Gehwege sind Gehwege sind Gehwege!!!

21

Radfahrer haben auf Gehwegen nichts zu suchen.

Ausnahme: Kinder

Ausnahme: Gehweg + ‚Radfahrer frei‘

Mit dem Zusatz „Radfahren frei/erlaubt“ (o.ä.) dürfen auch andere Radfahrer auf dem Gehweg fahren, allerdings mit Einschränkungen. Um welche Einschränkungen es sich handelt und ob es überhaupt empfehlenswert ist, solche Wege anstelle der Fahrbahn zu benutzen lesen Sie hier

Gehweg: Mit oder ohne Schild?

Das „Gehweg“-Schild braucht nur dann aufgestellt werden, wenn ansonsten nicht klar wäre, dass der Weg ein Gehweg ist.

MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG — kein Radweg!

21 Kommentare

  1. „MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG — kein Radweg!“

    Bei uns in der Stadt gibt es eine Straße mit Schutzstreifen. Der Schutzstreifen endet irgenwann und führt über einen abgesenkten Boardstein auf den Gehweg der halbseitig Rot gepflastert ist. Es gibt jedoch kein Schild, welches auf einen Radweg hinweist.
    Das bedeutet für mich: Der „Radweg“ ist nicht nur „nicht benutzungsplfichtig“, sonder es ist für mich sogar verboten diesen zu benutzen. Korrekt?

    • auf den Gehweg der halbseitig Rot gepflastert ist.

      Die roten Steine haben das gleiche Format und Material wie die des Gehweges, d.h. der einzige Unterschied ist die Farbe? Und dazwischen ist weder ein Bord noch eine Kleinpflaster-Reihe?
      Wahrscheinlich meint Eure Kommune, mit der farblichen Gestaltung einen separaten Radweg hergestellt zu haben. — Das ist alles andere als eine reguläre und vorschriftsmäßige ‚bauliche‘ Trennung, war aber in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eine durchaus übliche Bauweise. Du kannst Dir dann aussuchen, was Du da hineininterpretierst. Gucke mal nach anderen Merkmalen: ist es eine Vorfahrtstraße? Wenn ja, dann müssten Radfahrer-Furten an den Einmündungen markiert sein. Falls die fehlen, soll der Weg wohl ein zweifarbiger Gehweg sein 😉
      Über „verboten oder nicht“ bzw. ein Ticket brauchst Du Dir vmtl. keine Sorgen zu machen. Denn es kann dem normalen Bürger nicht zugemutet werden, solche Feinheiten zu kennen. Letztlich ist die Verkehrssituation verwirrend. Im Grunde wäre es zur Klarstellung erforderlich, entweder das blaue Gehweg-Zeichen aufzustellen (dann ist eben alles ein Gehweg) oder zwischen den verschiedenen Farben zusätzlich eine weiße Linie zu ziehen, die die fehlende bauliche Trennung ersetzt.

  2. Gabriele Köpke on

    In unserem Wohngebiet (MFH) sind viele Hauseingänge von Wohnblocks nur über gepflasterte Gehwege von unterschiedlicher Breiten (1,50 – 2,50 m) erreichbar. Jetzt habe ich am Beginn eines solchen Gehwegs, der durch einen Poller gesperrt ist, das Vz. 262 Tatsächliche Masse- Beschränkung bis 7,5 t gesehen. An einem anderen Häuserblock wurde der gepflasterte Gehweg verbreitert (ca. 3 m) und mit angrenzenden Parkplätzen versehen. Ohne Verkehrsschild. Andernorts (ein Dorf) sah ich, dass der gepflasterte Gehweg (ca. 2,50 m), der auf einer Seite mit ca. 50 cm roten Steinen gepflastert ist, im Einmündungsbereich zur Haupt-Dorfstraße mit Vz. 205 Vorfahrt gewähren, ausgestattet ist. Nun bin ich mir unsicher, ob es sich noch um Gehwege oder um Fahrbahnen handelt. Woran erkenne ich Nur-Gehwege?

    • Nun bin ich mir unsicher, ob es sich noch um Gehwege oder um Fahrbahnen handelt. Woran erkenne ich Nur-Gehwege?

