Vermurkst und unsicher

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Acht verletzte Radfahrer wurden binnen fünf Jahren an der Einmündung B6 „Syker Straße“ / Herrenweide gezählt. Aber die NLStBV befindet es nicht für erforderlich, endlich mal Radwegefurten zu markieren. Jetzt fahren wir wieder einmal schweres Geschütz auf.

Zweirichtungs-Radweg an stark befahrener Ausfahrt

Die „Herrenweide“ ist die Ausfahrt aus einem Gewerbegebiet und Einkaufszentrum. Leider (!) sind Autofahrer/innen lediglich daran interessiert, sich schnell in den Verkehrsfluss der B6 einzufädeln. Dann sind Radfahrer, die obendrein aus der „falschen“ Richtung kommen können, nur störend. Aber die verantwortlichen Behörden machen es sich zu einfach. Denn die VERBINDLICHE Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gibt ihnen auf:


Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren.
(VwV zu §9 StVO)

 

Aha, „sind stets zu markieren“. Deutlicher geht es nicht. Aber die zuständige Straßenbaubehörde scheint es nicht zu jucken. Das ist Arbeitsverweigerung. Deshalb leiten wir wieder ein Verfahren nach dem Muster „B6 / Barrien“ ein, sofern die NLStBV nicht doch Einsicht zeigt und freiwillig markiert.

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