Die Radwegebutzungspflicht im Bahnhofstunnel in Twistringen wurde auf Initiative des ADFC aufgehoben. Mitte September 2018 wurden die „blauen Lollis“ (Zeichen 240 StVO) abgeschreubt und gegen „Gehweg – Radfahrer frei“ ausgetauscht.
Zu schmal, Begegnungsverkehr, schlechte Sicht
Der nördliche Hochborde ist deutlich unter 2,50 Meter schmal, der südliche Hochbord deutlich unter 2,00 Meter. Gleichwohl waren die Flächen für die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Obendrein gab es Radfahrer-Begegnungsverkehr auf der engen Fläche. — Summa summarum also eine unzumutbare Situation.
Wir haben dann die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht beantragt, unter Hinweis auf diese vielen Mängel. Leider hatte es sehr lange gedauert, ehe sich die Stadt Twistringen entschieden hatte. Letztendlich ist aber nun die Radwegbenutzungspflicht gefallen. Radfahrer haben jetzt die Wahl, ob sie die Fahrbahn benutzen möchten oder ob sie den mit „Gehweg – Radfahrer frei“ ausgewiesenen Hochbord benutzen möchten.
Im Übrigen gibt es weder vor noch hinter dem Tunnel eine Radwegbenutzungspflicht. D.h. Radfahrer mussten bislang nur im Tunnel auf den Hochbord wechseln. Das war wohl weniger zum Nutzen der Radfahrer, sondern ausschließlich zum Nutzen der Autofahrer — freie Fahrt für den Autoverkehr…..