      In Deutschland sehen Gehwege mal so und mal so aus. Es gibt leider keine ‚allgemeine‘ Regel, noch weniger als bei Radwegen. Deshalb werden solche eigenständigen Wege üblicherweise mit blauen Schildern „Gehweg“ bzw. „Geh-/Radweg“ ausgewiesen, um die Zweckbestimmung klarzustellen. Fehlt ein Schild, könnte die ortsübliche Bauweise einen Hinweis auf die Art des Weges geben. Im Zweifel fragen Sie doch mal beim Bauamt bzw. der Straßenverkehrsbehörde nach: ‚Für welche Verkehrsart ist der Weg gewidmet?‘ / ‚Wurde die Widmung geändert?‘ / ‚Ist der Weg in einem Bebauungsplan als Gehweg/ Geh-/Radweg festgelegt?‘. Es ist tricky, sowohl nach der Widmung (Baurecht) als auch nach dem verkehrsrechtlichen Willen zu fragen.
      Achtung: in manchen Baugebieten sind diese Wege auch Privatwege, wenngleich sie wie öffentliche Wege aussehen. Gleichwohl könnten diese Wege u.U. im Bebauungsplan als „Gehweg‘ oder „Geh-/Radweg“ festgesetzt worden sein. Wenn das der Fall ist, dann bedarf es einer Änderung des Bebauungsplanes, um den Weg zur Straße auszubauen — auch wenn es Privatgelände ist!!!!

      Breiten (1,50 – 2,50 m) erreichbar. Jetzt habe ich am Beginn eines solchen Gehwegs, der durch einen Poller gesperrt ist, das Vz. 262 Tatsächliche Masse- Beschränkung bis 7,5 t gesehen.

      Der Poller ist u.U. herausnehmbar und die Zufahrt evtl. ausnahmsweise auch für Möbelwagen o.ä. vorgesehen. Normale Lkw sind max. 2,50m breit, plus Spiegel. Evtl. will man verhindern, dass dort Tanklaster reinfahren? Aber bei 1,50m wird’s sowieso eng… — keine Ahnung, was sich die Verkehrsbehörde dabei gedacht hat 😉

      An einem anderen Häuserblock wurde der gepflasterte Gehweg verbreitert (ca. 3 m) und mit angrenzenden Parkplätzen versehen. Ohne Verkehrsschild.

      Das dürfte dann wohl dem Anschein nach als normale Straße für alle Verkehrsarten gelten. Auch hier sollten Sie evtl. nachfragen, insb. dann, wenn die neue Regelung zu Kfz-Schleichverkehren führt.

      dass der gepflasterte Gehweg (ca. 2,50 m), der auf einer Seite mit ca. 50 cm roten Steinen gepflastert ist, im Einmündungsbereich zur Haupt-Dorfstraße mit Vz. 205 Vorfahrt gewähren, ausgestattet ist.

      Das macht Sinn, wenn es sich um einen gemeinsamen Geh-/Radweg handelt. Bei einem reinen Gehweg ist das Zeichen natürlich Quatsch, denn gegenüber Fußgängern hat das Zeichen 205 keinen Regelungsgehalt. 😉

  3. Bernhard on

    wie es in der Überschrift so richtig heisst, „Gehwege sind Gehwege sind Gehwege“

    Radfahrer müssen dagegen grundsätzlich die Straße benutzen; mit den in § 2 Abs. 5 StVO sinnvoll geregelten Ausnahmen dürfen Kinder auch den Gehweg benutzen, um vor der Gefahren des Straßenverkehrs geschützt zu werden;

    ich halte das für durchaus sinnvoll und jederzeit praktikabel;

    die Darstellung des Zeichens Nr. 239 in Verbindung mit den aufgezeigten Ausnahmen halte ich jedoch in gewissen Grade irreführend;

    liegt nämlich an dem so gekennzeichneten Gehweg (Fußweg) keine Straße an, so bleibt der Fußweg auch gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern, also auch radfahrenden Kindern, bevorrechtigt, was dazu führt, dass dann auch dieser Gehweg nicht von Radfahrern, gleich welchen Alters, genutzt werden darf und somit ausschließlich Fußgängern vorbehalten ist, mit der Folge, dass alle Radfahrer dort ihr Rad schieben müssen;

