Gefährliche Momente für Radfahrer –– Diepholz und Sulingen

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Der ADFC Ortsverband Diepholz und die Polizeiinspektion Diepholz haben das Verkehrsunfallgeschehen mit Radfahrern in den Städten Diepholz und Sulingen unter die Lupe genommen. Wie dem Pressebericht des „Sonntagstipp“ vom 16.04.2017 zu entnehmen ist, beruhen viele Radfahrer-Unfälle in Diepholz und Sulingen nicht zuletzt auf dem Benutzung „linker“ Geh- und/oder Radwege. Und zwar ohne dass die Radfahrer die gebotene Obacht walten lassen, denn das Linksfahren ist anerkanntermaßen hochgefährlich und deshalb im Allgemeinen nicht zulässig. Wer als Radfahrer dennoch freiwillig „links“ fährt, sollte sich des Risikos bewusst sein und die Augen aufmachen. Oder lieber auf der Fahrbahn – oder auf dem rechten Radweg – fahren. Der Gesundheit zuliebe. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind ältere Menschen beim Linksfahren übrigens ganz besonders gefährdet, in einen Unfall verwickelt zu werden.

Sonntagstipp, 16.04.2017

Gefährliche Momente für Radfahrer

> Wolfgang Rehling appelliert an mehr Vorsicht im Verkehr

DIEPHOLZ / SULINGEN

sonntagstipp-diepholz-16-04-2017

Sonntagstipp 16-04-2017

(cck) > 280 Verkehrsunfälle mit Fahrradfahrern gab es im Jahr 2016 im gesamten Landkreis – 60 mehr als im Jahr zuvor. Laut des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) liegt die erhöhte Anzahl an Unfällen zum Teil an unachtsamen Verhalten der Verkehrsteilnehmer, aber auch an der schlechten Infrastruktur für Radfahrer. Der ADFC appelliert an mehr Vorsicht im Verkehr und fordert eine bessere Beschaffenheit des Radwegenetzes.

Michael Labott von der ADFC- Ortsgruppe Diepholz weist daraufhin, dass viele Unfälle durch unachtsames Verhalten im Straßenverkehr passieren würden. Vor allem beim Abbiegen und Passieren von Grundstückseinfahrten käme es regelmäßig zu Kollisionen. Auch der Verkehrssicherheitsberater der Polizei Diepholz, Wolfgang Rehling, weiß um diese Problematik: „Drei Viertel der Unfälle auf Geh- und Radwegen passieren an Nebenanlagen, davon wiederum drei Viertel auf der linken Seite.“ Das Problem liege darin, dass die ausfahrenden Pkw-Fahrer nur den Blick in die Richtung wenden, von der aus eine Gefahr auf sie zukommen könnte. So würde es auch beim Abbiegen an Kreuzungen regelmäßig zu Unfällen kommen. Rehling betont, dass Radfahrer am sichersten direkt auf der Straße aufgehoben seien, nämlich „dort, wo sie auch von allen anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden.“

Der ADFC spricht sich für eine Ausweitung der Radwegenetzes, darunter auch dem Bau von Radschnellwegen, aus. „Den meisten Straßen fehlt es aber schlichtweg an einer geeigneten Breite, um sie mit Radwegen nachzurüsten“, so Rehling. Bei Neubauten sei es relativ einfach, diesem Wunsch durch eine rechtzeitige Einbindung in der Planungsphase nachzukommen; bei bereits vorhandenen, schmalen Straßen gestalte sich der Ausbau aber oftmals schwierig. Rehling nennt hier als Beispiel die Lange Straße in Sulingen und das Bremer Eck in Diepholz. Den Bau eines Radschnellweg- Systems sieht er im Landkreis Diepholz als weniger sinnvoll an. „In Ballungsräumen sind Radschnellwege aber gewiss eine Bereicherung“, betont er. Laut Labott sei auch eine bessere Ausschilderung der Straße und auch der bereits vorhandenen Radwege nötig. Gerade Radfahrer, die sich nicht auskennen, seien auf eine gut kenntliche Ausschilderung angewiesen. Dazu äußert sich Rehling wie folgt: „Dieses Phänomen haben wir gerade bei dem Kreisel kurz vor dem Hallenbad in Diepholz. Hier gibt es die außerordentliche Regelung, dass die Radfahrer links herum fahren sollen.“ – was gerade in den Abendstunden häufig zu Unfällen führe. Die Pkw- und auch Radfahrer wären zum Teil nicht achtsam genug, würden die Ausschilderung übersehen oder sogar bewusst ignorieren. Als weiteres Beispiel nennt Rehling den Kreisverkehr vor dem Kaufhaus Ranck in Sulingen. Hier würden viele beim Ausfahren abkürzen und Radfahrer übersehen.

