20 Jahre nach der „StVO Fahrradnovelle“ beginnt der Landkreis Oldenburg mit der Überprüfung der Radwegbenutzungspflichten. – Besser spät als nie.
Es ist eine Analogie zu anderen Landkreisen zu erkennen, wo die StVO-Novelle ebenfalls geflissentlich nicht beachtet wurde oder nur dann nachgebessert wurde, wenn die Bürger beim Gericht anklopften. Trotzdessen ist positiv zu vermerken, dass jetzt – wenn auch spät – Initiative ergriffen werden soll.