Jeder Radfahrer kennt das Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“. Aber muss man wirklich vom Fahrrad absteigen oder darf man das Verkehrsschild ignorieren?
Ja und nein — es kommt drauf an
Einerseits…
Zuerst einmal entfaltet das Schild „Radfahrer absteigen“ für sich allein keine Wirkung. Es ist ein sog. „Zusatzzeichen“, d.h. „Radfahrer absteigen“ soll und kann die Aussage anderer Verkehrszeichen ergänzen. Allerdings wird das Zusatzzeichen häufig alleine aufgestellt, und dann entfaltet es sebstverständlich keine Wirkung. Man kann das Zeichen getrost ignorieren.
Andererseits…
Manchmal steht „Radfahrer absteigen“ auch im Zusammenhang mit anderen Verkehrszeichen (z. B. Z 239 „Fußweg“; Z 254 „Verbot für Radfahrer“). Dann darf der Radfahrer aber sowieso nicht weiterfahren, wegen des Z 239 „Gehweg“ bzw. Z 254. — Ein Zusatzzeichen ist überflüssig.
Hingegen ist die Kombination Z 237 „Radweg“ (sowie Z 240 „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ und Z 241 „getrennter Rad- und Fußweg“) in Kombination mit „Radfahrer absteigen“ Quatsch bzw. rechtswidrig. – schließlich kann nicht einerseits mit Z 237, 240, 241 die Radwegbenutzungspflicht für Radfahrer angeordnet werden, um die Radfahrer dann per Zusatzzeichen zum Absteigen zu zwingen und damit zum Fußgänger zu machen.
Wegen § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme / ständige Vorsicht usw.) ist das Zeichen aber ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die nachfolgende Strecke NICHT in Ordnung ist. Wer da durchbrettert und entweder sich selbst oder jemand anderen in Gefahr bringt, handelt (grob) fahrlässig. Besser ist es deshalb, dann auf der Fahrbahn zu fahren.
Kein Grund, das Zeichen anzuordnen
Daher gibt es keinen vernünftigen Grund, das Schild „Radfahrer absteigen“ überhaupt einzusetzen; es gibt immer eine bessere Lösung. Ohnehin soll der Radverkehr – wie für den Autoverkehr ganz selbstverständlich – grundsätzlich eine befahrbare Führung im Baustellenbereich erhalten.
Lösung: Fahrbahn benutzen!
Am besten benutzt man die Fahrbahn, wenn „Radfahrer absteigen!“ auftaucht. Denn alles andere ist ja wohl nicht gewollt oder offenbar mit Gefahren verbunden, denen man sich nicht aussetzen sollte.