Radfahrerfurten: schläfrige Landesbaubehörde hat’s endlich geschafft…(2 Jahre)

3

Im Juni 2023 wurden endlich die Radfahrerfurt-Markierungen an der B6 in Syke-Barrien markiert. Ein Trauerspiel, dass wir überhaupt erst eine Klage einreichen mussten, weil die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr freiwillig nicht in die Hufe gekommen war.

Unsichere Einmündungen und Grundstückszufahrten

Die B6 in Syke-Barren fällt durch recht viele Fahrradunfälle auf, die von unachtsam abbiegenden/einfahrenden Autofahrer*innen verursacht werden. Weil das Abbiegen immer mit Gefahren verbunden ist, müssen Radwege im Verlauf von Vorfahrtstraßen (wie hier die B6) immer mit ‚Radwegefurten‘ kenntlich gemacht werden (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, VwV-StVO). Im Landkreis Diepholz wird nicht im erforderlichen Maße auf diese Furten geachtet. Manchmal sind sie gar nicht vorhanden und manchmal sind sie nur noch als Fragmente vorhanden. – Das Fehlen solcher Furten ist ein Sicherheitsmangel und nicht akzeptabel.

B6 Barrien: Antrag ging ins Leere

Im Jahre 2020 listeten wir für die Verkehrsbehörde des Landkreises alle Mängel an den Verkehrszeichen und den Markierungen der Radverkehrsanlagen in der B6 in Syke auf. Während die Beschilderungen tatsächlich korrigiert wurden, stehen wichtige Markierungen immer noch aus. Deshalb haben wir im August 2022 eine Allgemeine Leistungsklage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht, um die Furtmarkierungen insb. bei Dello/Jet/Pizza/TÜV durchzusetzen.

[…] Ich erhebe Klage und beantrage,

1. den Beklagten zu verurteilen, die fehlenden oder abgängigen Radwegefurten im Zuge der Bundesstraße 6 in der Ortslage Syke / Syke-Barrien binnen 8 Wochen nach Rechtskraft des Urteils zu markieren oder durch den Verpflichteten / den Beigeladenen markieren zu lassen.
2. den Beklagten zu verurteilen, Radfahrerfurten verkehrsbehördlich anzuordnen, soweit noch keine verkehrsbehördlichen Anordnungen ergangen sind.

a) Syke-Barrien, B 6 / Ausfahrt „Dello+Jet+TÜV+FlyingPizza“
b) Syke-Barrien, B 6 / Einmündung „Rathausstraße“
c) Syke-Barrien, B 6 / Einmündung „Jahnstraße“
d) Syke-Barrien, B 6 / Einmündung „Glockenstraße“
e) Syke-Barrien, B 6 / Einmündung „Am Hohen Eck“

Begründung
[…]Die Bundesstraße 6 „Barrier Straße“ in Syke-Barrien ist meistenteils innerhalb der geschlossenen Ortschaft gelegen, beidseitig mit Wohnbebauung oder Gewerbe angebaut und eine ausgewiesene Vorfahrtstraße mit DTV = 20.000 Kfz / 24 Stunden..[…]

Beweis: Inaugenscheinnahme

I.
Aus Verkehrssicherheitsgründen müssen Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen ebenso wie Radwege mit sog. Radwegefurten gesichert werden. Das gilt für Radverkehrsanlagen mit Benutzungspflicht ebenso wie für solche ohne Benutzungspflicht, also auch für Gehwege / Radfahrer frei:

VwV Zu § 9 StVO, II. Zu Absatz 2
„Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren.“ (Hervorhebung vom Kläger)

VwV Zu § 9 StVO, Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4
„I. Radwege ohne Benutzungspflicht
Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass
1. der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt wird […]“ (Hervorhebung vom Kläger)
Die Furten müssen gemäß den Richtlinien für die Markierung von Straßen RMS und der ERA, Bild 14, in Breitstrich 0,25 m mit 0,50 m Strichlänge und 0,20 m Lücke ausgeführt werden. Die Furt ist in der Breite des Radweges bzw. Geh-/Radweges zu markieren. Eine Furt besteht aus 2 solcher Strichlinien. Eine etwaige Fahrbahnbegrenzung ist keine Radwegefurt i.S.d. VwV.

