K116 Melchiorshausen: Radstreifen löst sich in Luft auf

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25.02.2018 — Man fragt sich, ob die Bau-Menschen vor Ort keine Augen haben oder jedenfalls keinen Blick für das was sie tun. Und wo ist der Polier und wo sind die aufsichtführenden Behörden? Alle schauen weg. — Apropos „weg“: wir werden dafür sorgen, dass dieser „Weg“ wegkommt.

Ausgangslage: An der K 116 „Melchiorshauser Straße gibt es seit langem einen von der Fahrbahn abgepinselten, grenzwertig schmalen Streifen, der als Zweirichtungs-Radweg ausgewiesen ist. Zum einen wächst das Gras von der Seite herüber, zum anderen verblassen die Linien, und nicht zuletzt werden die Linien hin und wieder komplett abrasiert, so dass die „links“ fahrenden Radfahrer komplett auf der Fahrbahn im Gegenverkehr stehen. — Die Baubehörden haben keine Sensibilität für Verkehrssicherheit.

B6-Sanierung: Kreuzungsbereich wegrasiert

Um die Jahreswende 2017/2018 wurde der Fahrbahnbelag der B6 im Kreuzungsbereich B6 / K116 erneuert. Bei dieser Gelegenheit wurde der abmarkierte Fahrradstreifen entfernt und nicht wieder aufgetragen. Es wurde auch keine Sicherung mit Baken o.ä. gemacht. „Links“ fahrende Radfahrer fahren also 20 Meter vor der Kreuzung plötzlich im Gegenverkehr.

Schluss, aus, vorbei: Antrag auf Neubescheidung

Wir haben dies zum Anlass genommen, die Radwegbenutzungspflicht des kompletten Radweges auf 3 Kilometer Länge zwischen „Waldkater“ und „Henry-Wetjen-Platz“ in Frage zu stellen:

  • Der 300 m lange „abgepinselte“ Fahrradstreifen ist in Fahrtrichtung „links“ in jedem Falle rechtswidrig. Denn „linke“ Radwege müssen IMMER BAULICH ausgeführt sein (VwV-StVO). Pinselstriche reichen nicht.
  • Im weiteren Verlauf Richtung Weyhe-Leeste ist der Weg nur 1,70 Meter breit anstelle der notwendigen 2,00 Meter (außenorts) bzw. 2,50 Meter (innerorts). Und obendrein stehen innerorts 3 Laternen mitten im Weg (Achtung, bitte Helm aufsetzen bevor man dagegen fährt!)

Die zuständige Behörde muss sich jetzt äußern. Wir sind gespannt.


3 Kommentare

  1. Meine Güte, was für ein gemeingefährlicher Unsinn. In Fällen wie diesen müsste endlich mal irgendein Jurist eine Amtshaftung bewirken; anders herrscht da weiter willkürliche und ungenierte Narrenfreiheit! Und das geschieht wenn ich mir die anderen Berichte auf dieser Seite hier durchlese, ja nicht mal fahrlässig – sondern wissentlich und vorsätzlich! Eine grausame Vorstellung, in so einer Gegend mit dem Rad fahren zu müssen; da ist das „Gejammer“ über die „paar“ benutzungspflichtigen Wege in meiner Heimat schon fast Luxus!

    Erschreckend ist auch, wie festgefahren die Ämter in manchen Gegenden in ihrem „Standpunkt“ sind; ich erkenne in Fällen wie diesem hier einzig und allein den unverrückbaren Willen, Radfahrer bei jeder Gelegenheit von der Fahrbahn zu kriegen. Sei es noch so gefährlich oder offensichtlich illegal. Null Einfühlungsvermögen und Null Verantwortungsgefühl.

    • Die StVB (Weyhe) hatte auf meinen Hinweis hin schnurstrackcks eine Anordnung getroffen, dass der Bereich mit rot-weißen Baken zu sichern ist. Die Straßenmeisterei (NLSTBV) hat geschlagene 3 1/2 Tage gebraucht, um die Anordnung umzusetzen.

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