Die Jagd nach Fördergeldern macht blind. Um Zuschüsse zu ergattern, will der Landkreis Diepholz alsbald einen Radweg im Moor, fernab des Kfz-Verkehrs, an der K43 zwischen Wehrbleck und Scharrel bauen. Kosten: 2,2 Millionen Euro. Davon sollen 1,3 Millionen aus Fördergeldern und 0,9 Millionen aus dem Haushalt des Landkreises kommen.
Datenbasis veraltet
Die Verwaltung und der Kreistag arbeiten ihren „Radwegbedarfsplan“ von 1995 ab. Der Bedarf richtet sich also nach uralten Kriterien. Es ist der Verwaltung und dem Kreistag völlig Wurst, dass seit 1995
- die Straßenverkehrsordnung novelliert wurde
- die Regeln zur Straßenbenutzung, §2 StVO, insbes. zur Radwegbenutzungspflicht völlig geändert wurden
- völlig neue Erkenntnisse zur Sicherheit des Radfahrens in die Technischen Regelwerke eingeflossen sind.
- die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ seit 1995 kritisch gegenüber Radwegen auf solch niederrangigen Straßen stehen
- die „Richtlinie für die Anlage von Landstraßen“ keine Radwege vorsieht, sondern die Gestaltung als „Entwurfsklasse 4“-Straße (Mittellinie raus!). Das wäre um ein Vielfaches billiger und würde zugleich der Sicherheit des Kfz-Verkehrs zugute kommen.
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Kreisausschusses für Kreisentwicklung und Umwelt vom 10. Juni 2015 frank und frei erklärt, dass man nur schlicht und einfach eine Radwegbenutzungspflicht anordnen müsse, und dann bekomme man auch Fördergelder. Diese Antwort wurde dem ADFC-Vertreter auf die Frage nach der Verkehrsstärke (DTV-Wert) in der K43 gegeben.
Fall für den Landesrechnungshof
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Nachweis der Erfordernis der Baumassnahme erbracht wird. Dieser Nachweis ist tatsächlich dann erbracht, wenn es sich um einen Radweg mit Benutzungspflicht handelt. Allerdings geht der Zuwendungsgeber davon aus, dass diese Radwegbenutzungspflicht selber wiederum nach pflichtgemäßem Ermessen angeordnet wurde. „Pflichtgemäßes Ermessen“ bedeutet: die Radwegbenutzungspflicht kann nur dann erforderlich sein, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das normale Maß der Gefahren, die der Straßenverkehr mit sich bringt, erheblich übersteigt.
Allerdings hat es in der K43 niemals einen Unfall mit Radfahrern gegeben. Es dürften in der Straße auch nur 500 Kfz / 24 h unterwegs sein, also in der Spitzenstunde 1 Auto pro Minute!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das sind Hinweise auf ganz normale bis unterdurchschnittliche Verhältnisse.
Mithin ist davon auszugehen, dass der Landkreis seine im eigenen Hause sitzende Straßenverkehrsbehörde dazu drängen wird, trotz NICHT bestehender Erfordernis eine Radwegbenutzungspflicht anzuordnen. Ausschließlich aus fiskalischen Interessen und nicht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Es geht nicht um Peanuts
Die Gebietskörperschaften jammern herum, dass sie den Erzieher/innen angeblich kein angemessens Gehalt zahlen können. Obendrein jammert der Landkreis Diepholz, dass ihm das Geld fehle, um die vorhandenen Radwege instand zu halten. Vor diesem Hintergrund ist es grob pflichtwidrig, Volksvermögen im großen Stil im Moor zu versenken, zumal dies nicht der einzige Nonsens-Bau ist. — Mehr dazu in Kürze.
11/2017: Planfeststellungsverfahren eingeleitet
Seite Ende 2017 befindet sich der Weg im Planfeststellungsverfahren. Analog zum oben Gesagten fiel unsere Stellungnahme nicht positiv aus.