Viele Radfahrer sind beim direkten Linksabbiegen unsicher. Dabei ist es nicht weiter schwer, sicher nach links abzubiegen:
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direktes Linksabbiegen
Schaue Dich rechtzeitig über die linke Schulter nach hinten um (ca. 50-100 Meter vor der Seitenstraße), wie die Verkehrslage hinter Dir ist. Dann halte evtl. kurz den linken Arm raus, um den Spurwechsel anzukündigen.
Der nachfolgende Verkehr darf Dich jetzt nicht mehr an der linken Seite überholen (wegen §5 Absatz 7 StVO): „Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. ( . . . )“
Guck Dich nochmal kurz um, dass Dich tatsächlich keiner überholt, und ordne Dich dann zur Straßenmitte hin ein. - Den Arm kannst Du ruhig wieder an Lenker und Bremse nehmen, denn der nachfolgende Verkehr weiß ja, daß Du nach links abbiegen willst.
Wenn die Fahrspur nicht breit genug ist, um rechts an Dir vorbeizufahren, muss der nachfolgende Verkehr eben hinter Dir bleiben. - Wenn kein Gegenverkehr kommt, kannst Du abbiegen. In weitem Bogen, damit Du auf der rechten Seite der Nebenstraße ankommst. Auch in dieser Phase solltest Du BEIDE Hände am Lenker lassen: dann hast Du eine bessere Kontrolle beim Kurvenfahren und kannst besser bremsen, wenn’s nötig ist.
Keine Balancierakte!
Es ist keinesfalls vorgeschrieben, ständig den Arm herauszustrecken, so wie man es leider häufig bei Kindern sieht: denen wird das völlig falsch beigebracht. Die StVO schreibt vor, dass man seine Absicht zum Abbiegen „rechtzeitig ankündigt“. Klaro? Eine rechtzeitige Ankündigung findet also in Phase (1) statt.
Risiken
Man darf nicht darauf vertrauen, dass das nachfolgende Kfz die Aktion erkennt. Deshalb bietet es sich an, die Phase 2 erst dann einzuleiten, wenn man im Augenwinkel erkannt hat dass der Nachfolgende verzögert, da er Dein Manöver erkannt hat. Bei Dunkelheit sind die unbeleuchteten Arme kaum bis gar nicht zu sehen. Da muss man sich etwas anderes ausdenken, siehe unten. Oder vielleicht reflektierende Kapitänsstreifen an den Ärmeln?
‚Illegaler‘ Motorrad-Blinker 😉
Das Linksabbiegen ist selbst auf einer Hauptstraße kein Problem mit einem „richtigen“ Blinker. Der Autor hat sich sehr helle Kellermann Motorrad-Blinker ans Liegerad geschraubt. Die nachfolgenden Autos gehen sofort auf Abstand, sobald man blinkt. Ist zwar nicht StVZO-konform, aber sicherheitsbewusst…. — Über die StVZO setze ich mich zwecks Erhöhung der Sicherheit gerne hinweg, zumal die StVZO in diesem Punkt Quatsch ist. Erfahrung: Blinker setzen, die Autofahrer gehen sofort auf Distanz, links einordnen. Funktioniert im Hellen wie im Dunkeln, in der Stadt wie auf der Landstraße.
6 Kommentare
“ Warum wollen Fahrradfahrer immer Sonderregelungen haben?“. Tolle Annahme.
Die Frage solle eher lauten, warum einige Autofahrer nicht die normalen Regelungen auf Radfahrer anwenden wollen,
Das Handzeichen zum Linksabbiegen nicht pauschal als Einladung zum Überholen zu interpretierennur, nur weil KFZ-Führer sich vor ihrem geistigen Auge das Rad schon überholt sehen.
Wer macht das schon so, wenn ein vorausfahrendes KFZ das Linksabbiegesignal setzt.
Haüfig verbreitet ist auch die Annahme, dass KFZ gegenüber Fahrrädern immer vorfahrtberechtigt sind.
Irrtum. Es ist keine Sonderregelung für Radfahrende, auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt zu haben.
Lassen wir also die Spalterei zwischen KFZ- und Radnutzern. Die Schimpfen aufeinander bringt nichts.
Im Zweifelsfall sind Radfahrende genauso sch…ße wie die im KFZ-Fahrende.
Der Arbeitsweg und die Ansprüche daran, mit dem Rad zurückgelegt, ist nicht weniger Wert als mit wenn es mit dem KFZ geschieht. Während nicht jeder Radfahrer ein KFZ führen darf, ist das umgedreht möglich. Also, nur zu liebe autofahrenden Fahrradbeschimpfer. Begebt euch mal regelmäßig, über einen längeren Zeitraum, mit dem Rad in`s Getümmel. Nicht nur Sonntagnachmittag oder im Urlaub auf den Ausflugsradwegen in der schönen Natur. Genießt 100 Mtr Radweg links, dann 200 Mtr Radweg rechts mit Grundstücks-und Straßenausfahrten. Radwegauffahrten die nur im 90° Winkel sicher genutzt werden können, was den folgenden Autoverkehr zu wilden Huporgien veranlasst. Linksgeführte Radwege deren Auffahrt der Radfahrer nicht erreichen konnte, weil der fließende KFZ-Verkehr trotz Abbiegezeichen weiter floss. Der Radfahrer der gerade eben seinen Arm erschrocken wieder eingzogen hat und kurz vor den nächsten Radwegauffahrt berits wieder von hinten angehupt wird. Und, und, und.
