1,50 m Seitenabstand zu Radfahrern — die Realität.
Seit der StVO-Novelle vom 29.4.2020 müssen Kfz beim Überholen von Radfahrern oder Fußgängern einen Seitenabstand…
Seit der StVO-Novelle vom 29.4.2020 müssen Kfz beim Überholen von Radfahrern oder Fußgängern einen Seitenabstand…
Wenn Du so dicht an parkenden PKW vorbeifährst, dann wirst Du ganz leicht Opfer einer…
Rechts, aber nicht rechts außen: Du musst lt. StVO zwar rechts fahren, aber nicht rechts…