Am 19.09.2023 hat die Verkehrsbehörde Stuhr ihre Planungen für die Tempo-Reduktionen in den Ortsteilen Moordeich und Stuhr im Ratsausschuss für Verkehr, Ordnung und Soziales (AVOS) vorgestellt. Statt 100 km/h ist demnächst nur noch 30 oder 50 km/h zulässig.
Sicherheit vor Kfz-Höchstgeschwindigkeit
Maßgeblich für die Beurteilung jeder einzelnen Straße ist die Sicherheit der Radfahrer, Fußgänger und anderer „schwächerer“ Verkehrsteilnehmer. Damit ergibt sich folgendes Schema:
- Wenn es normgerechte Geh- und/oder Radwege gibt, dann darf die Kfz-Geschwindigkeit eher höher sein. Solche normgerechten Geh-/Radwege gibt es in Stuhr jedoch selten bis gar nicht. Deshalb ist der „Mischverkehr“ der Normalfall und die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss entsprechend gering angesetzt werden.
- Die Fahrbahnbreite, die Kfz- und Radfahrer-Mengen sind einzubeziehende Parameter.
Rechtsgrundlage
Die novellierte VwV zu §1 StVO („Vision Zero“) verlangt von den Straßenverkehrsbehörden eine strengere Beurteilung der Gefahren. Jedenfalls muss/darf nicht erst abgewartet werden, bis eine große Anzahl Unfälle passiert ist.
In Vorbereitung: weitere Ortsteile
Gemäß dem AVOS-Beschluss von 2022 wird sich die Stuhrer Straßenverkehrsbehörde die Ortsteile nacheinander vorknöpfen. Außerdem fehlen noch Maßnahmen zu den Kreis- und Landesstraßen, weil die zuständige Straßenbaubehörde (NLStBV) die Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnungen sabotiert.
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