Abgesehen von der Frage, ob man beim Radfahren im Winter kalte Füße bekommt oder nicht, steht der Radfahrer bei Eis + Schnee vor Zweifeln: gilt die Radweg-Benutzungspflicht auch bei Eis und Schnee?
Vielmehr ist es so, dass es eine Frage der Verkehrsdichte und des Umfeldes ist, ab wann die Autofahrer das Abweichen vom (benutzungspflichtigen) Radweg zu tolerieren geneigt sind. Vielen Autofahrern ist die StVO nämlich weder bekannt noch wichtig. Sie stören sich eher am „Hindernis Radfahrer“.
Auf einer schwach befahrenen Straße mit Überholmöglichkeit ist es den Autofahrern im Regelfalle pup-egal, ob dort ein Radfahrer fährt oder nicht. Wenn es aber nun wenige Überholmöglichkeiten gibt, dann sind manche Autofahrer geneigt, den Radfahrer auch dann auf verschneite Radwege zu verweisen, selbst wenn sie nicht einmal benutzungspflichtig sind.
Reifenwahl bei Schnee und Eis
Berufspendler und andere Ganzjahres-Radfahrer tun gut darn, sich ein paar Spike-Reifen zuzulegen. Der Schreiber dieser Zeilen fährt mit Conti Spike Claw 240 und hat beste Erfahrungen damit. Mit dem 240er kann man sogar auf spiegelglattem Eis ganz beruhigt fahren. Oberaffengeil ist es im Stadtverkehr, etwa beim Ampelstart: den Autofahrern drehen die Reifen durch, und ich ziehe mit meinen Spike-Reifen davon…..
Ein Kommentar
Ich bewundere ja immer wieder die Schüler, die selbst auf vereisten Geh-/Radwegen herumfahren anstatt die Fahrbahn zu benutzen.