Nordwohlde. „Nach übereinstimmender Auskunft der Polizei und der Straßenmeisterei Bassum ist der Verlauf des Radverkehrs nicht problematisch. Von der Straßenverkehrsbehörde ist insoweit nicht beabsichtigt, die Benutzungspflicht für den Radfahrer aufzuheben […]“
Nein, obige Zeilen sind nicht etwa erfunden, sondern haben wir tatsächlich vom Landkreis Diepholz als Antwort auf unsere Bitte um Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der L 340 erhalten. Es ist jedoch selbst für den nur oberflächlich mit der StVO befassten Radfahrer offensichtlich, dass der Radweg keineswegs die Voraussetzungen zur Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht erfüllt.
Denn offensichtlich handelt es sich hier gar nicht um einen Weg, sondern um das gedankenlose Ende eines Bauabschnittes, an das man ohne Sinn und Verstand blaue Lollis geheftet hat. Es ist schlimm genug, dass die Behörden die Bewertung der Benutzungspflicht 1997/98 nicht oder nicht korrekt vorgenommen haben. Aber es ist erst recht nicht nachvollziehbar, dass jetzt, auf unsere ausdrückliche Nachfrage, immer noch an der Benutzungspflicht festgehalten wird.
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Wie geht’s weiter?
Zuerst einmal hatten wir die Oberste Straßenverkehrsbehörde (Ministerium) um Stellungnahme und Weisung an den Landkreis gebeten, als Versuch der außergerichtlichen Einigung. Vom Ministerium kam aber keine Rückmeldung. Also hat ein betroffener Bassumer Radfahrer im Sommer 2010 ganz formell einen Antrag auf Neubescheidung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Diepholz gestellt.
Nachtrag 06/2011: Streit wurde beigelegt
Nach langem Hin und Her konnte sich die Straßenverkehrsbehörde nun doch durchringen, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben. Stattdessen wurde „Gehweg – Radfahrer frei“ installiert. (06/2011)