    die zum Schutz der Kinder geschaffene Regelung, nicht auf der Straße fahren zu müssen, entfällt dann, weil es eben keine Straße dort gibt;

    ich schreibe das deshalb, weil in meinem Wohngebiet ein Kindergarten liegt, der zur nächsten Fahrstraße mit einem Gehweg ohne Straße verbunden ist;

    der Großteil der Eltern, die ihre Kinder dort hinbringen und abholen, lässt ihre Kinder dort nicht aufs Fahrrad, wogegen sich ein anderer Teil der Eltern nicht darum schert und schon verschiedentlich höchst gefährliche Situationen an der Einmündung vom Gehweg zur Straße verursacht hat;

    Gruß Bernhard

    • Hi, danke für den Beitrag, der aber einer einer Korrektur bedarf.

      ein Kindergarten liegt, der zur nächsten Fahrstraße mit einem Gehweg ohne Straße verbunden ist;
      der Großteil der Eltern, die ihre Kinder dort hinbringen und abholen, lässt ihre Kinder dort nicht aufs Fahrrad, wogegen sich ein anderer Teil der Eltern nicht darum schert und schon verschiedentlich höchst gefährliche Situationen an der Einmündung vom Gehweg zur Straße verursacht hat;

      Es mag sinnvoll sein, die Kinder dort nicht fahren zu lassen, wenn die Gefahr besteht, dass sie vor lauter Übermut ungebremst auf die Querstraße brettern. Verboten ist das Fahren der Kinder dort jedoch nicht, vgl. Schurig, Kommentar zur Straßenverkehrsordnung, 16. Auflage: „2.7.4 Rad fahrende Kinder (§ 2 Abs 5) …[…] Obwohl § 2 Abs. 5 nur ‚Gehwege‘ nennt, bestehen die die Regelung tragenden Sicherheitsgründe gleichermaßen auf Fußgängerzonen (Anm.: Gleiches dürfte für selbständige Gehwege gelten), selbst wenn sie nicht für den Fahrverkehr freigegeben sind. Infolgedessen dürfen auch Kinder bis zum achten Lebensjahr (und damit auch die Aufsichtspflichtigen) auf allen den Fußgängern vorbehaltenen Flächen fahren.“
      §2(5) Satz 1 „Kinder…müssen Gehwege benutzen“ ist ja kein Ausnahmefall, sondern der Regelfall. In Satz 2 ff. werden dann die Ausnahmen von der Regel aufgezählt, die aber nur dann greifen können, wenn es separate Radwege neben dem Gehweg gibt. Die gibt es in Ihrem Fall ja nicht, also zieht der Regelfall, Satz 1.
      Dessen ungeachtet sollten die Eltern immer prüfen, ob es sinnvoll ist, Kinder mit dem Rad fahren zu lassen oder besser marschieren zu lassen. Kommt eben drauf an. Die situationsbezogene Entscheidung kann der Gesetzgeber den Eltern nicht abnehmen.

  4. Susanne aus München on

    Hallo Holger,

    als radfahrende Mutter mit zwei Kindern (8 und 5) komme ich in mehrfacher Hinsicht öfter in Konfliktsituationen. Zum einen muss ich als Erwachsene auf der Straße fahren; um meine Aufsichtspflicht jedoch nicht zu verletzen, sollte ich gegebenenfalls jedoch meine ebenfalls radfahrenden Kinder auf dem Gehweg begleiten. Das finden nicht alle Menschen auf den Gehwegen toll. Zum anderen bin ich auch des öfteren mit dem Fahrradanhänger oder dem Rad mit Kindersitz unterwegs und wurde schon von Autofahrern aus dem heruntergelassenen Fenster angesprochen, ich solle doch den Verkehr nicht behindern und mit meinem Kind auf dem Gehweg fahren. Daher meine dringende Frage und Bitte: Wie sollte ich mich in solchen Konfliktsituationen verhalten und auf welche Regeln sollte ich mich berufen?

