In der Ortsdurchfahrt Syke der Bundesstraße 6 wurde erwartungsgemäß die Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Für den Radverkehr ist die Benutzung der Fahrbahn, die bisher zulässig und ungefährlich war, neuerdings verboten.
Zur Vorgeschichte:
Die Ortsdurchfahrt wurde im Jahr 2007/2008 neu gebaut. Es sollten auch die Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr verbessert werden.
Bereits im Planfeststellungsverfahren hatte der ADFC interveniert, dass gemeinsame Geh- und Radwege keineswegs geeignet sind, eine Verbesserung der Verkehrssituation herbeizuführen, zumal die Wege im Regelfalle viel zu schmal trassiert sind. Gemeinsame Geh- Radwege sind innerorts auch nicht zulässig. Ausnahmen gelten nur für ländliche Ortsdurchfahrten. [ADFC Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren, 2005]
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, die Polizeiinspektion Diepholz, die Straßenverkehrsbehörde (LK Dieholz) und die Stadt Syke haben die ausführlich begründeten Hinweise des ADFC jedoch in den Wind geschlagen. Die Behörden haben sich nicht einmal ernsthaft mit den Alternativen „getrennte Geh- / Radwege“, „Radfahrstreifen“, „Schutzstreifen“ befasst. Sie haben ausschließlich „gemeinsame Geh- Radwege“ ins Auge gefasst.
Zu guter Letzt hat man obendrein auch noch ein Haltestellenhäuschen mitten auf den gemeinsamen Geh-/Radweg gestellt, obgleich diese Einbauten gar nicht im Planfeststellungsverfahren vorgesehen waren.
Folgen
Die Stadt Syke hat nun ein Interesse daran, dass diese Fläche NICHT als „Gehweg-Radfahrer frei“ ausgewiesen wird, denn dann hätte sie die Baulast zu tragen. Stattdessen möchte man die Baulast der Bundesrepublik Deutschland aufdonnern, und deshalb sollen es „benutzungspflichtige Geh-Radwege“ sein. Der ADFC sieht jedoch nicht ein, dass aus Gründen fiskalischer Winkelzüge darauf verzichtet wurde, sinnvolle Radverkehrsführungen überhaupt ins Auge zu fassen. Also soll die Verkehrsfläche doch bitteschön jetzt auch so ausgewiesen werden, wie sie geplant wurde: Als „Gehweg – Radfahrer frei“. — Mit Baulast bei der Stadt Syke….
Oben: Haltestelle ‚Herrlichkeit‘. Erwartungsgemäß wurde das Zeichen „Gehweg – Radfahrer frei“ jetzt gegen „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ ausgetauscht. Damit wurde die Radwegbenutzungspflicht und ein Fahrbahnverbot angeordnet.
28.06.2010:
Schreiben an die Straßenverkehrsbehörde