Liebe führerscheinlose Radfahrer. Haltet mal beim Automitfahren die Augen offen. Dunkelheit und unbeleuchtetes Rad ist schon eine schlechte Kombination. Kommt dann noch Regen und schwarze Radbekleidung dazu, wird eutre Erkennbarkeit zum Glücksspiel. Einbahstraßen gegen die Fahrtrichtunfg befahren, geht nur wenn die Beschilderung das hergibt. Dann ist auch genügend Platz auf der Straße.
Auch wenn hupende Autofahrer etwas anderes suggerieren möchten. Erwachsene Radfahrer dürfen nicht auf Fußwegen pedalieren. Das finden manche Autofahrer nur solange toll, wie sie nicht selber als Fußgänger unterwegs sind bzw. ihre Grundstücksausfahrt nicht über diesen Fußweg führt.
Soviel zu Recht haben und Recht bekommen… Ich habe auch die von den Kommentatoren genannten Erfahrungen gemacht; Also ist man als Radfahrer -immer noch- ein schnellerer Fussgänger, mehr nicht! Die jeweilige Kommune und vor allem die Großstadt Berlin unternimmt da leider auch nichts, das dies (verkehrszeichentechnisch) besser wird. Ich steige also immer schön brav ab, benutze den Fussgängerüberweg und freue mich dann über geschenkte 8 Minuten mehr auf meinem Weg zur Arbeit. Vielen Dank auch an die Stadtplaner, so sieht die Radfahrer-Wende aktuell ganz mies aus.
Das ganze hat nur einen Haken: Laut §9 Abs 1 heisst es „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
Laut §67 Abs. 2 StVZO heisst es „An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.“
Das sind pauschal gesagt alle Geräte mit der Wellenlinie „K“ und eine Nummer…
Das Problem ist allerdings, dass es aktuell (noch?) keine zugelassene Fahrtrichtungsanzeiger gibt… Finde den Fehler!?
Ein ausgestreckter Arm kann auch ein Gruss sein oder das Resultat einer Verspannung sein ohne Abbiege-Absichten… Deshalb sollte man schon besonders darauf achten, ob der Autofahrer dahinter sich der eigenen Geschwindigkeit anpasst BEVOR man abbiegt, selbst wenn Autofahrer 1 denkt „Ja auch Hallo“, Fahrer 2 denkt „Cool, der kann Freihändig fahren“ und 3 denkt „Hmmm, Armverspannung?“ und erst Fahrer 4 tritt auf die Bremse und hält ein paar Sekunden den Abstand zum Fahrradfahrer, DANN abbiegen.
Letzte Woche hat es hier um die Ecke gescheppert, weil der Autofahrer das Licht und die Reflektoren des Fahrrads aber nicht den Arm des Fahrradfahrers gesehen hat UND zudem nicht wusste, was ein ausgestreckter Arm bedeuten soll…
Es gibt „Fahrradblinker“ bei Amazon, nur leider sind die alle „illegal“, da kein einziger davon eine Zulassung hat 🙁
Also laut Gesetz dürfte man daher nicht Fahrrad fahren, denn man MUSS einen Blinker benutzen laut §9 StVO, es GIBT aber garkeinen für’s Fahrrad (zugelassen nach §67 StVZO)…
Deshalb lassen wir das Gesetz mal aussen vor und konzentrieren uns lieber auf die Strasse, Arm raus, 3-5 Sekunden warten und gucken ob der Autofahrer anstalten nimmt ein doch zu über holen oder „verstanden“ hat und dann langsam und gleichmässig rüberziehen. Ab Strassenmitte dann den Gegenverkehr beobachten bzw. genau auf dem Mittelstrich halten und warten wie oben beschrieben… Viel Erfolg und vorsichtig Fahren!
Danke! Genau diese Frage wollte ich beantwortet haben. Sicherheitshalber werde ich zwar weiterhin auch zusätzlich vor dem Spurwechsel nach hinten schauen, weil ich gerade in letzter Zeit mehrfach trotz rechtzeitiger Richtungsanzeige kurz vor bzw. während des Spurwechsels überholt worden bin (im Zweifel habe ich als ungeschützte Radlerin ja auch das Nachsehen, sollte es zu einer Kollision kommen) aber es ist immerhin schön zu wissen, dass nicht irgendwelche Verkehrsregeländerungen an mir vorbeigegangen sind, ohne dass ich das mitbekommen hätte.
Genau richtig, man sollte nicht dem nächstbesten Lkw unbesehen vor die Stoßstange fahren. Sondern wie beschrieben, erst deutlich machen DASS man sich einordnen WIRD. Ich schaue mich dann nochmal um und checke, ob derjenige hinter mir auf Abstand bleibt. Wenn ja, dann fahr‘ ich rüber, wenn nein, dann nicht. Es ist doch nicht anders, als wenn man mit dem Kfz einen Spurwechsel macht. da kann man auch nicht einfach ’nem Lkw in den Weg fahren — rumms. Warum wollen Fahrradfahrer immer Sonderregelungen haben?
Haha und dann fährt das Auto oder der Lkw mjch von hinten mit Tempo 50 über oder was? Mit selnstfahrenden Autos vielleicht möglich aber nicht mit den aggro Autofahrern wie sie beispielsweise in Osnabrück fahren…