Die Radwegefurten dienen der Erkennbarkeit des Radweges und damit des vorfahrtberechtigten Radverkehrs gegenüber dem einmündenden / einfahrenden und wartepflichtigen Verkehr. Dies gilt ganz besonders dann, wenn der Radverkehr auf 2-Richtungs-Radverkehrsanlagen geführt wird.

Als Radfahrer, der die Radverkehrsanlagen entlang der Bundesstraße 6 in Syke-Barrien regelmäßig benutzt, werde ich in meinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit unmittelbar und persönlich verletzt. Denn der grundlose Verzicht auf die Sicherheitselemente „Radwegefurt“ seitens des Beklagten erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ich von einem wartepflichtigen Kfz umgefahren werde.

[…]

II.
Mit Antrag vom 05.08.2020 begehrte ich beim Beklagten den Erlass verkehrsregelnder Maßnahmen, insbesondere die Anordnung von Verkehrszeichen und Radfahrerfurten an den Einmündungen zur B6.

Schreiben HO vom 05.08.2020 —– K 1

Die Furten waren entweder gar nicht vorhanden oder unvollständig. Zur Wahrung der sicherheitsrelevanten Funktion ist aber eine regelmäßige Wartung der Markierungen erforderlich, so wie die anderen Straßenmarkierungen auch regelmäßig gepflegt und erneuert werden.

Unter dem 08.10.2020 sagte der Beklagte Markierungsarbeiten und Arbeiten an den Verkehrszeichen zu.

Schreiben Landkreis Diepholz vom 08.10.2020 —- K 2

Während die Verkehrszeichen an den Einmündungen zeitnah ergänzt wurden, steht eine Vielzahl wichtiger Markierungsarbeiten auch nach 2 Jahren aus. Insbesondere an der stark befahrenen Ein-/Ausfahrt zum hochfrequentierten Gewerbekomplex Autohaus Dello+Jet-Tankstelle+TÜV+FlyingPizza ist das Fehlen der Radwegefurten indiskutabel.

Beweis: Fotomappe vom 10.08.2022 —— K 3
Beweis: Inaugenscheinnahme

Deshalb ist Klage geboten.

Es wird angeregt, den Baulastträger beizuladen:

Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Nienburg
Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser

