Radwegschäden: Niedersachsen kapituliert

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Das Land Niedersachsen ist nicht mehr in der Lage, die Radwege entlang der Landesstraßen in Ordnung zu halten. Deshalb werden Radwege zu Gehwegen – auch aussenorts.

L203 „Weser-Radweg“ jetzt: Gehweg

Seit Jahren war die Landesstraße 203 nördlich von Verden/Aller auf mehr als 10 km Länge mit Gefahrenzeichen und Zusatzzeichen „Radwegschäden“ verziert. Davon ca. 4 km im Verlauf des „Weser-Radweg“. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schafft es sehr wohl, die Fahrbahn der L203 in einem ordentlichen Zustand zu unterhalten. Für die notwendige Pflege des Radweges bleibt wohl kein Raum: die Behörde stellt dauerhaft „Radwegschäden“-Schilder auf, und das war‘s dann. Bei Radwegen mit Benutzungspflicht ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass die Wege nicht gepflegt werden. Also haben wir versucht, die Baubehörde zur Vornahme von Verbesserungen zu bewegen. Das Land Niedersachsen möchte aber keine Verbesserungen vornehmen. Stattdessen werden Radwege zu Gehwegen.

Antrag auf Erlass straßenaufsichtsbehördlicher Anordnungen

Im Nds. Straßengesetz ist die „Straßenaufsicht“ geregelt. Die Straßenaufsicht kann/muss tätig werden, wenn die Baubehörden ihre Pflichten nicht erfüllen. – So ist es in der L203: obgleich sich die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vor Jahren zur regelmäßigen Instandhaltung des benutzungspflichtigen Radweges verpflichtet hatte, tat die NLStBV paktisch nichts. Und als der Weg dann ganz schrottig wurde, stellte die NLStBV schlichtweg „Gefahr — Radwegschäden“ auf.

Im Juli 2016 haben wir beim Nds. Minister für Wirtschaft einen Antrag auf Erlass straßenbehördlicher Anordnungen gestellt. Der MW ist Aufsichtsbehörde für die NLStBV. Das Ministerium hatte sich aber geweigert, unseren Antrag zu bescheiden. Als das Ministerium merkte, dass es zum Gericht gehen würde, ließ man die „Lollis“ auf der Landesstraße herunternehmen. – Es macht gewiss keinen Spaß, zwischen den Lkw auf der stark befahrenen Landesstraße zu fahren. Aber immerhin haben wir jetzt ein Beispiel, dass es problemlos möglich ist, die „Lollis“ bei Radwegschäden herunternehmen zu lassen.

… hier ist der Antrag auf Erlass straßenaufsichtsbehördlicher Anordnungen …

Antrag-LK Verden-L203 – 2016 V2

 

Anlage 1:    Lageplan

Lageplan L 203 Lunsen bis Hutbergen

Lageplan L 203 Lunsen bis Hutbergen

Anlage 2:     Fotodokumentation

 

Teil-Erfolg!

Zwischen Verden und Hutbergen wure der Radweg im Sommer 2018 weitgehend neu asphaltiert und ist dort jetzt gut befahrbar. Nordwestlich von Hutbergen sind zumindestens die schlimmsten Schäden beseitigt worden und die Zeichen „Radwegschäden“ wurden entfernt.

Zwischen Morsum und Lunsen ist der Weg aber nach wie vor grottenschlecht und im Grunde unbefahrbar.

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