    • sollte ich gegebenenfalls jedoch meine ebenfalls radfahrenden Kinder auf dem Gehweg begleiten

      In Kürze wird die StVO geändert. Dann darf 1 Begleitperson ab 16 Jahre ganz rechtmäßig auf einem Gehweg mitfahren, um ein Kind bis zum vollendeten 8. oder 10. Lebensjahr zu begleiten. Vereinzelte Konflikte mit Fußgängern wirst Du trotzdem haben, denn natürlich wird kaum ein Fußgänger die Rechtslage kennen.
      Das gleiche gilt für die meckernden Autofahrer. Man kann sich zum einen nur ein dickes Fell angewöhnen, ein paar Sprüche zurechtlegen („ich bin der Verkehr!“). Die Regeln sind ja einfach: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn, denn sie sind Fahrzeuge. Evtl. kann es auch helfen, mit einem gaaaaanz hellen Rücklicht zu fahren. Nach meiner Erfahrung sind die Autofahrer umso zurückhaltender, je heller das Rücklicht ist (ausprobieren!). Tandems, Liegeräder und Rennradfahrer werden auch ganz gut akzeptiert, aber das hilft Dir ja nicht weiter 😉

  5. Tanja auf Hannover on

    Hallo, ich bin Radfahrerin.
    Ich komme an einen sehr schmalen Fußgängerweg, der für Fahrradfahrer freigegeben ist, vorbei. Ich fahre lieber auf der Straße. Die Autofahrer finden das nicht so toll. Ich bin schon mehrfach aufgefordert worden den „Radweg“ zu nutzen.
    Muss ich auf einen freigegebenen Gehwegen fahren oder darf ich als Radfahrer auch die Straße benutzen.

    • hallo, natürlich erzählen die Autofahrer Unsinn, wenn sie meinen, Du solltest den angeblichen „Radweg“ benutzen. Denn ein Gehweg, der auch für Radfahrer freigegeben ist, ist ein Gehweg aber kein Radweg. Und selbst einen Radweg müsstest Du nur dann benutzen, wenn er mit dem Radweg-Zeichen als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist. Als Radfahrer/in musst Du üblicherweise auf der Fahrbahn fahren, so steht es in der Straßenverkehrsordnung: ‚§2 Abs. 1: Fahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen.‘ — Radfahrer sind Fahrzeuge. Betreffs des sehr schmalen Fußgängerweges könntest Du ggf. bei Deiner Gemeinde nachfragen, ob die Lösung wirklich so gut ist. Denn auf schmalen Gehwegen darf normalerweise kein Radverkehr zugelassen werden, weil die Fußgänger dann darunter leiden. 2,50 Meter sollte der Weg schon breit sein.
      Zu „Gehweg — Radfahrer frei“ bitte hier weiterlesen: https://www.adfc-diepholz.de/gehweg-radfahrer-frei-sind-keine-radwege/