Positiv spricht sich der Verkehrssicherheitsberater der Polizei für die geforderte Genehmigung des Radverkehrs in der Diepholzer Fußgängerzone aus: Seitens des ADFC ist eine Öffnung der Fußgängerzone ab 20 Uhr gewünscht. „Das finde ich gut“, bestätigt Rehling. „Schließlich stören die Radfahrer niemanden in dem Zeitraum, wenn die Geschäfte geschlossen haben.

Bei einem sind sich sowohl Labott als auch Rehling einig: Damit die Anzahl an Unfällen minimiert werden kann, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. Wichtig sei weiterhin ein umsichter Umgang miteinander – sowohl bei Fußgängen, Pkw- und Radfahrern.

8 Kommentare

  1. Bin ich schon drin on

    Falsche Interpretation des § 8 StVO (Kreisverkerkehr) ?

    Seitdem ich als Verkehrsteilnehmer (PKW) in den letzten Jahren mehrer Zusammenstöße mit Radlern nur knapp verhindern konnte, habe ich mir Gedanken gemacht, was ich selbst falsch gemacht habe. Schließlich soll niemand durch mich zu Schaden kommen.

    Verstärkt in der Corona Zeit, habe ich mich deswegen mehrfacht als Radfahrer durch verschiedene Kreisverkerkehre geschlagen und sie mit der StVO verglichen.

    Hier mein Ergebnis:

    Verkehrsteilnehmer, genau genommen Fahrzeugführer ( dazu gehören gem StVO u.a. auch Radfahrer) haben im Kreisverkerkehr Radfahrern Vorfahrt zu gewähren. Dieser Satz allein gesehen klingt logisch und nachvollziehbar.

    Dennoch steckt der Teufel hier im Detail.

    Gemäß StVo gelten für einen Kreisverkerkehr u.a. folgende Regel.
    Ein Fahrzeugführer befindet sich nach passieren der Verkehrzeichen ( Kreisverkerkehr – blau mit 3 Pfeilen) auf der Vorfahrtberechtigten Fahrbahn (Kreisbahn).
    Um die Rechte des Kreisverkerkehrs für sich gelten zu machen, hat der Fahrzeugführer die vorgschriebene Fahrtrichtung ein zu haltren. (Fahrtrichtung gegen den Uhrzeigersinn)
    Bein Einfahren auf die Kreisbahn ist die Vorfahrt zu beachten , da es sich hier gem. StVO um ein abbiegen im Sinne der StVO handelt. ( Obwohl es sich hier um eine Fahrtrichtungsänderung handelt, darf an diesem Punkt keine Fahrtrichtungswechsel angezeigt werden )
    Beim verlassen ist dieses Abbiegen aus der Kreisbahn jedoch vorgeschrieben.
    Da es sich auch hier um einen Abbiegevorgang handelt. Also in diesem Fall, von der Vorfahrtstrasse (Kreisbahn) in die Ausfahrtstrasse. Dabei sind Radfahrer rechts neben der Fahrbahn in der selben Fahrtrichtung, vorfahrtberechtigt. (rechts – vor – links , da keine Verkehrsregelden Zeichen vorhanden sind)
    Ein Verkehrsteilnehmer der schon beim einfahren in die Kreisbahn einen Fehler macht, verstößt gegen diese Regel und kann sich wohl kaum die Rechte aus dieser Regel für sich in Anspruch nehmen. Quasi würde ein solcher Radfahrer hier einen Geisterfahrer darstellen und auf Vorfahrtreche die sich auf den § 8 StVO nicht berufen können.

