Tempo 70 statt Tempo 100!!!! — K113 von Ristedt nach Warwe

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Ist Tempo 100 zwischen Syke-Ristedt und Stuhr-Warwe eine angemessene Geschwindigkeit? Wir meinen: „Nein“ und haben im Sommer 2022 die Überprüfung der zulässigen Geschwindigkeit veranlasst. Für die 1.200 Meter lange Strecke sind die Gemeinde Stuhr und der Landkreis Diepholz zuständig. Stuhr ist für 700 Meter auf dem eigenen Gemeindegebiet zuständig und der Landkreis ist für die 500 Meter auf dem Gebiet der Stadt Syke zuständig. Das Prüfverfahren läuft noch. [[ NACHTRAG: Erfolg!!! Reduktion auf 70 km/h wird erfolgen! ]]]

K 113 Ristedt nach Warwe

K 113 Ristedt nach Warwe

Zu schmal und zu viel Verkehr

Aus baulicher Sicht könnte man sich an den „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“, RAL orientieren. Und dann wiederum an den „Entwurfsklassen„. Tempo 100 kommt danach nur bei Straßen der Entwurfsklasse 3 (EKL3) in Frage. Solche Straßen haben eine Breite von 8,00 Metern. Die K113 ist aber lediglich 5,50m bis 6,00 Meter breit. Sie ist also viiiiiiel zu schmal für 100 km/h. Stattdessen sollen 6,00 Meter-Straßen nur mit 70 km/h befahren werden, insbesondere wenn Radfahrer+Fußgänger im Mischbetrieb auf der Fahrbahn abgewickelt werden.

Zwar kann man die Fahrbahn **ausnahmsweise** auch schmaler als 8,00 Meter machen, aber dazu bedarf es einer besonderen Ermessensausübung der Behörden. Gründe für eine „Ausnahme“ könnten sein: Es gibt absolut gar keinen Radverkehr. Es gibt absolut gar keine Kurven. Die Überhol-Sicht ist ewig lang. Wir glauben also nicht, dass überhaupt oder ein korrektes Ausnahme-Ermessen ausgeübt wurde. Zumal die Differenz zwischen der SOLL-Breite von 8,00m und der IST-Breite von 6,00m ganz erheblich ist. Da bedarf es einer sehr, sehr guten „Ausnahme“-Argumentation.

ERA: Radweg wäre zielführend

Wenn der Kreis oder die Kommunen an „Tempo 100“ festhalten wollten, dann müssten sie jedenfalls über den Bau eines Radweges nachdenken, vgl. „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA“. Denn die Kfz-Verkehrsstärke auf der K113 ist dermaßen hoch, dass (eigentlich) ein Radweg gebaut werden müsste, sofern es bei Tempo 100 bleibt. Hingegen könnte auf einen Radweg verzichtet werden, wenn die Straße wie eine „Entwurfsklasse 4“-Straße ausgebaut würde. EKL4 bedeutet: 70 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit und eigentlich auch Entfernung der Mittellinien.

Wie geht’s weiter?

Wir warten erstmal in Ruhe auf einen Bescheid beider Straßenverkehrsbehörden. Immerhin müssen sie sich einigen. Wir sind aber zuversichtlich, dass demnächst durchgängig „Tempo 70“ auf der Strecke gilt.

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