  6. Claudia Merkin on

    Hallo, Holger, Ihr Artikel ist wichtig und richtig – auch hier im Berliner Norden wird es mittlerweile schier unerträglich, mit Hund, Kind oder älterer Mutter auf Gehwegen unterwegs zu sein. Wir haben auch so gut wie kein Katzenkopfpflaster mehr – es ist fast alles planiert. An die Zustände im inneren Stadtzentrum mag ich gar nicht denken. Es ist nicht in Ordnung, wenn Autofahrer Radwege blockieren und auch mal unbedacht die Türe aufreißen – aber hier im Norden Berlins ist das nach meiner Erfahrung äußerst selten. Wie oft hingegen fahren Radfahrer auf den Gehweg kurz vor meiner Nase von der Strasse auf – und erwarten, dass ich mit ein bis drei Hunden (Gassi-gehen für die Nachbarin) an der Leine bitteschön aber ganz fix beiseite springe… oder sie fahren recht geräuschlos von hinten heran – bis man registriert hat, was da hinterrücks auf einen zukommt, hat man sich auch schon erschrocken und reißt unkoordiniert den Hund beiseite, damit auch ja nichts geschieht. Früher war ich mit bis zu vier kleinen Kindern als „Kindermädchen“unterwegs – da war die Situation zum Glück noch eine andere. Schon die Fahrbahnüberquerung ist mit solcherlei Anhang ja oftmals ein Risiko – heute mag man weder an den Wochenenden in Grünanlagen oder Naturschutzgebieten laufen, noch zu gewissen Zeiten auf den Gehwegen unterwegs sein. Drei Mal ist bereits beinahe etwas passiert in den letzten zwei Jahren, ein viertes Mal unter zwei Radfahrern. In drei Fällen konnten die Radfahrer noch gerade so bremsen und dann eben doch absteigen – im vierten hat sich einer auf die Nase gepackt. Alles auf Gehwegen. Ansprache ist außer bei wenigen älteren Leuten (die bisher immerhin langsam genug fuhren zum Ansprechen) – nutzlos . Von „Ich passe ja auf“ bis „Quatsch mich nich‘ blöde von der Seite an“ oder „Häää???“ (Knöpfe in den Ohren) ist alles dabei. .. Schade, dass Radfahrer nicht Versicherungs-Kennzeichen-pflichtig sind und auch kein Personal mehr auf den Strassen bereitgestellt wird (ich vermisse die guten alten Kontaktbereichs-Beamten…) Ja, wie schon oben in einem Beitrag erwähnt, Rücksicht untereinander weicht nun endgültig der Ellenbogen-Gesellschaft und wenn es die Jugend nicht von den Eltern und den älteren lernt, woher dann…

  7. Christian Gridley on

    Hallo,

    bei und stellen die Leute den Gehweg voll mit ihren Fahrrädern so das kein Mensch mehr vorbei kommt, geschweige mit einem Kinderwagen…gibt es ein Gesetz in dem geregelt wird das der Gehweg frei zu halten ist ?

    • gibt es ein Gesetz in dem geregelt wird dass der Gehweg frei zu halten ist ?

      Hallo, so direkt ist es nicht geregelt. Klar ist: man darf ein betriebsbereites Fahrrad auf dem Gehweg parken, solange man niemanden behindert (Gemeingebrauch). Man darf das Fahrrad auch auf der Fahrbahn parken (bei Dunkelheit: mit Beleuchtung), soweit es nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn bei Euch niemand mehr zu Fuß vorbeikommt, hilft wahrscheinlich nur der übliche Weg wie bei Kfz-(Falsch)parkern: zuerst freundliche Ansprache, z.B. durch Aufkleber, und dann mal beim Ordnungsamt nachfragen. Oder bei den Stadtplanern: offensichtlich gibt es zuviel Kfz-Stellplätze und zuwenig Fahrrad-Stellplätze 😉

  8. Frank Kirschberger on

    Hallo,

    der Artikel klärt zwar kompetent über die aktuelle Rechtslage auf, ist aber von der alltäglichen Lebenspraxis leider weit entfernt. Denn selbst wer sich nur kurz in der Diepholzer Innenstadt aufhält, der kann sofort erleben, dass es kaum möglich ist sich auf dem Gehweg als Fußgänger zu bewegen, ohne dort nahezu im Minutentakt irgendwelche Fahrradfahrer anzutreffen.

    Egal ob Jung oder Alt und unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht, interessiert es eine ganze Reihe von Zeitgenossen und -genossinnen nicht das geringste, ob ein Weg nur für Fußgänger oder für Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen freigegeben ist. Selbst die Fußgängerzone ist vor solchen rücksichtslosen Egoisten nicht mehr sicher!

    Diese allgemein um sich greifenden Rücksichtslosigkeit anderen Menschen gegenüber und die Missachtung der für alle geltenden Gesetze und Vorschriften, ist natürlich nicht nur den Radfahrern eigen, sondern auch bei den Autofahrern anzutreffen. Nahezu an jeder Ampel-Kreuzung (ohne Blitzgerät) ist es inzwischen fast eine Selbstverständlichkeit geworden, dass o.g. Klientel bei Rot noch in die Kreuzung einfährt und jene gefährdet, die bereits Grün haben. Selbst in die Kreisel fahren oftmals Autofahrer ein und nötigen dabei andere Verkehrsteilnehmer, die sich noch in demselben befinden zu einem Bremsmanöver.

