B 51 wird dreispurig: Radfahrer werden ausgesperrt

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Die B 51 zwischen Stuhr-Fahrenhorst und Bassum-Klenkenborstel soll dreispurig „2+1“ ausgebaut werden. Für Radfahrer, Moppeds usw. hat dies gravierende Folgen.

Autofahrer leiden am „Überholdruck“

Zur Zeit fahren sich manche Leute um Kopf und Kragen, weil sie hanebüchene Überholmanöver fahren. Die Fachleute in den Behörden nennen so etwas keinesweges Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 Strafgesetzbuch), sondern verniedlichend „Überholdruck“ — eine Krankheit, die den armen Menschen schuldlos überkommt, und gegen die die Behörden nichts tun können außer bauen, bauen, bauen.

Konkret soll die B 51 zwischen Stuhr-Fahrenhorst und Bassum-Klenkenborstel auf drei Fahrspuren verbreitert werden, nach dem sogenannten „2+1“-Prinzip. Abwechselnd gibt es dann mal für die eine und mal für die andere Richtung eine Überholmöglichkeit. Die Baumaßnahme wäre insoweit in Ordnung, wenn auch die Belange der Radfahrer und anderer langsamer Fahrzeuge hinreichend berücksichtigt würden. Das ist aber nicht der Fall, wie wir im Folgenden darlegen:

B 51 wird zur Kraftfahrstraße ohne Radweg

Im Rahmen des Umbaus wird der straßenbegleitende Radweg verschwinden. Die B 51 wird „teileingezogen“ und darf nur noch von Kraftfahrzeugen befahren werden, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h haben. Zugelassen sind also nur noch normale Pkw und Lkw sowie ‚große‘ Motorräder und -Roller (mindestens 80er). Alle anderen Verkehrsarten werden von der B 51 verdrängt. Für diese verdrängten Verkehrsarten soll parallel zur B 51 ein 3,50 Meter breiter landwirtschaftlicher Weg angelegt werden. Dieser Weg dürfte nach Ansicht des ADFC deutlich stärker befahren sein als übliche landwirtschaftliche Wege: denn alle langsamen/landwirtschaftlichen Fahrzeuge müssen hier durch, es sei denn sie fahren über Syke oder Harpstedt. Der Weg dient auch zur Erschließung einiger Gewerbebetriebe.

3,50 m Radweg / Wirtschaftsweg:   unzureichende Breite

Querschnitt neuer Weg (Plan)Landwirtschaftlicher Fahrzeuge dürfen ohne Sonderzulassung bis 3,50 m breit sein. Unter der „tatsächlichen“ Breite versteht man die Fahrzeugbreite einschließlich der aus dem Fahrzeugprofil herausragenden Anbauteile (Mähwerkzeug, Gülleinjektoren, etc.). Die Begegnung mit einem Radfahrer ist deshalb auf einem 3,50 Meter breiten Weg nicht ohne weiteres möglich.  Entweder müssen die Landmaschinen in den Seitenraum fahren oder die Radfahrer. Die Landmaschinen können aber kaum ausweichen, denn der Boden rechts und links vom Weg ist gar nicht ausreichend befestigt. Die Fahrzeuge würden wegsacken. Die Radfahrer können auch nicht ohne weiteres ausweichen, denn der Seitenraum ist begrünt und wird nicht gemäht. Es ist nicht zumutbar, dass die Radfahrer ins Gras oder in den Graben hüpfen.

Mithin ist ein nur 3,50 Meter schmaler landwirtschaftlicher Weg nicht ausreichend. Wenn es im Planfeststellungsverfahren tatsächlich bei dieser Breite bleiben sollte, dann werden wir gegen den Plan klagen.

Winterdienst: Räum-/Streupflicht ?

Wie sieht es im Winter aus, wenn die Radfahrer nicht mehr auf einem Radweg entlang der B 51 sondern auf „Wirtschaftswegen“ fahren müssen? Die Radwege mussten von der Landesbehörde für Straßenbau (NLStBV) geräumt werden. Bei den Wirtschaftswegen werden Schnee und Eis wohl bis zum Frühjahr liegenbleiben.

vgl. VG Hannover, Urteil v. 03.05.2012, 7 A 3749/11

„Der Kläger rügt auch zu Recht, dass die angebotenen Alternativrouten unverhältnismäßig sind, und zwar schon allein deshalb, weil sie nicht in das Räum- und Streuprogramm der Beklagten aufgenommen sind.“

Wir haben zwar bereits im Jahr 2012 auf dieses Problem hingewiesen, rechnen jedoch nicht damit, dass die Behörden eine saubere Lösung anbieten werden. Sofern der Winterdienst im kommenden Planfeststellungsverfahren keine Beachtung findet, ist auch dies wiederum ein Grund, den Plan anzufechten. Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Sperrens öffentlicher Straßen waren wir schonmal vor Gericht gezogen. Gemäß den „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ RIN hat die B51 die Verbindungsfunktion AR II. Für solche Verbindungen ist lt. ERA Winterdienst als Qualitätsmerkmal empfohlen.

„Geestweg“ wird unterbrochen

Geestweg bei GräfinghausenDie 2+1 Planung bildet eine unüberwindbare Grenze, denn man kann sie nicht mehr queren. Zwischen Fahrenhorst und Nordwohlde wird es keine einzige Überquerungsmöglichkeit geben. Derzeit kreuzt dort der überregionale Radfernweg „Geestweg“. Die Schaffung einer Querungsstelle (Brücke, Tunnel) ist ohne weiteres zumutbar. Beim Bau der Bundesautobahnen sind ca. alle 1.000 bis 1.500 Meter Brücken oder Tunnel für den Regionalverkehr vorhanden. Bei der B51, die eine erheblich geringere Bedeutung als eine Bundesautobahn hat, wäre Gleiches zu fordern. Bislang wird eine Querungsstelle jedoch abgelehnt. Die B 51 wäre dann eine 3,7 Kilometer lange, undurchdringliche Barriere.

 

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