Der Knoten Rieder Straße (L331) Ecke Sudweyher Straße (K118) ist nicht ungefährlich und Ende November 2022 wird eine Ampel installiert. Im Vorfeld war auch von einem Kreisel die Rede. Was sind die Entscheidungsgründe für die Ampel?
Aus der Pressemeldung der Gemeinde Weyhe v. 17.11.2022:
Intensiv ist politisch darüber diskutiert worden, wie die potenzielle Gefahrenstelle an der Kreuzung Rieder Straße (L331)/Sudweyher Straße (K118)/Wieltdamm entschärft werden kann. Nun wird das Ergebnis dieser Beratungen umgesetzt: Der viel befahrene Knotenpunkt in Sudweyhe, von der Verkehrsunfallkommission als Unfallschwerpunkt ausgemacht, bekommt in Kürze eine Ampel, mit der die bisher geltende Vorfahrtsregelung für Verkehr in Richtung Bremen bzw. Ahausen abgelöst wird.
In der Zeit von Montag, 28. November 2022, bis voraussichtlich einschließlich Freitag, 23. Dezember 2022, wird die Lichtsignalanlage durch eine von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) beauftragte Fachfirma installiert. Während der Einrichtungsphase wird es bei den Zu- und Abfahrten jeweils einzeln zu Einengungen und kleineren Einschränkungen in Form von kurzfristigen, dann weiter wandernden Tagesbaustellen kommen. Vorübergehend wird etwa der Verkehr in eine Richtung komplett über die jeweilige Linksabbiege-Spur geleitet. Vollsperrungen sind nach derzeitigem Stand aber nicht erforderlich.
Die Arbeiten werden zudem gleich mit genutzt, um die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. insbesondere Radfahrerinnen und Radfahrer in diesem Bereich zu verbessern. Sie erhalten durch eine eigene Ampel eine gesicherte Überleitung auf die Fahrbahn. Radverkehr, der aus dem Wieltdamm kommend die Kreuzung queren möchte, kann dies fortan über eine neue signalisierte Furt am östlichen Ast der Rieder Straße. Zu dieser Überquerungsmöglichkeit führt künftig ein neuer Weg, den die Gemeinde Weyhe schaffen will, um die Erreichbarkeit des Wieltsees noch radverkehrsfreundlicher zu gestalten.
ADFC setzte sich für Ampel ein
Aus dem politischen Raum kamen Begehrlichkeiten nach einem „Kreisel“. Auch unter Autofahrern scheint der Wunsch nach einem Kreisel statt einer Ampelanlage verbreitet zu sein.
Der ADFC hatte sich jedoch mit aller Macht gegen solch einen Außenorts-Kreisel gewehrt, denn an der vielbefahrenen Straße wäre ein Kreisel für den Radverkehrvölliger Murks und nur gefährlich.
Zuviel Kfz-Verkehr
Die Kfz-Menge aller Äste soll 5000 Kfz / 24Std. nicht überschreiten, wenn es sich um Außenorts-Straßen mit Radwegen handelt (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen, RAL). Denn je stärker der Kfz-Verkehr, desto schlechter kommen die Radfahrer über die Straße rüber.
An der L331/K118 ist die Kfz-Verkehrsmenge jedoch mehr als doppelt so hoch: 12.000 Kfz/Tag. Bei einer dermaßen hohen Kfz-Verkehrsstärke kommen Radfahrer zu den Stoßzeiten nicht mehr sicher durch den Kreisel. Deshalb ist eine Lichtsignalanlage (Ampel) vorzuziehen.
Aus unserer Sitzungsvorbereitung vom April 2021
Bei der L 331 und der K 118 handelt es sich um Straßen der Entwurfsklasse 3 (EKL 3), siehe Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL). Bei plangleichen Kreuzungen zweier EKL 3-Straßen wird zwar in der Regel keine Lichtsignalanlage vorgesehen, RAL 6.3.3.5, jedoch ist zu prüfen, ob die aus dem Verzicht auf eine Lichtsignalanlage resultierenden Sicherheitsnachteile vertretbar sind (ebda.). Als Richtwert geht die RAL davon aus, dass die höheren Bau- und Betriebskosten eines Knotenpunktes mit Lichtsignalanlage ab einer Verkehrsstärke für den gesamten Knotenpunkt von etwa 5.000 Kfz/24 h durch die während der Nutzungsdauer vermiedenen Unfallkosten kompensiert werden (ebda.).
Die L 331 hat eine Verkehrsbelastung i.H.v. 7.000 Kfz / 24 h (PGT/VEP) bzw. 9.500 Kfz / 24 h (NLStBV). Die K 118 hat eine Verkehrsbelastung von 5.500 Kfz / 24 h (PGT)
Die Verkehrsbelastung am gesamten Knotenpunkt beträgt somit mindestens 12.500 Kfz / 24 h, also mehr als der 2-facher Richtwert. Die erwartbaren volkswirtschaftlichen Unfallkosten werden deutlich höher sein als die Kosten einer Lichtsignalanlage. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der ungewöhnlich hohen Querungsbedarfe von Radfahrern jeden Alters zum Naherholungsgebiet Wieltsee.
Es gibt auch keine andere lichtsignalgesicherte Querungsmöglichkeit weit und breit.
–> Mithin ist der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage NICHT vertretbar.