    Schaut man in den aktuellen Tatbestandskatalog des Bundes zur StVO, findet man auch gleich den Tatbestand für Radfahrer

    Um diesen Gefahrenpunkt, bzw. besser Gesagt Konfliktpunkt bereits vor dem Kreisverkerkehr zu kären, findet man in den Bundesweit geltenden Verwaltungsvorschriften klare Anweisungen wie ein Kreisverkerkehr zu gestalten ist.

    So ist die Verwaltung dazu verpflichtet, an sämtlichen Zufahrten die entsprechenden Verkehrszeichen auf zu stellen. Und diese gelten für Radfahrer als Fahrzeugführer gem StVo ebenfals.

    Folglich kann ein Radler keinen Rechtsansprüche bzgl Vorfahrt gem §8 StVO erwirken, wenn er schon gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, weil er sich regelwiedrig in Kreis bewegt.

    Die Aussage des § 8 StVO, das Radfahrer generell vorfahrtberechtigt sind, ist somit nicht nur falsch, sondern kann schwerwiegende Flogen nach sich ziehen. Verlust des eigenen Versicherungsschutzes.
    Der allgemeine Glaube, das Autofahrer immer Schuld haben, kann man in Aktuellen Gerichtsurteilen ebenfals widerlegt werden.
    So urteilte ein Gericht wegen schweren Verstoßes eines Fußgängers die erhöhte Betriebsgefahr eines Kleintansporters. Fazit: In diesem Fall erlosch der Anspruch des Fußgängers auf Rechtsanspruch.
    In einem anderen Urteil wurde eine Radfahrerin ebenfals der Anspruch auf Schadensersatz widersprochen. Die Radfahrerin mußte sogar dem KFZ-Führer Schmerzensgeld zahlen und den Schaden am KFZ ersetzen. Kann ganz schön teuer werden bei einem 50.000 Euro Auto wie einem Tessler. Dazu kann die Versicherung des Radlers auch noch die Zahlung verweigern.

    Aus diesem Grund frage ich mich, wie Radfahrer behaupten können, sie haben Recht, obwohl sie nicht einmal auf den Vertrauensgrundsatz achten, der in der StVO weit über dem §8 StVO in §1 StVO Grundlage für jeden Verkehrsteilnehmer gelten.

    Unwissenheit, oder falsche Aussagen sind hier bestimmt fehl am Platz.
    Und wie ein Sprichwort sagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Durch einen kürzeren Weg, kann ein Radler hier schnell den Kürzeren ziehen.

    Fazit: Wer sich an die Regeln hält, sollte nicht auch noch bestraft werden. Egal ob er mit dem Rad oder mit dem E-Auto unterwegs ist.

    Wer selbst einmal prüfen möchte, sollte sich einmal folgende Quellen zu Herze nehmen und sich nicht nur auf einzelne Sätze berufen.
    Quellen:
    StVO , klick hier
    Erläuterungen zur StVO, klick hier
    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog klick hier
    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung klick hier

    p.s. Wer nun denkt, das oben genanntes nur für LKW, PKW, gilt, sollte sich einmal einen Kreisverkerkehr vorstellen, indem sich nur Radfahrer bewegem (ob mit oder ohne E-Antrieb ist dabei egal) und das Regelwerk der StVO dort anwenden. Schnell wird der Denkfehler klar.

    In einem Kreisverkerkehr kann es nur eine Richtng geben! Für Alle!!!

    Und noch eine Frage am Schluß: Wäre es vielleicht sinnvoller und sicherer, sich an Bundesweit geltende Rechte zu halten, anstatt Fehler auf den Rücken der schwächeren abzuwälzen. Denn Radfahrer müssten ja beim Ausweichen untereinander den Raum der Fußgänger nutzen. Rechtsfahrgebot beim Überholen z.B

    • Seitdem ich als Verkehrsteilnehmer (PKW) in den letzten Jahren mehrer Zusammenstöße mit Radlern nur knapp verhindern konnte, habe ich mir Gedanken gemacht, was ich selbst falsch gemacht habe.

