Kreuz Meyer: Vorfahrtregelung bereinigt

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Am Knotenpunkt „Kreuz Meyer“ in Stuhr Seckenhausen wurden jetzt die „Vorfahrt achten“-Schilder (Zeichen 205 StVO) an den sogenannten Dreiecksinseln entfernt. Damit gilt für die Radfahrer die gleiche Vorfahrtregelung wir für den in gleicher Richtung fahrenden Kfz-Verkehr. Und abbiegende Kfz müssen den Radverkehr durchlassen.

Das Entfernen der Schilder erfolgte als Reaktion auf unseren erfolgreich geführten Musterprozess gegen den Landkreis Diepholz.

Am Knotenpunkt Kreuz Meyer gestaltete sich die Maßnahme unkompliziert, denn die Gemeinde Stuhr als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat sofort auf das vom ADFC erstrittene Urteil reagiert und die Umschilderung angeordnet.

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