Weyhe: Runter vom Gehweg in Tempo 30-Zonen

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In Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes 2019 werden in Weyhe nun in allen Erschließungsstraßen, wo noch „Gehweg / Radfahrer frei“ beschildert ist, die Freigabe zum Radfahren aufgehoben. Der Bauhof wird im Laufe der nächsten Wochen 200 Schilder und etliche Masten einsammeln.

Überflüssige Freigaben

Die Beschilderung „Gehweg / Radfahrer frei“ wurde 1998 aufgestellt, als die Radwegebenutzungspflicht aufgrund der damaligen „StVO-Fahrradnovelle“ gefallen war, aber man den ‚unsicheren‘ Radfahrern nicht zuviel zumuten wollte. Denn damals war in den sog. Erschließungsstraßen, also Nebenstraßen mit eher geringer Verkehrsbedeutung, noch 50 km/h zugelassen, weil die Tempo 30-Zonen noch nicht so verbreitet waren.

Anfangs der 2000er Jahre wurden dann aber in Weyhe großflächig Tempo 30-Zonen eingerichtet, weil seit der StVO-Novelle 2001 keine besonderen Anforderungen an die bauliche Gestaltung von T 30-Zonen mehr gestellt wurden. So kam es, dass dann viele mit „Radfahrer frei“ ausgewiesenen Wege plötzlich innerhalb einer Tempo 30-Zone lagen. Normalerweise hätte also bereits vor etlichen Jahren die „Gehweg / Radfahrer frei“ entfernt werden können, aber da die Beschilderung nicht großartig gestört hatte, blieb sie erstmal stehen.

Doch jetzt ist eine andere Situation. Denn mit der rasanten Zunahme der Zahl der Elektro-Fahrräder nimmt die durchschnittliche Geschwindigkeit des Radverkehrs erheblich zu. Insbesondere sinkt auch die Zahl der Langsamfahrer, denn gerade die früheren Langsamfahrer rüsten elektrisch auf und dürften nun überhaupt kein Problem mehr haben, in einer Tempo 30-Zone im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitzuschwimmen. Also hat der Radverkehr wirklich nichts mehr auf dem Gehweg zu suchen. Jedenfalls nicht in einer Tempo 30-Zone.

Kinder weiterhin erlaubt

Natürlich dürfen Kinder auch weiterhin auf Gehwegen fahren. Mehr dazu findest Du HIER.

4 Kommentare

  1. Roul Oldenburger on

    Schön und gut wenn 30‘er Zonen nun so bzgl. der Radwege angepasst wurden. Warum dass aber unbedingt in der Hombachstraße sein musste erschließt sich mir nicht. Gut, man will Regelungen einheitlich umsetzen… dann aber doch bitte auch konsequent: Die Fahrradkennzeichnung geht bis an die B6. Die 30‘er Zone endet aber bereits an der Lange Reihe.

    Ich wünsche mir, dass die 30‘er Zone ähnlich bis an die B6 durchgezogen wird.

    Und ich würde mir wünschen, dass die Abstandsregelung sowie das Parkverhalten durch Polizei und Ordnungsamt stärker kontrolliert werden würde.

    Sind 30‘er Zonen eigentlich zeitlich begrenzt?
    Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass quasi ab 19 Uhr hier 50, 60 oder manchmal auch 80 km/h gerast wird.

    • Die Hombachstraße ist leider etwas unglücklich, weil ewig lang und gerade. Manch‘ Autofahrer/in fühlt sich zum Rasen verleitet. Die Verkehrsbehörde hat bereits Fahrrad-Piktogramme markiert, damit Radfahrer jedenfalls nicht weggehupt werden. Es ist einfach ein Kreuz mit den Kfz. Immerhin haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich die Situation langsam bessert, je mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Offensichtlich setzt ein Lerneffekt ein….

  2. Alf Göbbert on

    Ich wisst schon, dass Radfahrer frei nur Schrittgeschwindigkeit bedeutet? Das also E-Biker auf einem solchen Fußweg auch mit dem Schild nichts zu suchen haben.
    Ist eigentlich ein Radfahrer-frei-Weg auch einer der Radwege, die laut StVO in 30-Zonen ausdrücklich verboten ist?

    • wisst schon, dass Radfahrer frei nur Schrittgeschwindigkeit bedeutet?

      Wir wissen es und propagieren es seit 20 Jahren 😊. Und wie wir oben schrieben, ist jetzt mit der Vielzahl der Pedelecs sowieso Schluss mit lustig. Zutreffen ist, dass (Daumengas-) „E-Bikes“ keine Fahrräder sind, aber Pedelecs sind sehr wohl Fahrräder im Sinne der StVO und dürfen auf freigegebenen Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Aber wer hält sich daran?

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