Fehler beim Radwegebau

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Immer wieder werden die gleichen Fehler beim Bau von Radwegen begangen. Nicht nur in der Vergangenheit wurde einiges verkehrt gemacht bei der Anlage von Radwegen, sondern viele Fehler werden auch bei Neuanlagen immer wieder begangen, obwohl mit der „ERA 95“ seit 10 Jahren ein umfassendes technisches Regelwerk zur Verfügung steht.

  • Bordsteinabsenkungen

  • Ein Fahrrad ist doch kein Geländewagen! Unebene Bordsteinabsenkungen sind intolerabel. Technisch ist es kein Problem, den Übergang von der Fahrbahn auf den Hochbord eben zu gestalten.
    Memminger Rillenstein
  • Berg- und Talfahrten

  • Die meisten Radwege im Landkreis Diepholz sind an jeder Grundstücksauffahrt heruntergepflastert, so daß man alle 10 Meter 10cm runter und wieder 10cm rauf fahren darf. Wer sich das ausgedacht hat, muß verrückt gewesen sein. Dabei ist es schon lange Stand der Technik (ERA 95), daß die Radwege in einer Ebene durchgezogen werden, und die Grundstücksauffahrten nur direkt im Bereich des Fahrbahnrandes abgesenkt werden.
  • gefaste Pflastersteine

  • Wenn mit angeschrägten („gefasten“) Steinen gepflastert wird, dann entstehen Spurrillen im Radweg. Erst recht dann, wenn auch noch ganz ‚intelligent‘ gepflastert wird und die Lücken zwischen den Steinen auf einer Linie in Fahrtrichtung liegen.
    Man hat dann das Gefühl, in Straßenbahnschienen zu fahren.
    fahrradfreunliche Stadt Syke
  • unzureichender Unterbau

  • Sehr viele Radwege werden als Parkplatz oder Haltestelle für Kfz, auch von LKW missbraucht. Da die Radwege aber meist nur mit leichtem Gerät befestigt sind, werden sie schnell holperig und zerstört.
  • Stellplatz für Infrastruktur

  • Was haben Ampelmasten, Verkehrsschilder oder Poller auf dem Radweg zu suchen? Nichts. Dennoch an vielen Stellen zu sehen, sogar bei Neubauten.
    fahrradfreundliche Stadt Syke

Konsequenzen für die Benutzungspflicht

Wenn die Straßenverkehrsbehörden korrekt nach Recht und Gesetz arbeiten würden, dann dürfte auf Wegen mit den oben zitierten Schäden keine Benutzungspflicht mit den Schildern

angeordnet werden. Solche Wege dürften bestenfalls Radwege „ohne Benutzungspflicht“ oder Gehwege sein.

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