Poller, die nicht erforderlich sind

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Täglich zwängen sich hunderte Radfahrer zwischen den Pollern über die Ochtumbrücke in der Leester Marsch hindurch. Der landwirtschaftliche Weg ist eine der wenigen Verbindungen von Weyhe nach Bremen. Doch weshalb stehen Poller im Weg, an denen sich die Radfahrer mit Mühe vorbeimogeln können?

  • Damit Kfz nicht über die Brücke fahren? – Nein! Denn die Brücke ist so schmal, dass nicht einmal ein ‚Smart‘ zwischen den Geländern hindurchpasst. Eines zusätzlichen Pollers bedarf es nicht.
  • Damit Pferde nicht über die Brücke laufen? – Nein! Denn Pferde können problemlos an den Pollern vorbeilaufen.
  • Weshalb sonst? Wer eine plausible Erklärung hat, der möge sich melden.

Zusammenfassend sind die Poller (an jeder Seite der Brücke stehet einer) so überflüssig wie ein Kropf. Fehlplanung. Gängelei des Radverkehrs.

ERA 2010

Gemäß dem in der ERA zu findenden Stand der Baukunst und Technik sind Poller etc. nur dann gerechtfertigt, wenn sie erforderlich sind und wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreicht werden kann. Wenn Poller erforderlich sind, dann sollen sie seitlich stehen und nicht in der Mitte.

„Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010“, FGSV

11.1.10 Sperrpfosten, Umlaufsperren und ähnliche Einbauten

Für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs ist das Freihalten des lichten Raums von grundlegender Bedeutung. Das Einbringen von Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Poller, Sperrpfosten, Geländer und sonstiger Absperrgeräte in den Verkehrsraum bedarf in der Regel der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde bzw. bei der Kreuzung mit Bahnanlagen, durch das Bahnunternehmen. Sie sind nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen: Poller sind unzulässig, wo Verkehrsteilnehmer gefährdet oder der Verkehr erschwert werden kann. Sie müssen nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend erkennbar sein.

  • Für in Gruppen fahrende Radfahrer stellen Sperrpfosten und andere niedrige Einbauten auch bei Tageslicht wegen der mangelnden Sichtbarkeit eine erhebliche Gefahr dar.
  • Durch Einengungen des Lichtraumprofils erzwungene enge Radien verringern die Akzeptanz von Radverkehrsanlagen und erschweren die Befahrbarkeit bei ungünstigen Witterungsbedingungen.
  • Sichtbehinderungen infolge von Einbauten bergen Unfallrisiken. z.B hinsichtlich Kollisionen mit Fußgängern.
  • Durch Schranken und Umlaufsperren kann bei falscher Ausführung das zügige Räumen zu querender Straßen oder Schienenwege durch Gruppen oder durch Fahrräder mit Anhänger beeinträchtigt werden, was erhebliche Gefährdungen bewirkt.

Um diese Gefahren zu minimieren, werden folgende Empfehlungen gegeben:

  • Sind bei selbständigen Radwegen bzw. im Außerortsbereich bauliche Maßnahmen zur Fernhaltung der Kraftfahrzeuge nötig, sollte zunächst die punktuelle Verengung des Weges auf 2.00 m mittels seitlicher Bordführungen, unterstützt durch seitliche Poller, geprüft werden. Sind Poller bzw. Sperrpfosten im Weg unverzichtbar, sind diese auffällig zu färben und nach beiden Seiten voll retroreflektierend auszuführen. Sofern sie nicht gleichzeitig als Standort eines Verkehrszeichens oder ähnlich hoher Einbauten dienen, sind sie in der Zufahrt in einem ca. 20 m langen Keil aus weißer Randmarkierung einzufassen, welcher den Weg teilt.

Ein Kommentar

  1. Steffen Bauer on

    Nur mal so am Rande erwähnt. Ich kenne diesen Radweg der abgebildet ist nicht. Aber auch Motorräder sind KFZ und ohne den Poller könnte man leicht die Brücke überqueren. Es sei auch an Baumaschinen gedacht, z. B. Kleinbagger oder dergleichen die dann mit 4 Tonnen Gewicht eine solche Brücken überqueren könnten. Kurz…ich finde die schon sinnvoll, sie bremsen schnelle Radfahrer ab und zwingen so zur erhöhten Aufmerksamkeit an Radwegverengungen oder Gefahrstellen.
    …so ein Fußgänger, Rad-, Motorrad– und Autofahrer

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