Benutzungspflicht auch bei Eis und Schnee?

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Trotz Klimaerwärmung gibt es hin und wieder einmal richtig Schnee oder Eis im Winter. Wie verhält es sich mit der Radwegbenutzungspflicht bei diesen Witterungsbedingungen?

Die Theorie

Ganz einfach: Wenn ein Weg nicht befahrbar ist, dann muss er auch nicht befahren werden. Der Gesetzgeber verlangt nichts Unmögliches vom Bürger.

Die Praxis

In der Praxis gibt es natürlich keine exakte Messgröße dafür, wann es denn unmöglich oder unzumutbar ist, den Sonderweg statt der Fahrbahn zu benutzen. Doch darauf kommt es am Ende auch gar nicht an. Vielmehr ist es so, dass es eine Frage der Verkehrsdichte und des Umfeldes ist, ab wann die Autofahrer das Abweichen vom  Radweg zu tolerieren geneigt sind. Ob der Weg benutzungspflichtig ist oder nicht spielt aus der Perspektive der Autofahrer sowieso keine Rolle: die meisten kennen den Unterschied gar nicht.

Auf einer schwach befahrenen Straße mit Überholmöglichkeit ist es den Autofahrern im Regelfalle pup-egal, ob dort ein Radfahrer fährt oder nicht. Wenn es aber nun wenige Überholmöglichkeiten gibt, dann sind manche Autofahrer geneigt, den Radfahrer auch dann auf verschneite Radwege zu verweisen, selbst wenn sie nicht einmal benutzungspflichtig sind. Kurzum: die StVO hilft kaum weiter. Im wesentlichen braucht man ein dickes Fell.

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