Plakataktion in Weyhe: Rad fahren auf der Fahrbahn erlaubt

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Mit dem Slogan „Rad fahren auf der Fahrbahn erlaubt“ wirbt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Kirchweyhe, Sudweyhe und Leeste um Akzeptanz für die geänderte Radverkehrsführung entlang der Hauptverkehrsstraßen. Denn innerhalb der geschlossenen Ortschaft gibt es keine Radwegbenutzungspflicht mehr, so dass Radfahrer also mehrere Wahlmöglichkeiten im Rahmen der StVO (Straßenverkehrsordnung) haben. „Das die Beschilderung geändert wurde, wird von manchem Auto Fahrenden nicht wahrgenommen und manchmal ungebührlich kommentiert.

Im Frühjahr 2023 wurden nälich die allerletzten Straßenabschnitte aus der Radwegbenutzungspflicht herausgenommen, weil sich auch 25 Jahre nach der sog. „StVO-Fahrradnovelle 1997“ keine Chance auf bauliche Verbesserung ergab. Mit den Großformatplakaten soll auf die geänderte Situation an den betreffenden Stellen hingewiesen werden. In Kirchweyhe z.B.: Kirchweyher Straße und Ruschkamp, in Sudweyhe die Sudweyher Straße und in Leeste die Angelser Straße.

Lesenswert ist der Kreiszeitungs-Artikel: die Redaktion hat sich auch bei der Polizeiinspektion und der Gemeindeverwaltung schlau gemacht.

Kreiszeitung 22-06-2023

Geänderte Verkehrsführung für Radfahrer auf den Hauptverkehrsstraßen in Weyhe

2 Kommentare

  1. Marc Obenauff on

    Moin, ich finde die Plakataktion sehr gut – Vielen Dank dafür!
    Ist es vielleicht vorgesehen oder möglich, die Plakate auch einmal in Stuhr aufzustellen (z.B. an der Blockener Straße in Alt-Stuhr)?

    Viele Grüße

    Marc Obenauff

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