      Wir *der ADFC* haben auch von Beginn an gegen die Freigabe des LInksfahrens opponiert, zumal die Freigabe wohl rechtswidrig sein dürfte. Aber weder die Bevölkerung noch die Polizei noch die Verwaltung interessierte sich dafür. Also bleibt es wie es ist und hin+wieder wird ein Radfahrer umgefahren. Ähnlich ist es meines Wissens in Vechta, denn dorthin hat Diepholz das Linksfahren exportiert.

      • bin ich schon drin on

        Ahhhh
        rechtswidrig sein dürfte?

        Und warum lässt der ADFC dieses nicht Prüfen?
        Kaum ein Bürger als Radler würde gegen dies angehen. Ist ka kürzer und schneller.
        Eltern sind froh, das ihre Kinder mit dem Rad zur Schule fahren. Wie ist egal. Und umweltfreundlich ebenso. Aber sicher? Wem interessiert das? Der Autofahrer ist eh der Böse Wolf.

        Welche Gründe gab es für ein solches Chaos seitens der Behörde?

        Wird sich in der Verwaltung nicht an Verwaltungsvorschriften gehalten?

        Es gibt nur 2 Möglichkeiten…. entweder ist der Radweg im oder außerhalb des Kreisverkehrs.
        Folglich gibt es auch nur 2 Möglichkeiten der Vorfahrtregelung.
        1. KV = alle in eine Richtung, mit gleichen Rechten und Pflichten
        2 Radweg = an sämtlichen Kreuzspunkten zu andern Fahrbahnen gilt
        ohne VZ = Grundregel rechts-vor-links
        mit paarweise angeordneten Vorfahrtzeichen – diese regeln die Vorfahrt
        Lichtzeichenanlage (Ampel) – übergeordnet
        darüber Verkehr regelde Polizei.

        Verkehrsexperten baupten das es anders nicht möglich ist.

        Die Aussage ist auch ohne ABI falsch. siehe weiter unten. Es geht auch anders!

        Allein das Titelbild zu diesem Thema sollte zeigen, das hier VZ im Widerspruch stehen.
        Einerseits wird der Fahrzeugführer ( incl Radler) dazu aufgefordert die Vorfahrt zu beachten und die vorgeschriebene Fahrrichtung ein zu halten. Und dennoch ist mit Radfahrer aus beiden Richtungen …..

        Und der „ADFC“ als Verein behauptet das es rechtswidrig sein könnte?

        Was sagen denn Experten dazu?

        Was mache ich denn als Radfahrer an dieser Stelle, ohne Rad?
        „Scotty beam me up“

  2. Richtig : Es gibt keine 2-Richtungs-Radwege in einem Kreisverker. Es sei denn jemand möchte das Rad neu erfinden.
    Das es auch anders geht und von Verkehrsexperten leicht erklärt werden kann… zeigt dieser Artilkel.
    https://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/radler-muessen-gleiche-richtung-autos-fahren-3022674.html
    Leider wird man in Diepholz gleich als Nestbeschmutzer deklariert, wenn man Verbesserungen aufzeigt, die nicht aus Diepholz kommen.
    Schade, wie ich finde, denn baulich sind die KV echt gut gelungen. Nur das drum herum passt nicht.

  3. Falsch verstanden. ..
    Wie ich selber erfahren durfte, wird die Vorfahrt beim verlassen des Kreisverkehr am hallenbad diepholz nicht oder falsch verstanden nach den Aussagen verschiedener Artikel im Kreisblatt. Dort wurde darauf hingewiesen das dort radfahrer in beiden Richtungen gegenüber den Autos Vorfahrt haben. Was allerdings gemäß stvo nicht rechtens ist. Radfahrer bzw. Verkehrsteilnehmer die im einem Kreisel sich bewegen haben eine vorgeschriebenE Richtung ein zu halten. Dich wie sieht es an diesem Kreisel aus? Beim verlassen des Kreisels verstoßen regelmäßig radfahrer gegen diese Regelung. Ja berufen sich darauf das es so in der Zeitung gestanden hat. Unterstützt wird dieser Glaube durch aufstellen von Schilder „Radweg“ die jedoch keine Vorfahrt regeln.
    Selbst als radfahrer in Münster unterwegs wird eine solche Missachtung konsequent verfolgt. In diepholz jedoch springt ein Polizist freundlich beiseite wenn er von einem radfahrer tagsüber in einer Fußgängerzone angeklingelt wird. In Münster der Fahrrad Stadt undenkbar. Und in dieser Stadt macht das radfahren dennoch spass. Regeln sollten überall gelten und nicht neu geschrieben werden weil bei der radwegplanung geschlafen wurde.