    Kurzum: Der inzwischen weit verbreitete Egoismus in Kombination mit extremer Rücksichtslosigkeit ist inzwischen Kennzeichen vieler Zeitgenossen, egal ob sie per Auto oder mit dem Rad unterwegs sind.

    Würden sich alle an die geltenden Gesetze halten, gäbe es gar kein Problem. Da dies offensichtlich eine ganze Reihe von Bürgern moralisch und intellektuell überfordert, würde es (leider) nur helfen, wenn die Polizei öfter Kontrollen durchführen und solche Delikte kostenintensiv ahnden würde. Doch diese hat sich von unseren Straßen weitgehend verabschiedet und überlässt vor allem den innerstädtischen Verkehr sich selbst, statt ihrer Verpflichtung nachzukommen, für den Schutz von Leib und Leben der Bürger zu sorgen.

    Somit hören sich Artikel wie diese zwar furchtbar wichtig an, sind aber nicht mehr als ein Sturm im Wasserglas!

    Solange hier nicht von konkreten Initiativen und praktischen Maßnahmen die Rede ist, ist alles Geschreibe völlig sinnlos. Dazu kommt, dass solche Ausführungen vermutlich ohnehin nicht von den Tätern gelesen werden, sondern nur von den Opfern. Diese sind sich dann einig, wie schlimm die Welt ist, aber es ändert sich nichts.

    Ich selbst übrigens werde bei Gelegenheit mit meinem Anwalt besprechen, welche strafrechtlichen Konsequenzen mich bei einem bestimmten Verkehrsdelikt erwarten würden. Mein Plan ist nämlich, unter vorheriger Benachrichtigung der örtlichen Presse mit meinem Auto einen Radweg in Diepholz zu befahren. Gerne lasse ich mich dabei filmen, fotografieren und anschließend interviewen.

    Vermutlich wird mich dann jemand darauf hinweisen, dass es doch gar nicht zulässig sei, mit dem Auto auf dem Radweg zu fahren. „Das stimmt“ wird meine Antwort sein und dann werde ich zurückfragen, weshalb ich mich denn an irgendwelche Verkehrsvorschriften halten solle? Wahrscheinlich antwortet mit dann jemand: „Weil die Gesetze und Vorschriften doch für alle gelten!“ – „Eben!“, werde ich erwidern.

    F. Kirschberger.

    • Claudia Merkin on

      Bravo, das wäre mal eine Aktion! Sie schreiben mir aus der Seele. Es ist inzwischen eine Selbstverständlichkeit, dass Fußgänger bitteschön beiseite zu springen haben (bei manchen Radfahrern aber bitte ganz plötzlich! ) Kleine Kinder, Hunde, alte Menschen mögen sich doch bitte am besten in Luft auflösen (vielmehr bewegen die sich auch einmal etwas unkoordiniert – daran denkt aber keiner). Um unübersichtliche Ecken fahren viele Radfahrer auf dem Gehweg dermaßen schnell, sie kommen geräuschlos von hinten und überholen, wie oft erschrickt sich der gemeine Fußgänger – alles egal. Ich versuche mittlerweile, auszubremsen und aufzuklären – was ich mir da als Antwort anhören muss spottet teilweise jeder Beschreibung- Einsicht ist äußerst selten.

  9. Alf Göbbert on

    Ein Weg ohne blauen Radlerlolly ist ein Gehweg – soweit verstehe ich die StVO noch.
    Aber seit ein paar Jahren soll es ihn geben, den nicht benutzungspflichtigen Radweg geben. Alle mir bekannten Erklärungen sprechen von einem Radwege ohne den Lolly. Nur mein Problem ist: woran erkenne ich denn einen solchen Radweg?
    Denn wenn kein Schild steht ist, es ein Gehweg (siehe oben). Gibt es den Zusatz „Rad frei“, dann darf ich zwar den Weg zwar benutzen, aber es bleibt ein Gehweg und ich als Radler darf nur ca. 6 km/h „fahren“ bzw. kippeln. Ich will aber auch auf einem freiwilligen Radweg so schnell fahren wie ein Radfahrer nunmal fährt, also 20-25 km/h. Und ich möchte nicht alle paar Meter den Anker werfen, nur weil ein Fussgänger den Radweg nicht erkannt hat.
    Ist in der StVO oder einer der vielen Verwaltungsvorschriften vorgesehen, wie diese freiwilligen Radwege kenntlich gemacht werden können bzw. sollten?

