht geklagt. Nach der seit 1998 geltenden Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssten benutzungspflichtige Radwege bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Mit 1,60 Meter sei der Geh- und Radweg aber deutlich schmaler als die vorgeschriebenen 2,50 Meter, argumentierte Opitz. Außerdem werde der Radweg auf der linken Straßenseite geführt - und solche linksseitigen Radwege seien laut StVO-Novelle wegen ihrer Gefährlichkeit an Kreuzungen zu vermeiden.
Deshalb dürfe für den genannten Radweg keine Benutzungspflicht angeordnet werden, müsse den Radlern erlaubt werden, die Straße zu benutzen, so Opitz. Das Verwaltungsgericht (VG) gab dem Radler im Juli Recht. Die Gemeinde Stuhr zog daraufhin vor das Oberverwaltungsgericht (OVG).

Doch ohne Erfolg. Ihr Antrag auf Zulassung der Berufung „wird abgelehnt", entschieden die Lüneburger Richter am 5. Dezember. Sicherheitsgründe sind auch für das OVG nicht ausreichend, um Radler zu zwingen, den Radweg an der Gottlieb-Daimler-Straße zu benutzten. „Ein derart schmaler Rad- und Gehweg für einen Begegnungsverkehr von Radfahrern und Fußgängern" sei vielmehr „selbst eine Gefahrenquelle". Da Radfahrer im Einmündungsbereich der B 6 zur Zeit aber nicht sicher von der linken (Nord-) auf die rechte (Süd-)Seite der Gottlieb-Daimler-Straße gelangen könnten, sei eine befristet angeordnete Radwegbenutzungspflicht jedoch möglich, bis „entweder der linksseitige Radverkehr anderweitig geführt oder der gemeinsame Fuß- und Radweg etwa um einen Meter verbreitert wird", heißt es im OVG-Beschluss.

Stuhr hat zwar den nach Ansicht des ADFC überflüssigen Prozess verloren und muss nun mit Kosten von voraussichtlich rund 1500 Euro rechnen. Die Erste Gemeinderätin Gudrun Klintworth verteidigt den erfolglosen Berufungsantrag trotzdem. Das OVG habe das VG-Urteil konkretisiert und mit seiner Aussage zur Befristung die Möglichkeiten der Verkehrsbehörde bei der Umsetzung der StVO-Novelle klarer gemacht.

Stuhr werde Opitz jetzt bescheiden, dass der Radweg zunächst nur befristet und erst dann endgültig benutzungspflichtig sein soll, wenn er nach einem Ausbau den gesetzlichen Anforderungen dafür entspricht. Nur der Ausbau käme in Frage. Eine ampelgesteuerte Querung der Gottlieb-Daimler-Straße für Radler wäre zu aufwändig.
Über den Zeitraum der Befristung machte Klintworth noch keine Angaben. Zunächst müsse geprüft werden, ob und wann die für den Radwegausbau nötigen Grundstücke erworben werden können. Und wann Stuhr die finanziellen Mittel aufbringen könne. Das OVG macht keine Aussage, wie lange eine befristete Regelung gelten darf.