B51 Twistringen: bleibt alles wie es ist?

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Nachtrag 09.06.:
Stadtrat votiert für Radfahrstreifen
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Nachtrag 22.4.:
Bauausschuss votiert für Radfahrstreifen
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Nachtrag 08.04.2016:
Verwaltung TW votiert
eindeutig für die vom ADFC
und allen Behörden unterstützte
Radfahrstreifen-Lösung
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr überplant die Ortsdurchfahrt Twistringen (B 51). Derzeit werden die Radfahrer auf der östlichen Straßenseite auf einem sehr schmalen gemeinsamen Geh-/Radweg im Zweirichtungsverkehr geführt. Es gibt alle paar Meter prekäre Grundstücksausfahrten und Einmündungen.

Die NLStBV arbeitete folgende Planungsvarianten aus:

  • nichts tun (bzw. nur die Fahrbahn erneuern, was ja trotzdem „tun“ ist)
  • beidseitige getrennte Geh-/Radwege
  • beidseitige Gehwege plus beidseitige Radfahrstreifen
  • den einseitigen Geh-/Radweg anforderungsgerecht ausbauen (Breite, Einmündungen usw.)
B51-kreiszeitung-30012016

Kreiszeitung 30.01.2016 Infoveranstaltung B51 OD Twistringen

NLStBV, Polizei und ADFC bevorzugten die Planungsvariante „beidseitiger Radfahrstreifen“. Auf einer Infoversammlung am 28.01.2016 stellte die NLStBV die Planungen vor.

Die Twistringer Bürger entschieden sich

  • dafür, die Linden zu erhalten und alle Parkplätze zu erhalten.
  • dagegen, den fließenden Fahrzeugverkehr rechtmäßig und sicherheitskonform abzuwickeln. Wohlgemerkt: natürlich soll nur der Fahrzeugverkehr vom Typ „Radverkehr“ in die Schranken verwiesen werden. Dem Kfz-Verkehr soll hingegen großzügiger Platz gewährt werden, mit allem Drum und Dran. Breite Fahrbahnen, Parkplätze direkt vor der Tür, und Bäume zum Angucken.

Alles Nähere ist im Bericht der Kreiszeitung nachzulesen.

Wie kann / wird es weitergehen?

Falls aber eine Baumaßnahme durchgeführt werden soll, zu der ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, dann wird über die Planvarianten abzuwägen sein. Aus Sicht des ADFC hat die Sicherheit des Radverkehrs Vorrang vor dem Wunsch der Autofahrer, direkt vor den Geschäften zu parken. Der Erhalt der Lindenbäume ist gewiss auch zweitrangig gegenüber der Verkehrssicherheit.

Präzedenzfall Ortsdurchfahrt Wietze

Man könnte sich an dem Rechtsstreit der NLStBV mit der Gemeinde Wietze über die Ortsdurchfahrt der B 214 erinnern. Auch dort gab es Uneinigkeit über die Radverkehrsführung. Die Kommune wollte Hochbord-Wege haben, aber die NLStBV und Polizei favorisierten Radfahrstreifen. Am Ende traf man sich vor Gericht. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.2006, 7 KS 198/03

Die Klage der Kommune war zwar bereits aus formalen Gründen erfolglos. Aber der Senat hat sehr ausführlich dargelegt, dass Radfahrstreifen sehr wohl eine sichere Verkehrsführung sind. Siehe Entscheidungsgründe Nummer 2, ab Randnummer 27.

Nach alledem könnte die NLStBV also auch in Twistringen sehr wohl den Bau von Radfahrstreifen durchsetzen, wenn sie wollte.

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