1,50 m Seitenabstand zu Radfahrern — die Realität.
Seit der StVO-Novelle vom 29.4.2020 müssen Kfz beim Überholen von Radfahrern oder Fußgängern einen Seitenabstand…
Seit der StVO-Novelle vom 29.4.2020 müssen Kfz beim Überholen von Radfahrern oder Fußgängern einen Seitenabstand…