Ampeln im Weg: Bremer Straße, Stuhr

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Radwege dienen in erster Linie zur Aufnahme von Gerümpel, könnte man meinen: Falschparker, Mülltonnen, Laternenpfähle – und Ampelmasten. Wie hier in Stuhr-Brinkum, Ecke Bremer Straße / Bahnhofstraße. Die verbleibende Duchfahrbreite für Radfahrer beträgt kaum 80 Zentimeter.

Die Masten sind insbesondere im Dunkeln eine Gefahr, denn im Dunkeln sind die hammerschlaggrauen Masten nicht zu erkennen. Sie sind auch deswegen nicht zu erkennen, weil die Ampelanlage zeitweise ausgeschaltet wird: d.h. es fehlt das Rot/Grün-Licht, welches einen Hinweis auf die Masten geben könnte.

Wer ist zuständig? Baubehörde: Gemeinde Stuhr / Straßenverkehrsbehörde: Gemeinde Stuhr. Zuständig für’s Meckern sind wir. Wir werden die Sache auf den Haken nehmen.

Gedankenlosigkeit und Desinteresse

Wer das Radfahren sicher machen möchte, der sollte den vorhandenen Bestand sicher machen, also zum Beispiel Ampelmasten aus dem Weg räumen oder zumindest vernünftig sichern oder den Weg baulich verschwenken. Darüber macht sich niemand Gedanken bzw. nur dann, wenn der ADFC Druck macht.

Verwaltungsvorschrift: „frei von Hindernissen“

Lt. VwV haben Radwege frei von Hindernicssen zu sein. Zwar handelt es sich hier um eine „Gehweg — Radfahrer frei“ Radverkehrsanlage, aber die baulichen Mindestanforderungen sind die gleichen. Bei sicherheitsrelevanten Gestaltungsmerkmalen können auch bei solchen Wegen keine Abstriche gemacht werden.

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