xxx, den 12.08.2022

Unfälle an der B6 Syke-Barrien

  • 15.12.2021 — Eine aus Richtung Barrien kommende, 53-jährige Pkw-Fahrerin aus Weyhe wollte am Dienstag früh um kurz nach 7.30 Uhr von der B6 nach rechts auf den Parkplatz des Discounters „LIDL“ abbiegen. Dabei übersah sie eine entgegenkommende, 19-jährige Fahrradfahrerin aus Syke. Es kam zum Zusammenstoß, durch den die Radfahrerin leicht verletzt wurde. An dem der Weyherin entstand Sachschaden von ca. 500 Euro.
  • 17.11.2021 —  Ein 61-jähriger Fahrer eines Pedelecs befuhr am Dienstag gegen 08.00 Uhr den Fahrradweg an der Barrier Straße (B 6). Eine 26-jährige Pkw-Fahrerin wollte vom Tankstellengelände auf die Barrier Straße einfahren und fuhr auf den Radweg. Der 61-Jährige erschrak, bremste stark und stürzte gegen den Pkw. Mit leichten Verletzungen wurde der 61-Jährige mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.
  • 10-11-2021 — Am Mittwoch, den 10.11.2021 gegen 17:45 Uhr bog ein 64-jähriger Syker mit seinem VW Caddy von der B6 (Barrier Straße) nach rechts auf das Tankstellengelände in Barrien ab und übersah dabei eine entgegenkommende Fahrradfahrerin. Durch den Zusammenprall wurde die 57-jährige Sykerin verletzt und musste durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Sachschaden beträgt ca. 500 Euro.
  • 28-05-2021 — …kam es im Kreuzungsbereich der Straßen „Herrlichkeit“/“Hachedamm“ in Syke, zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Radfahrerin. Eine 28-jährige Sykerin befährt mit ihrem PKW die Straße „Hachedamm“ und will nach links auf die Straße „Herrlichkeit“ (B6), in Richtung Bremen abbiegen. Dabei übersieht sie die von rechts auf dem Radweg mit ihrem Fahrrad fahrende 21-jährige Sykerin. Es kommt zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, bei dem die Radfahrerin leicht verletzt wird. Der Sachschaden wird auf 1100, — Euro geschätzt.
  • 07-01-2021 — Eine 58-jährige Frau aus Riede wollte am Mittwochmorgen gegen 7.00 Uhr mit ihrem VW von einem Grundstück auf die Barrier Straße einbiegen und übersah dabei einen 56-jährigen Fahrradfahrer aus Syke. Durch den Zusammenstoß stürzte der Radfahrer und musste mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Sachschaden beträgt ca. 650 Euro.
  • 28-08-2020 —- Eine 23-jährige Fahrradfahrerin ist am Donnerstag um 15.00 Uhr von einem Mann in einem silbernen Auto angefahren worden. Mehr ist leider nicht bekannt. Sie befuhr mit ihrem Fahrrad den Radweg an der Herrlichkeit in Richtung Barrien, als der besagte silberne Pkw aus dem Hachedamm auf die B6 einbog. Trotz des Unfalles ist der Mann einfach weitergefahren, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Unfallzeugen werden gebeten, die Polizei Syke, Tel. 04242 / 969-0, zu informieren.
  • 04-08-2020 — Ein 66jähriger Syker ist am Montagmorgen gegen 10.40 Uhr auf dem Fahrradweg auf Höhe der Ausfahrt eines Schnellrestaurants von einem PKW erfasst worden. Eine 42jährige Gödestorferin wollte den Parkplatz verlassen und kollidierte beim Queren des Radweges mit dem Fahrradfahrer, der in Richtung Barrien unterwegs war. Er stürzte beim Zusammenprall und verletzte sich, sodass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.
  • 07-11-2019 — Ein 48-jähriger Autofahrer aus Pestinghausen hat am Mittwoch um 11.40 Uhr die Vorfahrt einer 65-jährigen Fahrradfahrerin missachtet. Die Sykerin befuhr den Radweg in Richtung Barrien, als sie von dem PKW-Fahrer, der aus dem Hachedamm auf die B6 fahren wollte, übersehen wurde. Die Frau wurde leicht verletzt.
  • 18-09-2019 — An der Herrlichkeit ist es am Dienstag am späten Nachmittag zu einem Unfall, bei der eine Radfahrerin verletzt worden ist, gekommen. Eine 39-jährige Syker Autofahrerin kam aus dem Hachedamm und übersah beim Einfahren auf die B6 eine 57-jährige Fahrradfahrerin, die auf dem Radweg stadtauswärts fuhr. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß, bei dem die Fahrradfahrerin leicht verletzt wurde. Der Sachschaden beträgt ca. 100 Euro.
  • 31.08.2016 — Ein 43-jähriger VW Passat-Fahrer wollte am Dienstag gegen 09.45 Uhr von einem Grundstück auf die Barrier Straße auffahren und übersah dabei einen 60-jährigen, vorfahrtsberechtigten Fahrrad-Fahrer, der auf dem Radweg in Richtung Bremen unterwegs war. Es kam zur Kollision, der Radler stürzte und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Sachschaden: ca. 1.000 Euro

3 Kommentare

  1. Wie ging es denn aus? Wurde die Klage für erledigt erklärt? Wie hat das Gericht dann wegen der Kosten entschieden?

    • Wie ging es denn aus? Wurde die Klage für erledigt erklärt? Wie hat das Gericht dann wegen der Kosten entschieden?

      Als die Furten markiert worden waren, bin ich selber aktiv geworden und habe dem Gericht geschrieben, dass ich Erledigung erkläre und dass ich beantrage, die Kosten dem Beklagten aufzuerlegen. Das Gericht hat den Kreis um Stellungnahme gebeten. Der Kreis hat Erledigung erklärt und die Übernahme der Kosten erklärt. Vielleicht holt sich der Kreis die 483,- ja bei der Landesbehörde für Straßenbau wieder 😆😆😆😆

      • Wenn die Beklagte die Übernahme der Kosten erklärt, sollten diese sich auf 1/3 reduzieren, mithin nur 161 €.

Leave A Reply