B6 Syke: Ortsdurchfahrt ins Krankenhaus

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Die gefährlichsten Radwege im Landkreis Diepholz sind die Wege entlang der B6 Ortsdurchfahrt Syke und Syke-Barrien. Alle Nase lang knallt es dort. Die Ortsdurchfahrt wurde 2005 miserabel geplant und wird seitdem miserabel gepflegt. — Jetzt liegt ein Antrag auf Überprüfung von 22 Einmündungen und Grundstücksausfahrten bei der Verkehrsbehörde.

Sicherheitsmängel an 22 Einmündungen und Grundstücksausfahrten

Derzeit (07-2020) gibt es an 22 Einmündungen und Grundstückszufahrten abhilfebedürftige Sicherheitsmängel unterschiedlicher Schwere. Ganz schlimm sind völlig ungesicherte oder schlecht einsehbare, vielbefahrene Ausfahrten: zum Beispiel bei Dello und MacDoof. Offensichtlich kümmert sich niemand sich richtig um die Mängel oder es ist den Verantwortlichen egal oder man zieht sich auf Unzuständigkeit zurück oder man hat schlichtweg nicht die erforderliche fachliche Kompetenz. — Wir helfen jetzt mit einem förmlichen Antrag auf Neubescheidung zur Radwegbenutzungspflicht nach.

Wie geht es weiter?

Die Verkehrsbehörde wird sich Gedanken machen müssen ob unsere Mäkeleien berechtigt sind oder nicht. Lt. Rückmeldung des Landkreises wird die Strecke bei der nächsten Regelverkehrsschau in Augenschein genommen. — Man wird dann Ermessen ausüben müssen und vmtl. unsere Forderungen weitgehend erfüllen müssen. Falls hingegen nichts oder zu wenig passiert, werden wir Klage erheben müssen.

NLStBV 2005: „die Radwege sind sicher“

Rückblick: Vor gar nicht langer Zeit, 2005, – also nach der ersten „StVO-Fahrradnovelle“ – wurde die Ortsdurchfahrt Syke komplett umgebaut. Es bestand die Chance, wirklich sichere Radverkehrsanlagen zu bauen. Aber in blinder Arroganz hatten sich die Planer der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Stand der Baukunst und Technik verweigert und – entgegen dem eindringlichen Appell des ADFC – wider besseren Wissens regelwidrige, gefährliche Zweirichtungs-Geh-/Radwege gebaut. Dem seinerzeitigen Einwand des ADFC-Vertreter entgegnete der NLStBV-Oberste: „Die Anlagen sind sicher“. — Nun denn, die amtliche Unfallstatistik spricht eine andere Sprache.


McDonalds-Anbau: Baugenehmigung dürfte rechtswidrig gewesen sein

Vor einigen Jahren hatte McDonalds einen Wintergarten an sein Gebäude, Herrlichkeit 9, geflickt. Der Wintergarten steht direkt an der Grenze zum Geh-/Radweg und verdeckt die Sicht von der Drive-In-Ausfahrt auf den Radweg. Lt. Vorschrift (ERA 2010 und RASt) müsste ein Sichtdreieck freigehalten werden, so dass der Autofahrer 30 Meter oder mindestens 20 Meter weit gucken kann. Wer bei McD herausfährt, der kann aber nur 10m weit gucken. Gemäß der Niedersächsichen Bau-Ordnung hätte der Anbau also niemals genehmigt werden dürfen:

§ 16 (2) NBauO

„Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf durch bauliche Anlagen oder deren Nutzung nicht gefährdet werden.“

McDrive, Parkplatz

nur 10 Meter Anfahrsicht aus Kfz-Perspektive

Abreißen muss McD den Anbau gewiss nicht, sofern es kein Schwarzbau ist. Und auch die Schläfrigkeit der Bauaufsicht hat keine Folgen. — Die Folgen tragen ausschließlich die Radfahrer: ab ins Krankenhaus!

Ein Kommentar

  1. Die Grafik Nr. 18 macht keinen Sinn. Wenn rechts Benutzungspflicht besteht, kann man das Nutzungsrecht links nicht in Anspruch nehmen.

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