    • Richtig, der Kreisel ist schrottig geplant und das Links-Herum-Fahren ist eine Katastrophe. Vermutlich ist die Beschilderung rechtswidrig, denn einen Kreisverkehr (Z215) ‚links herum‘ gibt es lt. StVO nicht… bzw. nur in DH.
      Betreffs Vorfahrt: ich kenne die erwähnten Artikel im Kreisblatt nicht, aber eigentlich sind die Verhältnisse klar: Wer in den Kreisel einfährt, muss Vorfahrt gewähren (Z205 vor der Radfahrerfurt). Wer mit dem Kfz aus dem Kreisel herausfährt, muss entgegekommende oder neben ihm fahrende Fahrzeuge durchlassen (§9 StVO Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren). D.h. die Radfahrer haben zwar kein eigenes „Vorfahrtrecht“, aber die anderen müssen ihnen Vorfahrt bzw. Vorrang gewähren. Auch dann, wenn sie ‚falsch‘ herum fahren.
      Die Verkehrsbehörde könnte Z215 „Kreisverkehr“ gegen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts“ mit Zusatz „Radfahrer frei“ austauschen. Dann hätte man eine rechtmäßige Beschilderung, aber am Links-herum-Gegurke und den Unfällen ändert sich natürlich nichts.

      • Der Kreisverkehr ist nicht schrottig geplant! Ein Kreisel soll den Verkehr am laufen halten. Für Kreisverkehre gelten klare einfache Regeln. Kreisverkehre haben weniger Konfliktpunkte. Doch hier werden neue Konfliktpunkte produziert. Ich finde es unverantwortlich Schüler und ältere Radfahrer auf E-bikes dazu verleiten, Geisterfahrer zu werden die dann auch noch die schwächeren aller Verkerhsteilnehmer ihren Schutzraum berauben. Den Fußgängern ! ! ! Denn ein ausweichen eines entgegenkommenden Radfahrers, zwingt mich z.B. auf den Fußgängerüberweg aus zu weichen. Oder eben in den KFZ-Verkehr zu springen. Oder halt einen Zusammenprall in Kauf zu nehmen.
        So fördert man mit Sicherheit nicht das Verständnis auf Gegenseitige Rücksichtsnahme. Eher das „ICH habe ‚Vorfahrt-Verhalten“ zukünfitiger KFZ-Fahrer.
        Verantwortungsvolle Verkehrsführung für alle sieht anders aus.

        Meine Meinung – und die muß ja nicht richtig sein.

        Vielleicht findet sich jemand der diesen Kreisverkehr mal rechtlich auf Konformität mit der StVo prüft. Ich habe da so das Gefühl, als würden sich Radfahrer garnicht im Kreisverkehr bewegen, sondern auf einem um einen Kreisverkehr geführten Radweg . Und das wäre schrecklich, wenn es doch irgendwann man zu einem GAU kommen würde. Vorbeugen und richtig aufklären, wäre weniger schmerzvoll.

      • Doch hier werden neue Konfliktpunkte produziert.

        Sag ich ja, schrottig geplant… 😉
        Aber egal, Ihre Ausführungen insb. zum Fußgängerverkehr sind völlig richtig. Der umlaufende 2-Richtungs-Radweg hat nicht einmal die VwV-Mindestbreite von 2,40 Metern. Diese Mindestbreite müsste angesichts des Schülerverkehrs (Schulzentrum gleich um die Ecke) und des notwendigen Kurvenfahrens (Schräglage) noch verbreitert werden. Aber: stattdessen ist der Weg schmaler. Ich glaube 1,80 Meter. Also fahren die Leute tatsächlich zwangsweise auf dem Gehweg. Ja, ja, es ist eine Katastrophe.
        Den Schülern passiert natürlich nichts, weil sie im Pulk auftreten und sich in der Gruppe Freie Fahrt erzwingen.

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