Barnstorf: rechtswidrige Lollis auf linkem Radweg L344 und B51

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Barnstorf L344 Lageplan

Barnstorf L344 Lageplan

In der L 344 Walsener Str. verläuft von Norden (außenorts) Richtung Stadtmitte zuerst ein in Fahrtrichtung rechts gelegener, mit Z 240 ausgewiesener – also benutzungspflichtiger – Geh-/Radweg. Das ist nicht zu beanstanden. Im weiteren Verlauf reihen sich jedoch ermessensfehlerhafte, verkehrsgefährdende Verkehrszeichen aneinander.

Nachtrag 2016: zwischenzeitlich, nachdem wir interveniert hatten,  wurden die Schilder ordnungsgemäß ausgetauscht.
Gleichwohl würden wir uns freuen, wenn Schilder immer nur 1mal aufgehängt würden, namlich korrekt.

Barnstorf L 344 Ende Radweg

Barnstorf L 344 Ende Radweg

An der Einmündung „Im Drohne“ war sodann Vz 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ angeordnet (1). Die Radwegbenutzungspflicht wird aufgehoben und der Regelfall hergestellt, wonach Radfahrer die Fahrbahn zu benutzen haben. Das ist soweit korrekt. Denn der Gehweg ist grenzwertig schmal und nicht als „gemeinsamer Geh-/Radweg mit Benutzungspflicht“ geeignet.

Ungesicherter Seitenwechsel

Barnstorf L 344 linker Radweg

Barnstorf L 344 linker Radweg

100 Meter später war dann jedoch auf der in Fahrtrichtung linken Seite Vz 240 angeordnet. Also bestand ab jetzt eine Radwegbenutzungspflicht auf dem linken Weg (2) und mithin ein Fahrbahnbenutzungsverbot für Radfahrer, § 2 Abs. 4 S. 1 StVO. Die Benutzung des rechten Gehweges ist auch nicht (nicht mehr) zulässig, denn Vz 240 „Radweg mit Benutzungspflicht“ gebietet die Benutzung des (linken) Radweges. Der Radfahrer muss jetzt nach einer geeigneten Auffahrt suchen, sich im fließenden Verkehr zur Fahrbahnmitte einordnen und auf den linken Hochbord auffahren. Dieses Manöver ist nicht ungefährlich. Es ist aus Verkehrssicherheitsgründen unsinnig. Nach meiner Beobachtung war ich der einzige Radfahrer, der sich ordnungsgemäß verhalten hatte. Alle anderen Radfahrer haben die Beschilderung missachtet. — Wozu also die Beschilderung?

Barnstorf B51 linker Radweg

Barnstorf B51 linker Radweg

Wer an der B 51 „Osnabrücker Straße“ ankommt und nach links Richtung Syke weiterfahren will, muss den linken Hochbord statt der rechten Fahrbahnseite benutzen. Denn auf der B 51 ist die in Fahrtrichtung links angelegte Hochbordanlage mit Vz 240 „Radweg mit Benutzungspflicht“ ausgewiesen (3).

Ende im Nirwana

Barnstorf B 51 Ende im Nirwana

Barnstorf B 51 Ende im Nirwana

Nach ca. 200 Metern, an der Einmündung Kirchstraße, ist auf dem linken Hochbord Vz 239 „Gehweg“ und auf dem rechten Hochbord Vz 240 angeordnet. D.h. an dieser Stelle endet dieser linke Radweg und es beginnt ein „Radweg mit Benutzungspflicht“ auf der rechten Straßenseite (4) / (5).

Eine sichere Querungsstelle gibt es nicht. Nicht einmal wurde dem Kfz-Verkehr eine Reduktion der Geschwindigkeit vorgeschrieben. Es gibt auch keine geordneten Aufstellflächen für Radfahrer, die plötzlich auf die andere Straßenseite wechseln müssen (vgl. VwV-StVO zum Ende linker Radwege). Vielmehr stehen Radfahrer plötzlich sehr unglücklich im Einmündungsbereich der Kirchstraße.

Es mag sein, dass die eingeborenen Barnstorfer wissen, wo und wie sie am sinnvollsten mit dem Rad zu fahren haben, ggfs. auch unter pragmatischer Missachtung der Rechtsvorschriften. Rechtstreue, ortsfremder Radfahrer gehen aber zuerst einmal davon aus, dass die Verkehrsregelung von der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der Baubehörde sinnvoll und pflichtgemäß unter Beachtung von Recht und Gesetz gestaltet wurde. Ortsfremde Radfahrer folgen mithin stets der vorgeschriebenen Verkehrsführung und fahren dann die beschriebenen, hanebüchenen Fahrmanöver.

Zusammenfassung:

Die ermessensfehlerhaft aufgestellten Verkehrszeichen zwingen die betroffenen Radfahrer zu gesundheitsgefährdenden Fahrmanövern, die nicht erforderlich gewesen wären, wenn die Behörde ihr Ermessen richtig ausgeübt hätte.

2 Kommentare

  1. Alltagsfahrer on

    Ich sehe das ähnlich wie der RENNFAHRER. Wenn ich mich in der korrekten Richtung auf einer Straße bewege, dann achte ich auf die Verkehsschilder rechts. Und nicht auf irgendwas auf der linken Seite. Ist das nicht allgemein zu erwarten?

    Fahrradwege liebe ich wenn ich ohne Licht fahre oder bummeln will. Ansonsten ist man da zu langsam unterwegs, hat dauernd Ärger mit Fußgängern (zumindest hier in Berlin) und das unvermeidliche Wieder-Aufeinander-Treffen mit Motorfahrzeugen ist heikel.

    Nachfrage: Lolli? Soll das ein Synonym für Verkehrsschild sein?

    Wegen eines Vorfalls heute morgen konsultiere ich übrigens gerade „Hentschel/König/Dauer BKK „Straßenverkehrsrecht““. Leider völlig unergiebig, obwohl ich vom Fach bin.

    Das liegt zu allererst an der sprachlichen Unschärfe mit der diese Gesetzlichkeit gestrickt ist. Danach an der möglicherweise mangelnden Kompetenz der Macher, die dem Fahrradwesen viel zu geringe Aufmerksamkeit schenken (oder ist das ein Glück?).

    Nicht unfallfrei, aber [noch] nicht überfahren [wenn auch schon aufgegabelt]!

    ALLTAGSFAHRER

  2. Rennfahrer on

    Kann es sein, dass die Leute die Bedeutung der Schilder gar nicht kennen? — Wenn rechts „Radfahrer frei“ steht und links ein blaues Radweg-Zeichen, dann denkt niemand daran, dass er links fahren muss. Die Leute verstehen es nicht, und die Ämter wohl auch nicht.

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