Gefährliche Fahrbahn-Einbauten in Weyhe

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In der Gemeinde Weyhe ist es nach wie vor üblich, dass Einbauten in der Fahrbahn nicht gesichert werden. Das ist schlechterdings eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und abhilfebedürftig.

Die Gemeinde Weyhe weiß seit langer Zeit um die Gefahren, aber sie tut nichts. Es herrscht wohl die Maxime: wer dagegen fährt, hat selber Schuld.

Nun ist es so, dass es sich bei der Straße (Böttcherei, Leeste) um eine T30-Zone handelt. Man muss zwar mit Blumenkübeln o.ä. rechnen, nicht aber mit scharfkantigen, ungesicherten Einbauten, die im Dunkeln überhaupt nicht zu sehen sind. Wer dort im Dunkeln mit dem Fahrrad gegenfährt, der hat Glück, wenn ihm anschließend nur die Zähne fehlen.

So wäre es richtig:

Einbauten in die Fahrbahn gehören mit retroreflektierenden, rot-weißen Tafeln gesichert, Verkehrszeichen 630 StVO. In Weyhe verzichten man darauf im Wesentlichen aus ästethischen Gründen. — Schönheit vor Sicherheit. Das ist natürlich hochgradig rechtswidrig.

Hindernis mit reflektierender Tafel

Hindernis mit reflektierender Tafel

Rechtliche Würdigung

Zwar muss in einer Tempo 30-Zone immer mit verkehrsberuhigenden Elementen gerechnet werden. Allerdings muss die Möglichkeit gewahrt werden, die Straße mit der zulässigen Geschwindigkeit zu befahren – auch bei Dunkelheit. Soweit die Kommune also Hindernisse einbaut, die man nur bei deutlich geringerer Geschwindigkeit erkennen kann, dann musss sie eben die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabsetzen. Das tut sie aber nicht. Insoweit verletzt sie ihre Verkehrssicherungspflicht.

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