Abstand halten! Gemeindeverwaltung und ADFC erinnern an 1,50 zu Radfahrern

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Die Gemeinde Weyhe und der ADFC Weyhe haben die in Gemeinschaftsproduktion erstellten Plakate zu „1,50 Abstand zu Radfahrern“ vorgestellt. Insgesamt 40 Plakate werden reihum im Gemeindegebiet installiert.

Ins Rollen gekommen war die Aktion auf Anregung des Gemeindeelternrates, nachdem in Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes auch viele „Gehweg – Radfahrer frei“ Regelungen aufgehoben wurden, insbesondere in Tempo 30-Zonen. Um Unsicherheiten durch „Schneiden“ entgegenzuwirken, wurde angeregt über den allfälligen Seitenabstand zu Radfahrern aufzuklären. Denn seit 2021 ist der von Kfz beim Überholen einzuhaltende Seitenabstand in §5 StVO ausdrücklich geregelt. Vorher war der Seitenabstand indirekt über § 1 StVO geregelt und in der ständigen Rechtsprechung ebenfalls mit mindestens 1,50 m definiert.

1,50m Abstand zu Radfahrern

1,50m Abstand zu Radfahrern

Die Kosten der 40 Plakate haben sich die Gemeinde Weyhe und der ADFC Weyhe geteilt. Der ADFC hat die grafische Produktion übernommen, und die Gemeinde sorgt für das Aufhängen. Neben den 1,50m-Schildern gibt es auch eine Sorte „2,00m“ für die Außenorts-Strecken.

Ein Kommentar

  1. Roul Oldenburger on

    Eine sehr sinnvolle Aktion !
    Vielen Dank an die Initiatoren, den ADFC sowie die Gemeindeverwaltung!

    Ich hoffe, dass dies auch die vielen 300 PS SUV Fahrer*Innen mit Überbreite dazu animiert mehr Rücksicht auf die Radfahrer denn auf ihr Fahrzeug zu nehmen.

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