    • hi, Radwege sind Wege, die sowohl von der Fahrbahn baulich getrennt sind als auch vom Gehweg baulich getrennt sind. Ohne zusätzliche Beschilderung bedarf es also mind. 3 getrennte Flächen: Fahrbahn-Radweg-Gehweg. [Hier ist ein Bild eines zugeparkten Radweges ohne Benutzungspflicht]. Für Wege, die zur gemeinsamen Benutzung (nur) durch Fußgänger und Radfahrer vorgesehen sind, bedarf es immer einer Beschilderung. — Bei „Gehweg/Radfahrer frei“ muss man (Stand: 3/2016) Schrittgeschwindigkeit fahren. StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Zeichen 239 Gehweg: „….. 2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“ Zwischenzeitlich, mit der StVO-Novelle 2009, war die „Schrittgeschwindigkeit“ mal aus der StVO gestrichen worden. Seit der StVO-Novelle 2013 ist sie wieder drin. — Allerdings wird auch die Auffassung vertreten, dass „Schrittgeschwindigkeit“ nicht absolut gilt; bei offensichtlicher Abwesenheit von Fußgängern könne man auch schneller fahren.

      • Alf Göbbert on

        Hi Holger,
        die Regeln der StVO kenne ich – allein mir fehlt die klare Anleitung, wie ich so einen Weg in der Praxis erkenne. Und viel wichtiger: wie ein Outofahrer sie als das erkennen (und anerkennen) was sie sind.
        Ein unmarkierter Streifen zwischen Gehweg und Straße? Das ist meiner Schätzung nach zu 95% ein PARKstreifen für Autos. Und zu 3-4% ein schlecht gestalteter Gehweg. Und der Rest ist als Radfahrerweg vorgesehen. Da kann man die Windschutzscheibenperspektive verstehen, auch diese Wege für einen Parkplatz zu halten.

      • Ein unmarkierter Streifen zwischen Gehweg und Straße? Das ist meiner Schätzung nach zu 95% ein PARKstreifen für Autos.

        Gut; Parkstreifen sind mehr oder weniger auf Fahrbahnhöhe; und vor allem haben sie keine Absenkungen in Fahrtrichtung, so wie ein (Hochbord-)Radweg. Man sollte beides also gut unterscheiden können. — Trotzdessen werden Radwege ganz bewusst dichtgeparkt. Fotografieren, anzeigen 🙂

  10. H.-N. Schwörer on

    Wie sieht es aus, wenn Autos mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken dürfen? Heute wurde ich von einer Fahrradfahrerin belehrt, daß sie in diesem Fall auf dem für Autos durch eine weiße Linie markierten Teil fahren darf. Ich bezweifele diese Behauptung. Sie wollte zusätzlich noch auf dem schmalen Gehweg zwischen den Autos und der Hauswand durchfahren. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im voraus!

    • Es handelt sich, wenn ich es richtig verstehe, um einen Gehweg und um eine Parkflächenmarkierung. Die gute Frau hat natürlich Unsinn geredet: zuerst muss sie die Fahrbahn benutzen (§2 Abs. 1 StVO). Ferner darf/muss sie Radwege benutzen; je nachdem, ob ohne/mit ‚blauem Lolli‘. Und schließlich darf sie noch auf einem Gehweg fahren, wenn dieser durch Zusatzzeichen zum Radfahren freigegeben ist. Trifft für die Frau alles nicht zu. Sie will stattdessen auf dem Gehweg fahren, auf dem außerdem das *Parken* zugelassen ist. Parken und Radfahren sind unterschiedliche Dinge 😉 😉 Also bitte nicht beirren lassen und die Dame des Weges verweisen 🙂

Reply To HolgerO Cancel Reply