Radfahren im Winter

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Abgesehen von der Frage, ob man beim Radfahren im Winter kalte Füße bekommt oder nicht, steht der Radfahrer bei Eis + Schnee vor Zweifeln: gilt die Radweg-Benutzungspflicht auch bei Eis und Schnee?

Es ist ganz einfach: Wenn ein (benutzungspflichtiger) Radweg nicht befahrbar ist, dann muss er auch nicht befahren werden. Der Gesetzgeber verlangt nichts Unmögliches vom Bürger. In der Praxis gibt es allerdings keine exakte Messgröße dafür, wann es denn unmöglich oder unzumutbar ist, den Sonderweg statt der Fahrbahn zu benutzen. Doch darauf kommt es am Ende auch gar nicht an.

bike im schnee

Vielmehr ist es so, dass es eine Frage der Verkehrsdichte und des Umfeldes ist, ab wann die Autofahrer das Abweichen vom (benutzungspflichtigen) Radweg zu tolerieren geneigt sind. Vielen Autofahrern ist die StVO nämlich weder bekannt noch wichtig. Sie stören sich eher am „Hindernis Radfahrer“.

Auf einer schwach befahrenen Straße mit Überholmöglichkeit ist es den Autofahrern im Regelfalle pup-egal, ob dort ein Radfahrer fährt oder nicht. Wenn es aber nun wenige Überholmöglichkeiten gibt, dann sind manche Autofahrer geneigt, den Radfahrer auch dann auf verschneite Radwege zu verweisen, selbst wenn sie nicht einmal benutzungspflichtig sind.

Reifenwahl bei Schnee und Eis

Berufspendler und andere Ganzjahres-Radfahrer tun gut darn, sich ein paar Spike-Reifen zuzulegen. Der Schreiber dieser Zeilen fährt mit Conti Spike Claw 240 und hat beste Erfahrungen damit. Mit dem 240er kann man sogar auf spiegelglattem Eis ganz beruhigt fahren. Oberaffengeil ist es im Stadtverkehr, etwa beim Ampelstart: den Autofahrern drehen die Reifen durch, und ich ziehe mit meinen Spike-Reifen davon…..

Ein Kommentar

  1. Ich bewundere ja immer wieder die Schüler, die selbst auf vereisten Geh-/Radwegen herumfahren anstatt die Fahrbahn zu benutzen.

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