Mit Urteil vom 3. Mai 2012 hat das Verwaltungsgericht Hannover das mit Zeichen 254 vStVO angeordnete Durchfahrverbot für Radfahrer in der Straße „Auf der Heide“ in Syke für rechtswidrig erklärt. Der Rechtsstreit war erforderlich gewesen, weil die Straße für den Radverkehr gesperrt worden war, ogleich die ursprünglich erwarteten Verkehrsstärken bei weitem nicht erreicht wurden.
VG Hannover, Urteil v. 3. Mai 2012, 7 A 3749/11
Antrag vom 19-04-2011
Was lernen wir aus dem Urteil?
- An die Sperrung einer Straße für Radfahrer werden grundsätzlich hohe Anforderungen gestellt. Üblicher Kfz-Verkehr reicht nicht aus, um eine Sperrung zu begründen.
- Eine längere Umleitungsstrecke kann unverhältnismäßig sein.
- Unverhältnismäßig ist auch der fehlende Winterdienst auf der Umleitungsstrecke
Radfahrer unerwünscht
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch war gescheitert. Aus unerfindlichen Gründen sollten die Radfahrer die Strecke nicht befahren dürfen. Angeblich sei dies zu gefährlich, denn schließlich sei ja ein Gewerbegebiet in der Nähe und die Laster würden dort entlang fahren.
- Rechtsstreit Auf der Heide, Kreiszeitung 06-06-2011
Allerdings ist der Verkehr gar nicht so stark wie ursprünglich prognistiziert. Lediglich 3.500 Kfz/24 Stunden fahren dort mit durchschnittlich 60 km/h durch. 40-Tonner sind fast gar nicht zu sehen. Eine solche Verkehrsbelastung ist pipifax und rechtfertigt kein Durchfahrverbot für Radfahrer. Es heißt, die Radfahrer sollen die alte, ca. 200m westlich gelegene Trassenführung nehmen. — Schön und gut, aber weder gibt es eine saubere Ausschilderung der Umleitung noch ist die Radfahrer-Umleitung in den Winterdienst einbezogen.
Syke legte es auf einen Rechtsstreit an
Trotz mehrfacher Hinweise blieb das Rathaus Syke stur und war nicht bereit, sich auf der Grundlage der StVO, §45(9), mit uns auseinanderzusetzen. Dann hatte man dem Antragsteller angeboten, er könne ja eine ‚Ausnahmegenehmigung‘ gem. §46 StVO beantragen, um im Einzelfall vom Durchfahrverbot befreit zu werden. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist natürlich Unsinn, denn eine Ausnahmegenehmigungen darf nicht zum Zwecke des Unterlaufens von repressiven Verboten erteilt werden. Am Ende blieb also nur der Rechtsweg übrig.