Die Stadt Diepholz ist im Begriff, alle Radwegbenutzungspflicht-Schilder zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass kaum ein Schild Bestand haben wird. Mitte 2010 hatten wir begonnen, Anträge auf Neubescheidung zu stellen. Siehe Mustertext unten. Hilfreich kam dann am 18.11.2010 das Grundsatzurteil des BVerwG zu §45Abs. 9 hinzu, so dass es plötzlich ganz schnell ging. Die Diepholzer Verwaltung hat im Benehmen mit der Polizei beschlossen, alle Radwege überprüfen zu wollen.
Startschuss der Demontage-Aktionen war bereits Anfang Februar’11. Die Maßnahme wurde von der Presse begleitet, s. Presse-Artikel. Das größte Problem wurde noch darin gesehen, dass die Straßenreinigungslast nunmehr auf die Anlieger übergegangen ist.