Furtmarkierungen werden vernachlässigt

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Im LK Diepholz werden die „Radwegefurten“ schlichtweg nicht markiert. Ein Sicherheitsmangel.

Wenn ein Radweg entlang einer Vorfahrtstraße verläuft, dann muss an Kreuzungen und Einmündungen immer eine sogennante „Radwegefurt“ markiert werden. Denn Radfahrer leben auf Radwegen gerade deshalb gefährlich, weil die Autofahrer beim Abbiegen nicht aufpassen: entweder respektieren sie den Radweg bewusst nicht oder sie erkennen ihn gar nicht, weil die Furten fehlen.

Baubehörden sind nachlässig

Die Baubehörden im Landkreis Diepholz sind äußerst nachlässig, was die Markierung der sicherheitsrelevanten „Radwegefurten“ betrifft. Einerseits wird zumeist nur billige Fahrbe verwendet, die dann nach 6 Monaten heruntergefahren ist. Aber anstatt neue Farbe aufzutragen wird dann 6 Jahre weggeschaut und nichts getan. Die Behörden kommen Ihrer Verpflichtung bewusst nicht nach. Dumm nur, dass viele Radfahrer glauben, sie seien auf den Radwegen besonders sicher. Pech gehabt.

In Syke-Gessel hat es z.B. 9 Monate (!!!!!) gebraucht, bis die Markierungen aufgebracht wurden, nachdem wir das Fehlen angemahnt hatten (zuständig: Landkreis und NLStBV). — Das Aufstellen von blauen Lollis („Radwegbenutzungspflicht“) geht den Behörden zumeist flotter von der Hand, obgleich die ‚Lollis‘ rein gar nichts an Sicherheit bringen. Aber leider ist die Kenntnis über sicherheitsrelevanter Merkmale begrenzt, wie schon die Bundesanstalt für Straßenwesen BASt äußerst deutlich anmerkte:

BASt, Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Radfahrern, 2009

„Der Bund und die Länder sollten den Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden sowie den Verwaltungsstellen, die über Zuwendungen zu kommunalen Verkehrsanlagen entscheiden, verstärkt Kenntnisse über die Bedeutung sicherheitsrelevanter Anlagenmerkmale vermitteln. Dies soll der nach wie vor bestehenden Tendenz der Behörden – wie auch von politischen Entscheidungsträgern – begegnen, bauliche Radwege auch unter Inkaufnahme von Anlagenmängeln als vermeindlich sichere Radverkehrsführung einzustufen.“

2 Kommentare

  1. Ich bin nicht ortskundig aber sehe auf zwei Fotos definitiv keine Radwege jeweils nach den Einmündungen, nur reine Bürgersteige, sorry lieber ADFC DH….. Deshalb nur konsequent, nach früherer Z.240-Aufhebung (danach sieht es aus) dann auch die 25-cm-Breitstrich-Furt verschwinden zu lassen, abfräsen wäre sicher sauberer gewesen und dafür gleich 12- bzw. 15-cm Schmalstrich aufgemalt…….. Die Tankstellenausfahrt ausgenommen, denn das scheint dann ja keine richtige Einmündung zu sein, hier meine Zustimmung zu einer frischen Breitstrich-Furt.

    • Nee, es sind schon Radwege (gewesen): die Lollis in Blickrichtung hängen unter den Bäumen. Und auch der Kamera-Standort ist jeweils bebläut. Die Pflicht zur Benutzung des Weges gilt so lange, bis das Zeichen 239, 240, 241 aufgehoben wird („Ende“) oder bis der Weg physisch zu Ende ist. Allein das Queren einer Einmündung hebt die Lollis nicht auf. Vgl. BGH (Urteil vom 29.10.1996 – VI ZR 310/95) zum Nicht-Ende eines Radweges.

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