Ampel tagsüber ausgeschaltet: B6 in Syke

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Ampeln sollen grundsätzlich „rund um die Uhr“ in Betrieb sein. Aus Sicherheitsgründen. So schreiben es die StVO, die Verwaltungsvorschriften und die RiLSA vor. Nur im begründeten Ausnahmefall dürfen Lichtsignalanlagen (Ampeln) zeitweise ausgeschaltet werden ( Nachtabschaltung ).

Im Landkreis Diepholz werden die Vorschriften wie so oft nicht beachtet. In der „fahrradfreundlichen Stadt Syke“ wird die Ampel an der Krusenberg-Kreuzung sogar am hellichten Sonntag abgeschaltet. Die Bundesstraße 6 ist dort die am meisten befahrene Innerortsstraße im gesamten Landkreis Diepholz mit DTV = 20.400 Kfz / 24 Stunden. Es ist ein Unding sondergleichen, dass die Behörden diese Ampel einfach abschalten und dass die Fußgänger und Radfahrer ohne Ampel-Schutz über die 4-streifige Kreuzung rennen müssen. Man fragt sich, was für Leute sitzen in den Amtsstuben?

Antrag auf Erlass verkehrsbehördlicher Anordnungen

Wegen der Sonntag-Tages-Abschaltung haben wir bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Erlass verkehrsbehördlicher Anordnungen gestellt. Mal sehen, was vom Landkreis kommt.


Landkreis reagiert: prüft „Nachtabschaltung“

Wir haben eine Eingangsbestätigung vom Landkreis bekommen, man wolle

die derzeitige Abschaltung der Lichtsignalanlage von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr überprüfen. Nach Eingang des Unfallbildes und der Ergebnisse der Verkehrszählung der Nachtstunden …“

Hoppla!!!! Der Landkreis hat es nicht verstanden und geht mal wieder auf die falsche Fährte. Wieso sollen die Nachtstunden geprüft werden, obgleich doch die Abschaltung am hellen Sonntag-Nachmittag das Problem darstellen? Nun gut, warten wir mal ab, was bei der Untersuchung herauskommt.


01.2019 – Nachtrag: Ampel wieder in Betrieb

Wir haben zwar keine Mitteilung vom Landkreis bekommen (vielleicht ist das Papier ausgegangen), aber zwischenzeitlich wurde das Signalprogramm wieder auf „Anfang“ zurückgesetzt, d.h.:

Tagsüber und am Wochenende ist jetzt wieder ein Signalprogramm ROT / GRÜN geschaltet.

Ein Kommentar

  1. Die deutliche Mehrzahl der LSA in einer Großstadt sind nachts komplett überflüssig. Diese Regelung zeigt, dass die Autoren der Richtlinien und Verfasser der VwV nicht die Bandbreite an Verkehrsteilnehmer*innen repräsentieren. Würden die mal regelmäßig nachts unterwegs sein, würden die sehen, dass die Mehrzahl der roten LSA nachts eine Einladung sind, seine Hemmungen abzutrainieren, bei Rot nicht drüber zu fahren, da man komplett alleine unterwegs ist. Stattdessen wäre es sinnvoller, Kriterien für Pausenzeiten zu definieren.

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