Sichere Querungsstelle an der K116 / Ristedt wird konkret

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Am Beginn und am Ende eines linken Radweges ist eine sichere Querungsmöglichkeit vorzusehen (Verwaltungsvorschrift). In der K 116 zwischen Syke-Ristedt und Weyhe-Melchiorshausen wird demnächst wohl eine vernünftige Querungsmöglichkeit nachgerüstet.

 

Aufstellfläche in Fahrbahnmitte

Ristedt neue Querungsstelle

Ristedt neue Querungsstelle

Wir haben vorgeschlagen, dass eine ca. 8 m lange und 2 m breite Aufstellfläche in Längsrichtung eingerichtet werden soll. Diese Aufstellfläche kann in dem bisherigen Linksabbiegestreifen Platz finden. Wer mit dem Fahrrad aus der Ortsmitte Ristedt auf der Fahrbahn herangefahren kommt, der kann die Aufstellfläche sehr bequem erreichen und bei Bedarf den Gegenverkehr abwarten.

Im Moment (Juni 2020) ist die Umsetzung noch nicht beschlossen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte es so kommen. Eine zusätzliche Querungsstelle für Fußgänger soll bei der Gelegenheit auf Höhe der Bushaltestelle direkt an der Kreuzung nach Leerßen eingerichtet werden.

Unübersichtliche Kurve und dunkle Baumkronen

Der Beginn des Radweges liegt direkt am Ortsausgang, wo die Kfz mit hoher Geschwindigkeit hereinfahren bzw. aus dem Ort heraus beschleunigen. Der linke Radweg beginnt in einem Bereich, wo beidseits der Straße uralte, hohe Bäume stehen. Im Vergleich zum offenen Gelände ist es also sehr dunkel. Des weiteren liegt der Bereich direkt hinter einer Kurve. Insgesamt sind es also sehr schlechte Bedingungen für Radfahrer, um dort zu queren.

 

Im Jahre 2015 hatten wir beim zuständigen Landkreis Diepholz beantragt, a) die Radwegbenutzungspflicht auf dem rechten Hochbordweg aufzuheben und b) sich Gedanken über die notwendige Querungsmöglichkeit zu machen. Immerhin wurde die Radwegbenutzungspflicht auf dem verlotterten rechten Weg aufgehoben, und das Ende des Weges wurde insoweit gesichert, dass Ortsfremde nicht in den Graben fahren (bei den Milchkannen, ‚Auf Wiedersehen!‘).

Über die notwendige sichere Querungsmöglichkeit haben wir niemals einen Bescheid erhalten. Also wurde 2018 Klage eingereicht. Im schriftlichen Verfahren hat der Landkreis Mitte 2019 angedeutet, dass er eine solche sichere Querungsstelle herstellen will. Mit Gerichtsbeschluss vom 17.10.2019, VG Hannover – 7 A 2279/19 -, wurde dem Landkreis nun Druck gemacht, eine rechtskonforme Lösung umzusetzen. So wie es derzeit ist, darf es nicht bleiben.

Präzedenzfall vor Gericht entschieden

Im parallelen Verfahren K 121 / L 340 (Az. 7 A 6675/17, VG Hannover) ist der Landkreis mit wehenden Fahnen untergegangen. Das Urteil lässt an Deutlichkeit nicht missen. Die Verwaltungen werden sich also künftig beim Ende „Linker Radwege“ verstärkt Gedanken machen müssen.

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